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Die Pflicht für Arbeitgeber, einen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten, soll Ende Juni auslaufen
© Jens Kalaene/dpa
Exklusiv

Ende der Homeoffice-Pflicht am 30. Juni: Unternehmen müssen Beschäftigten aber weiter Tests anbieten

Wegen der sinkenden Infektionslage sollen Betriebe nicht mehr zum Homeoffice-Angebot verpflichtet werden. Die Testpflicht aber bleibt.

Die Homeoffice-Pflicht soll Ende Juni wegen der sinkenden Corona-Infektionszahlen auslaufen. Darauf haben sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) nach Informationen des Tagesspiegels verständigt.

Betriebe sollen aber weiter verpflichtet werden, ihren Beschäftigten zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Das geht aus dem Entwurf für eine überarbeitete Arbeitsschutzverordnung hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Ende Januar hatte die Bundesregierung die Verpflichtung für Arbeitgeber eingeführt, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen. Diese war zuletzt über das Infektionsschutzgesetz geregelt worden. In der SPD hatte es Überlegungen gegeben, diese Regelung auch über den 30. Juni hinaus zu verlängern.

Kontakte im Betrieb sollen weiterhin reduziert werden

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Arbeitgeber per Arbeitsschutzverordnung weiter angehalten werden, für reduzierte Kontakte im Betrieb zu sorgen. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen sei auf das „betriebsnotwendige Minimum“ zu reduzieren, heißt es im Verordnungsentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet und am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Die Neuregelung soll bis Ende September gelten.

Außerdem soll es bei der Vorschrift bleiben, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens zwei Mal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anbieten sollen – „soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung bleiben“. Die Kosten für die Betriebe beziffert das Arbeitsministerium auf maximal 694 Millionen Euro, wobei der tatsächliche Aufwand wegen der steigenden Impfquote darunter liegen dürfe.

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Auch wenn das Arbeitsministerium grundsätzlich auf die „positive Entwicklung eines bundesweit rückläufigen Infektionsgeschehens“ verweist, warnt es vor Sorglosigkeit. Der betriebliche Infektionsschutz könne wegen der kontinuierlich steigenden Zahl Geimpfter, Genesener und Getester zwar „spezifischer“ festgelegt werden.

Doch eine Neubewertung der Schutzmaßnahmen in den Betrieben müsse „mit großer Sorgfalt durchgeführt werden“, insbesondere, wenn noch nicht alle im Betrieb geimpft seien.

Das Ministerium verweist in dem Zusammenhang auf Meldedaten des Robert Koch-Instituts, die für Betriebe nach den privaten Haushalten das zweithöchste Ausbruchsgeschehen zeigten. Aktuell seien außerdem 40 Prozent der Cocid-19-Patienten auf Intensivstationen im berufstätigen Alter zwischen 30 und 65 Jahren. „Weiterhin besteht die Gefahr der Ausbreitung neu aufgetretener, deutlich ansteckenderer Virusvarianten“, heißt es in dem Entwurf.

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