Partei demokratiefeindlich?: AfD-Politiker klagen gegen Verfassungsschutz-Gutachten
Ist die AfD ein „Prüffall“? Dazu hat der Verfassungsschutz Material gesammelt, darf es nicht veröffentlichen. Es kursiert aber in Internet, nun gibt es Klagen.
Auf mehr als 400 Seiten legt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dar, welche demokratiefeindlichen Bestrebungen es in der AfD geben soll. Offiziell ist das Werk als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, aber seit die AfD amtlich als „Prüffall“ deklariert wurde, kursiert es im Internet. In diesen Tagen will der Vorstand entscheiden, ob die Partei gegen darin enthaltene Aussagen klagen will.
Doch wie es aussieht, wird sich die Justiz unabhängig von dieser Entscheidung mit dem Gutachten befassen. Nach Tagesspiegel-Informationen haben AfD-Politiker bereits Klagen anhängig gemacht. Dem für das BfV zuständigen Verwaltungsgericht Köln liegen zwei Verfahren vor.
In einem wehrt sich der hessische Kommunalpolitiker Carsten Härle gegen den Vorwurf, er verbreite per Facebook „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ (Az.: 13 K 2736/19). Härle fordert Unterlassung und Widerruf.
In einem zweiten Fall will der niedersächsische AfD-Kreisverband Osterholz/Verden Passagen streichen lassen (Az.: 13 K 1562/19). Vor Gericht lässt er sich von dem Berliner Rechtsanwalt und AfD-Abgeordneten Marc Vallendar vertreten.
"Durchgehend rechtsextremistische Diktion"
Dem Kreisverband halten die Verfassungsschützer vor, er beklage, ebenfalls in einem Facebook-Post, in „völkischer Diktion“ die gegenwärtige Regierungspolitik und propagiere eine „Widerstandspflicht“. In dem Post war von einer „nationalen Katastrophe der illegalen Masseneinwanderung“ die Rede; es werde „die Axt an die Wurzeln von Volk und Nation“ gelegt.
Der AfD-Politiker Härle fungiert im BfV-Gutachten aufgrund seiner Warnungen vor einem angeblichen Völkermord an den Deutschen als Musterbeispiel für Verfassungsfeindlichkeit. „In besonders drastischer Weise“ rekurriere er auf eine „durchgehend rechtsextremistische Diktion und Argumentation“, heißt es.
Zudem wird ihm Nähe zu NPD-Vertretern vorgeworfen. Auch in der eigenen Partei ist Härle umstritten. Er musste sich bereits wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Der AfD-Landesvorstand hat eine Ämtersperre verfügt und will ihn aus der Partei werfen lassen. Gegenüber Medien hatte Härle die Feststellungen im Gutachten als „absurd“ bezeichnet. Eine Tagesspiegel-Anfrage lässt er bislang unbeantwortet.
Der Verfassungsschutz will diese Informationen nicht bestätigen. Auf Anfrage hieß es lediglich, das Bundesamt sei wegen „vermeintlich diffamierender Aussagen“ in dem BfV-Gutachten verklagt worden. In beiden Fällen habe man beantragt, die Klagen abzuweisen. Weitere Details würden „die behauptete Rechtsverletzung perpetuieren“. Zu beachten sei auch das Recht der Parteien auf Chancengleichheit, das durch öffentliche Äußerungen der Kölner Behörde eingeschränkt werden könne.
Die AfD hält ihr Gegen-Gutachten strikt geheim
Hintergrund der Diskretion dürfte der für das BfV verloren gegangene Rechtsstreit um die öffentlich verkündete Einstufung der Partei als „Prüffall“ sein. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte dem BfV im Februar entsprechende Kundgaben untersagt, weil es dazu an einer gesetzlichen Befugnis fehle. Dem BfV wurde sein Vorgehen als unzulässiger Eingriff in den demokratischen Wettbewerb angekreidet.
Zwar wurde das Gutachten zur AfD nie amtlich veröffentlicht. Doch dass es inhaltlich so ausgreifend diskutiert werden konnte, stellt aus Sicht der Partei eine Belastung dar. 80 Prozent der Bewertungen seien falsch, hieß es in einem juristischen Gegengutachten. Ob etwa Härles Äußerungen dabei sind, lässt sich allerdings nicht nachvollziehen. Die AfD hält es unter Verschluss.