zum Hauptinhalt
Raketentest der USA: Abschuss von der Basis Vandenberg in Kalifornien
© AFP/Handout
Update

Nach Kündigung des INF-Vertrags: USA testen neue Mittelstreckenrakete

Die USA befeuern die Angst vor einem neuen Wettrüsten. Sie erproben erneut eine Rakete, deren Test unter dem INF-Abkommen verboten gewesen wäre.

Die USA haben eine bodengestützte Mittelstreckenrakete getestet und damit die Sorge vor einem neuen Wettrüsten angeheizt. Die ballistische Rakete sei am Donnerstagmorgen (Ortszeit) von der Luftwaffenbasis Vandenberg an der Pazifikküste zwischen San Francisco und Los Angeles abgefeuert worden, bestätigte ein Sprecher des US-Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Die Ergebnisse des Tests würden derzeit ausgewertet, hieß es.

Nach Informationen der dpa aus Nato-Kreisen hätte der Erprobungsflug noch vor kurzem gegen Abrüstungsvereinbarungen mit Russland verstoßen. Er wurde demnach nur möglich, weil die USA Anfang des Jahres zum 2. August den sogenannten INF-Vertrag zum Verzicht auf landgestützte Mittelstreckensysteme aufgekündigt hatten.

Grund für diesen Schritt war die Annahme, dass Russland das Abkommen seit Jahren mit einem System namens SSC-8 (Russisch: 9M729) verletzte. Dieses soll in der Lage sein, Marschflugkörper abzufeuern, die sich mit Atomsprengköpfen bestücken lassen und mehr als 2000 Kilometer weit fliegen können. Moskau weist dies zurück und gibt die Reichweite des Systems mit unter 500 Kilometern an.

Der INF-Vertrag untersagte beiden Seiten Produktion, Tests und Besitz von bodengestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörpern mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern.

Mehr als 500 Kilometer geflogen

Angaben des US-Verteidigungsministeriums bestätigten, dass der Raketentest gegen Vorgaben des INF-Vertrags verstoßen hätte: Der Prototyp sei weiter als 500 Kilometer weit geflogen und anschließend ins offene Meer gestürzt, hieß es. Die Erkenntnisse aus dem Test würden das Verteidigungsministerium bei der „Entwicklung künftiger Mittelstreckenfähigkeiten“ unterstützen.

Ballistische Raketen können mit konventionellen, chemischen, biologischen oder atomaren Sprengköpfen bestückt werden. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums handelte es sich bei der getesteten Rakete um eine „konventionell konfigurierte“.

Im Gegensatz zu Marschflugkörpern endet bei ballistischen Raketen die Antriebsphase nach einer gewissen Zeit. Sie folgen dann einer Flugbahn, die von der Erdanziehung und dem Luftwiderstand beeinflusst wird. Diese sogenannte Freiflugphase kann bis zu zehn Mal so lang sein wie der Weg, den die Rakete mit Antrieb zurücklegt.

China rüstet auf

Die USA hatten bereits im August einen Marschflugkörper getestet, was unter dem INF-Vertrag ebenfalls verboten gewesen wäre. Russland und China hatten daraufhin vor einem neuen Wettrüsten gewarnt und eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates beantragt. Moskau wertete den Erprobungsflug damals als Beleg dafür, dass die USA den Ausstieg aus dem INF-Abrüstungsvertrag von langer Hand geplant hätten.

Hoffnungen auf neue wirksame Absprachen zur Rüstungskontrolle gibt es derzeit kaum. Als Grund für die Kündigung des Vertrages durch die USA gilt nämlich auch die Tatsache, dass der INF-Vertrag nur Amerikaner und Russen band, nicht aber aufstrebende Militärmächte wie China. China soll mittlerweile über knapp 2000 ballistische Raketen und Marschflugkörper verfügen, die unter das Abkommen fallen würden. (dpa)

Zur Startseite