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Siebeneinhalb Monate wurde gegen Stephan Ernst verhandelt.
© Boris Roessler/AFP
Update

Höchststrafe für Mörder von Walter Lübcke: Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt

Siebeneinhalb Monate dauerte der Prozess gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. Nun fiel das Urteil.

Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

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Der Mitangeklagte Markus H. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. wurde Ernst freigesprochen.

Das Konterfei von Walter Lübcke ist bei der Trauerfeier für ihn zu sehen.
Das Konterfei von Walter Lübcke ist bei der Trauerfeier für ihn zu sehen.
© Swen Pförtner/dpa

Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen Stephan Ernst und Markus H. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Beide Angeklagte waren viele Jahre in der rechten Szene aktiv.

Der 47 Jahre alte Deutsche Ernst erschoss Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus. H. soll ihn politisch radikalisiert haben.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen.

Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden. (dpa)

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