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Neubaukomplex für Mehrfamilienhäuser in Berlin.
© dpa

Förderung für Wohnungsbau: Union lehnt SPD-Forderung nach Mietobergrenze ab

Die SPD-Fraktion im Bundestag will dem Fördergesetz für den Wohnungsbau nur zustimmen, wenn die Miethöhe begrenzt wird. Die Union will das nicht - eine weitere SPD-Forderung aber hat Chancen.

Die Union im Bundestag lehnt die Forderung der SPD nach einer Mietpreisobergrenze im Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus ab. „Die Einführung einer Mietobergrenze bei Erstvermietung ist sehr bürokratisch“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Antje Tillmann, dem Tagesspiegel. „Hier gibt es viele Fragen zu klären: Was ist eine Erstvermietung? Wer kontrolliert sie? Wie wird die Mietobergrenze festgelegt?“ Gegen hohe Mieten helfe einzig ausreichender Wohnraum. Jede weitere Verzögerung des Gesetzes behindert das, weil Investoren ihre Investitionsentscheidungen zurückstellen. Wir wollen daher keine weiteren Reglementierungen“, sagte die CDU-Politikerin. Die SPD hatte das Gesetzgebungsverfahren vor zwei Wochen kurz vor der endgültigen Abstimmung im Bundestag gestoppt, weil sie Zweifel am Erfolg des Plans hat, mit einer Sonderabschreibung vor allem in Groß- und Universitätsstädten in den kommenden drei Jahren den Bau günstiger Mietwohnungen anzukurbeln. Sie fürchtet zu hohe Mitnahmeeffekte und am Ende Mieten, die doch im höheren Preissegment liegen. Am Mittwoch hatte der SPD-Finanzpolitiker Lothar Bindung drei Zusatzforderungen erhoben, darunter die Mietpreisobergrenze, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren solle.

Förderung auch für Dachausbau denkbar

Auf einen der SPD-Vorschläge geht die Union allerdings ein – die Ergänzung der Förderung für die so genannte Nachverdichtung in Innenstädten. Über die Einbeziehung weiterer Baumaßnahmen „können wir sprechen“, sagte Tillmann. Damit könnten zusätzlich zu kompletten Neubauten auch Dachausbauten oder Aufstockungen gefördert werden. Kritisch sieht Tillmann dagegen die dritte SPD-Forderung: Eine Absenkung der Förderhöchstgrenze von 3000 Euro Baukosten je Quadratmeter auf 2600 Euro. „Zu beachten ist, dass in diese Grenzen nicht nur die reinen Baukosten sondern auch die Baunebenkosten einfließen“, sagte Tillmann. Sie beklagte, dass energetische Maßnahmen, die Mietpreisbremse und die in den Ländern zum Teil stark erhöhte Grunderwerbsteuer den Wohnungsbau uninteressanter gemacht hätten. Zudem sei die SPD auf Wünsche der Union wie die Förderung der Selbstnutzung und eine Familienkomponente nicht eingegangen.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbau soll über eine Sonderabschreibung von bis zu 35 Prozent zum Neubau anreizen. Im Bundesetat sind dafür bis 2020 etwa zwei Milliarden Euro vorgesehen.

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