Wegen "Verdachtsfall"-Einstufungen: AfD will Verfassungsschutz verklagen
Der Verfassungsschutz führt den "Flügel" und die "Junge Alternative" als "Verdachtsfälle". Die AfD beklagt deshalb nun ehrschädigende Aussagen.
Die AfD will gerichtlich gegen den Verfassungsschutz vorgehen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf Informationen, die dem Rechercheverband von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR vorliegen. Das Bundesamt solle gezwungen werden, den „Flügel“ um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und die Jugendorganisation „Junge Alternative“ nicht länger als sogenannten Verdachtsfall zu führen.
Die Rechtspopulisten sehen demnach in der Einstufung stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen. Das gehe aus zwei Klageentwürfen der Kölner Kanzlei Höcker hervor, die der AfD-Parteispitze vorgelegt seien.
Unter Verdachtsfällen sind Vorstufen zu einer offiziellen Beobachtung zu verstehen. Bei Verdachtsfällen ist jedoch bereits der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. Laut dem Verfassungsschutz seien bei dem "Flügel" um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und der Jugendorganisation "Jungen Alternativen" extremistische Tendenzen erkennbar. Die beiden Gruppen wurden vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfall eingestuft.
Dem Medienbericht zufolgte hatte die Kanzlei Höcker bereits im Dezember im Namen der AfD mit zwei Abmahnungen den Widerruf der Einstufung gefordert. Andernfalls werde man im Januar klagen. Das Bundesamt ließ eine Frist zur Unterzeichnung an diesem Montag verstreichen, wie „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR berichten. Es gebe keinen Zweifel, dass die AfD nun klagen wolle, ist laut dem Bericht aus der Parteispitze zu hören.
Am Freitag solle es dazu eine formale Entscheidung des Vorstands geben, dann sollten die Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden.
Die AfD betone in den Klageentwürfen, die Strömung „Der Flügel“ sei keine Parteiorganisation und die AfD wisse nicht, welche Einzelpersonen ihm zuzuordnen seien, heißt es in dem Medienbericht weiter. Derzeit sei nicht ersichtlich, warum der „Flügel“ als „nicht abgrenzbare Personenmenge“ ein Verdachtsfall sein sollte, argumentiere die Partei. (Tsp mit epd)