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Neubaukomplex für Mehrfamilienhäuser in Berlin.
© dpa

Neubau von günstigem Wohnraum: SPD will Förderung nur mit Mietpreisobergrenze

Das Gesetz zur Förderung neuer Mietwohnungen hat die SPD unlängst gestoppt. Sie will dem Vorhaben im Bundestag nur zustimmen, wenn drei Forderungen erfüllt werden.

Vor zwei Wochen hat die SPD-Fraktion im Bundestag das Gesetzesvorhaben zur Förderung des Mietwohnungsneubaus kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag gestoppt. Die sozialdemokratischen Abgeordneten meldeten nach einer Anhörung, in der massive Kritik an dem Gesetz von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) laut geworden war, Beratungsbedarf an. „Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz“ – so hatte die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe den Stopp des Vorhabens begründet. In der SPD bestehen deutliche Zweifel, dass das Gesetz seinen Zweck erfüllt, den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in Groß- und Universitätsstädten anzukurbeln.

Nun hat sich die Fraktion auf drei Zusatzforderungen festgelegt. „Der Gesetzentwurf des Bundesregierung muss an verschiedenen Punkten verbessert werden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und die ausschließliche Erstellung von hochpreisigen Mietwohnungen zu verhindern“, sagte Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, dem Tagesspiegel.

"Auch Dachausbau und Umwidmung fördern"

Eine Forderung der SPD ist, dass die so genannte Nachverdichtung, also etwa der Ausbau von Dächern oder die Umwidmung von gewerblichen Flächen in Wohnungen, unter die steuerliche Förderung fällt. „Außerdem wollen wir eine Mietpreisobergrenze für die Erstvermietung durchsetzen“, sagte Binding. „Diese Mietpreisobergrenze könnte sich an der Vergleichsmiete orientieren.“ Dadurch soll verhindert werden, dass geförderte Wohnungen wegen der angespannten Mietpreissituation in vielen Städten zu deutlich höheren Preisen vermietet werden. In Berlin etwa sind die Mieten bei Neuvermietung in den letzten Jahren um etwa 50 Prozent gestiegen – oft müssen Neumieter deutlich mehr bezahlen als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die dritte Forderung der SPD zielt ebenfalls auf die Bezahlbarkeit der Wohnungen. „Wir wollen die maximal förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche von 3000 Euro auf 2600 Euro absenken“, verlangt Binding. „Damit wollen wir dem Bau von Luxuswohnungen vorbeugen.“

In der Anhörung hatten mehrere Gutachter Zweifel geäußert, dass der reine Bau von Wohnungen nicht unter 3000 Euro zu machen sei, wie private Wohnungsunternehmen argumentiert hatten. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz eine Senkung der Förderhöchstgrenze verlangt. Tatsächlich gefördert werden nicht die Gesamtkosten der Wohnungen, sondern nur Baukosten bis zu 2000 Euro, wenn die Gesamtkosten nicht höher liegen als 3000 Euro (oder eben 2600 Euro, sollte die SPD sich durchsetzen).

Da es um eine Förderung durch eine Sonderabschreibung geht, müssen die Länder dem Gesetz zustimmen. Binding betonte, dass die SPD sich für den Bau günstigerer Wohnungen einsetze. Doch müsse die Förderung ihr Ziel erreichen. Dem Vernehmen nach wird in der Regierung der Mitnahmeeffekt auf bis zu 70 Prozent geschätzt. Auch in der Anhörung war darauf hingewiesen worden, dass ein erklecklicher Teil des geplanten Fördervolumens von zwei Milliarden Euro zunächst von Unternehmen genutzt werde, die ihre Bauprojekte schon auf den Weg gebracht hätten – also gar kein zusätzlicher  Neubau angeregt wird.

Keine Investitionszulage

Kern des Vorhabens ist eine Sonderabschreibung von 35 Prozent auf Neubauten in den Jahren 2017 bis 2020. Damit soll der zunehmend angespannten Mietsituation in bestimmten Städten entgegengewirkt werden. Ziel ist nicht, Wohnungen für Sozialmieter zu bekommen, sondern den Preisauftrieb für Gering- und Mittelverdiener zu bremsen.

Zu den Forderungen der SPD-Fraktion gehört nicht, was in der Anhörung in mehreren Stellungnahmen gefordert worden war, darunter auch vom Deutschen Städtetag: die Ergänzung der Förderung um eine Investitionszulage, also eine finanzielle Direktförderung neben der steuerlichen Abschreibung.

Letztere können Wohnungsgenossenschaften und viele kommunale Baugesellschaften nicht nutzen. Während die Genossenschaften steuerbefreit sind, also von einer Abschreibung gar nicht profitieren können, haben viele kommunale Bauträger ohnehin hohe Abschreibungen wegen Verlustvorträgen. Doch sind es vor allem Genossenschaften und kommunale Gesellschaften, die bisher schon dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht. Doch offenbar hält die SPD-Fraktion eine Investitionszulage für nicht durchsetzbar. Sie würde die Kosten für Bund und Länder deutlich erhöhen.

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