Mord an Freiburger Studentin: Tatverdächtiger war in Griechenland wegen Gewaltdelikt verurteilt
Der Tatverdächtige im Freiburger Mordfall war bereits in Griechenland wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Innenminister de Maizière ist verärgert über die griechischen Behörden.
Der Verdächtige im Freiburger Mordfall ist vor dieser Tat bereits in Griechenland wegen versuchten Mordes verurteilt worden. „Gestern Abend haben ihn die griechischen Behörden anhand der von Deutschland übermittelten Fingerabdrücke eindeutig identifiziert“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag in Berlin. Gleichzeitig warf er den griechischen Behörden schwere Versäumnisse vor.
Dem Flüchtling aus Afghanistan wird zur Last gelegt, Mitte Oktober eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Nach Angaben de Maizières wurde er bereits 2014 in Griechenland wegen eines versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikts und Raubes in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 30. Oktober 2015 sei er unter Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden.
Anschließend hätten ihn die griechischen Behörden zur nationalen Fahndung ausgeschrieben, sagte de Maizière. Eine internationale Fahndung sei aber nicht eingeleitet worden. „Ansonsten wäre der Tatverdächtige bei einer ordnungsmäßigen Kontrolle durch die deutschen Sicherheitsbehörden in verschiedenen Stufen aufgefallen“, sagte de Maizière. „Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang. Wir werden das sicherlich mit der griechischen Seite auch zu besprechen haben.“
Recherchen des Tagesspiegels ergaben, dass die Freiburger Polizei bereits vor dem Pressebericht die Geschichte zumindest teilweise kannte und die griechischen Behörden um Auskunft bat.
Der Häftling wird wegen Suizidgefahr überwacht
Im Fall des Freiburger Verbrechens sitzt Hussein K. seit dem 3. Dezember in Untersuchungshaft. Er ist, wie berichtet, dringend tatverdächtig, in der Nacht zum 16. Oktober die Medizinstudentin Maria L. vergewaltigt und ermordet zu haben. Der aus Afghanistan stammende Flüchtling hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert. Inzwischen wurde er von der Haftanstalt in ein Gefängniskrankenhaus verlegt und wird dort wegen Suizidgefahr rund um die Uhr bewacht.
Sollte Hussein K. auch in Griechenland eine Frau attackiert haben und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden sein, wäre es zumindest merkwürdig, dass er schon nach eineinhalb Jahren freikam. Zu fragen wäre auch, was die griechischen Behörden den EU-Partnern über den Fall mitgeteilt haben. „Derzeit liegen noch keine gesicherten polizeilichen Informationen betreffend eine einschlägige Verurteilung in Griechenland vor“, teilte das Bundeskriminalamt mit. Zu Hussein K. liege weder eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem noch ein Fahndungsersuchen von Interpol vor. „Die deutschen Sicherheitsbehörden stehen in Kontakt mit den Behörden in Griechenland, um den Sachverhalt aufzuklären“, sagt das BKA.
Seine griechische Rechtsanwältin hat ihn wiedererkannt
Dass Hussein K. mit dem Mann identisch ist, der 2013 auf Korfu die junge Frau misshandelte, belegen offenbar die Angaben einer griechischen Rechtsanwältin. „Ja, das ist der junge Mann, den ich 2013 verteidigt habe. Ich habe keine Zweifel“, sagte Maria-Eleni Nikolopoulou am Mittwoch der Deutschen Presse- Agentur. Der Angeklagte sei 2014 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach etwa eineinhalb Jahren sei er unter Auflagen freigelassen worden. „Wie er nach Deutschland kam, kann ich nicht sagen“, sagte die Anwältin.
Nach ihren Angaben saß Hussein K. in einem Jugendgefängnis. Ein Altersgutachten soll ergeben haben, dass er 2013 zwischen 16 und 17 Jahre alt war. In Freiburg meldete er sich im November 2015 auf einem Revier der Bundespolizei. Er gab sich als 16 Jahre alter, unbegleiteter Flüchtling aus und beantragte Asyl. „Identitätsdokumente sowie sonstige Gegenstände, welche Hinweise auf seine Identität geben könnten, wurden nicht aufgefunden“, erklärt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Hussein K. habe angegeben, über Österreich eingereist zu sein. Die Bundespolizei haben ihn erkennungsdienstlich behandelt. Seine Fingerabdrücke wurden in die europäische Datei Eurodac eingegeben. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet. Zum Asylantrag gab es vor der Tat in Freiburg noch keine Entscheidung. Hussein K. lebte zuletzt bei einer Pflegefamilie.
Während des großen Flüchtlingsandrangs im Herbst 2015 wurden viele Flüchtlinge weder registriert noch erkennungsdienstlich erfasst. Erst seit Ende vergangenen Jahres werden „alle an der deutsch-österreichischen Grenze festgestellten eingereisten Asylsuchenden bereits in Grenznähe einer bestandsbildenden erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt“, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Mittwoch auf Anfrage mit. Flüchtlinge, die vorher eingereist waren, sind laut früheren Angaben des Amtes inzwischen aber nachregistriert und erkennungsdienstlich erfasst worden. Die Registrierdaten werden mit Datenbanken von Sicherheitsbehörden abgeglichen. Dazu gehört die europäische Datei Eurodac.
Jedoch gelten für unbegleitete Minderjährige eine Reihe von Sonderregeln, die offenbar dazu führen, dass diese nicht systematisch überprüft werden. Eine „vollumfängliche erkennungsdienstliche Behandlung seitens des Bundesamtes“ erfolge in ihrem Fall erst, wenn sie beim Bamf persönlich vorsprächen, hieß es am Mittwoch. Um den jungen Flüchtlingen belastende Befragungen zu ersparen, können sie ihren Asylantrag über das Jugendamt oder einen ihnen zugewiesenen Vormund auch schriftlich stellen. Eine Anhörung findet dann nicht statt. Jugendliche aus einem Krisengebiet können sogar ganz auf einen Asylantrag verzichten, da sie vor dem 18. Lebensjahr ohnehin nicht abgeschoben werden können.