Tödlicher Messerangriff: Tatverdächtiger im Fall Chemnitz hätte 2016 abgeschoben werden können
Der nach dem Messerangriff in Chemnitz festgenommene Iraker war in Bulgarien als Asylbewerber registriert. Doch die Überstellungsfrist lief ab, wie das Verwaltungsgericht nun bestätigte.
Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Freitag mit. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war. Zuerst hatten „Welt“ und „Nürnberger Nachrichten“ berichtet.
Der Mann sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort zunächst als Asylbewerber registriert worden war. In der Folge musste das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durchgeführt werden. Das Bamf hat den Asylantrag dann abgelehnt. Dagegen wehrte sich der mutmaßliche Täter erfolgreich vor Gericht. Seit August 2017 liegt die Entscheidung wieder beim Bamf.
Gefälschte Papiere vorgelegt
Nach Informationen des "Spiegels" soll der Mann in seinem Asylverfahren gefälschte Papiere vorgelegt haben. Wie eine Untersuchung des Bamf ergeben haben soll, waren zwei der von ihm vorgelegten Personaldokumente "Totalfälschungen".
Zweimal befragte ihn das Bamf dem "Spiegel" zufolge, zuletzt wenige Wochen vor der Tat. Er. erzählte den Beamten laut seiner Asylakte, warum er angeblich aus der nordirakischen Provinz Ninive fliehen musste: Er sei dort in ein Mädchen verliebt gewesen und habe Ärger mit dessen Vater und Onkel bekommen. Diese hätten ihn verprügelt und ihn mit einem Messer verletzt.
Das Amt hielt seine Angaben für unglaubwürdig und lehnte mit Datum vom 29. August 2018 den Asylantrag des 22-Jährigen ab - drei Tage nachdem er in Chemnitz zugestochen haben soll. (dpa, Tsp)
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