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US-Präsident Donald Trump
© Craig Hudson/dpa

Vorwürfe gegen Cohen und Manafort: Und immer noch keine Anklage gegen Trump

Ex-Wahlkampfmanager Manafort muss ins Gefängnis, Ex-Anwalt Cohen belastet Trump schwer. Aber dem Präsidenten droht kein Strafprozess. Warum? Eine Analyse.

So sicher wie der Pawlow'sche Reflex, werden jetzt wieder die Hoffnungen wachsen, dass es Donald Trump an den Kragen geht. Sein Wahlkampfmanager Paul Manfort muss mehrere Jahre ins Gefängnis. Sein persönlicher Anwalt Michael Cohen hat offenbar einen Deal mit der Staatsanwaltschaft geschlossen: Er ist bereit, den Präsidenten zu belasten; der habe die Schweigegelder an Frauen, mit denen Trump Affären gehabt haben soll, angeordnet, um sie daran zu hindern, im Präsidentschaftswahlkampf an die Öffentlichkeit zu gehen; und das sei eine rechtswidriger Umgang mit Geld im Wahlkampf.

Die beiden Fälle zusammen genommen erschüttern Trumps Glaubwürdigkeit schwer. Er hat offenbar die Öffentlichkeit belogen, als er mehrfach behauptete, er kenne die betreffenden Frauen gar nicht - und später, als er damit nicht mehr durchkam, angab, wenn sein Anwalt Schweigegeld bezaht habe, dann ohne sein Wissen. Cohen will das Gegenteil bezeugen, um als Kronzeuge selbst mit einer geringeren Strafe wegzukommen. 

Trump, auch das zeigen diese Fälle, hat keine Scheu, sich mit zwielichtigen Figuren zu umgeben, die Steuern hinterziehen, Geschäftspartner betrügen, heimliche Konten und Wohnungen für Liebschaften im Ausland unterhalten und Millionen Dollar mit PR für russische Interessen verdienen.

Strafrechtliche Konsequenzen muss Trump dennoch nicht fürchten. Die Vergehen, deretwegen Manafort verurteilt wurde, haben mit dem US-Präsidenten nichts zu tun, sie liegen zeitlich vor Manaforts Arbeit für Trumps Kampagne. Die Aussagen von Cohen werden auch nicht zu Prozessen gegen Trump führen. Denn nach herrschender Rechtsauffassung in den USA ist es nicht zulässig, einen amtierenden Präsidenten juristisch anzuklagen.

Es gibt zwar theoretisch die Option, ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen US-Präsidenten einzuleiten, der Gesetze bricht und die Öffentlichkeit belügt, siehe die Fälle Richard Nixon und Bill Clinton. Impeachment ist aber kein strafrechtliches, sondern ein politisches Verfahren. Nixon kam in der "Watergate"-Affäre, dem Einbruch in das Wahlkampfzentrum der Demokraten, einem Impeachment durch Rücktritt zuvor. Clinton wurde impeacht, weil er über seine Affäre mit der Praktikantin im Weißen Haus, Monica Lewinsky, gelogen hatte, aber nicht verurteilt.

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Für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens ist eine Mehrheit der Kongress-Abgeordneten erforderlich, für eine Verurteilung eine Zweidrittelmehrheit im Senat. Derzeit haben die Republikaner die Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Sie wollen Trump nicht impeachen.

Die Demokraten sind gespalten, wie sie sich verhalten sollen. Der kämpferische linke Flügel würde gerne mit dem Versprechen, Trump zu impeachen, sofern die Demokraten die Mehrheit im Repräsentantenhaus erobern, in den Wahlkampf für die Kongresswahl im November ziehen.

Moderate Demokraten warnen vor dieser Strategie. Die Mehrheit der US-Bürger erwarte einen Wahlkampf um die "Bread and Butter"-Themen: Wirtschaft, Arbeitsplätze, Krankenversicherung, Steuern. Für diese Mehrheit seien die Russlanduntersuchungen des Sonderermittlers Mueller kein relevantes Thema. Wenn es je ein Strafverfahren gegen Donald Trump geben sollte, dann nicht vor Ende seiner Amtszeit als Präsident. Auch die Hoffnungen auf die Amtsenthebung sind gering.

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