Nach Corona-bedingter Schließung: Tönnies will Lohnkostenerstattung gerichtlich durchsetzen
Trotz massiver Kritik verlangt Clemens Tönnies eine Lohnkostenerstattung nach der Schließung seiner Fleischfabrik. Das Land NRW sieht dafür keinen Grund.
Der Fleischproduzent Clemens Tönnies will trotz heftiger Kritik nicht darauf verzichten, Lohnkostenerstattung wegen der behördlichen Schließung seines Hauptwerks geltend zu machen. Notfalls wolle er das auch gerichtlich durchfechten. „Darüber wird im Zweifelsfall auch Recht gesprochen werden“, sagte er dem „Westfalen-Blatt“.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht hingegen davon aus, dass Tönnies keinen Regress für die vierwöchige Zwangspause nach massenhaften Corona-Infektionen in seinem Stammwerk im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh geltend machen kann. Tönnies hielt dagegen, er wolle verhindern, dass seine Mitarbeiter und Dienstleister bei der Verteilung von Quarantänehilfen „stigmatisiert“ würden.
Bei Tönnies hatten sich nachweislich rund 1400 Arbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Vorübergehend waren deshalb, neben der inzwischen aufgehobenen Betriebsschließung in Rheda-Wiedenbrück, weitgehende Corona-Einschränkungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf verhängt worden. Tönnies sieht allerdings keine schuldhaften Versäumnisse. Der massenhafte Corona-Ausbruch in seinem Werk habe „nichts mit Werkvertragsarbeit oder den Wohnverhältnissen zu tun“, sondern vor allem mit der „Umluftkühlung, die eigentlich jeder Betrieb hat“.
Tönnies und mehrere Subunternehmer hatten bereits vor einiger Zeit Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land NRW gestellt. Unter anderem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte dieses Vorgehen kritisiert. (dpa)