Hauptverhandlung im Mordfall Lübcke beginnt: Ein Prozess mit historischer Dimension
Vor einem Jahr erschießt ein Attentäter den Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Nun beginnt der Prozess. Der Neonazi Stephan Ernst ist schwer belastet.
Die Tat erschütterte das Land. Vor einem Jahr erschoss ein Attentäter den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, als dieser spätabends eine Zigarette rauchend auf der Terrasse seines Hauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha saß.
Ein grausiges Fanal: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hatte ein Rechtsextremist einen Politiker ermordet. Einen Mann, der 2015, auf der Höhe der Flüchtlingskrise, Merkels „Wir schaffen das“ verteidigt hatte. Der Christdemokrat setzte sich für ein offenes und tolerantes Deutschland ein.
So hat der Prozess, der am Dienstag um 10 Uhr am Oberlandesgericht Frankfurt beginnt, eine historische Dimension. Angeklagt sind die Rechtsextremisten Stephan Ernst (46) und Markus H. (44). Die Bundesanwaltschaft hält Stephan Ernst in der Anklage vor, Walter Lübcke ermordet zu haben, per Kopfschuss, aus etwa einem Meter, mit einem Revolver der Marke Rossi.
Vertreten wird Ernst vom Dresdener Rechtsanwalt Frank Hannig, einem Mann mit Verbindungen zu Pegida, und von Mustafa Kaplan, der im NSU-Prozess als Opferanwalt aufgetreten war. Markus H. wird vorgeworfen, Beihilfe zum Mord geleistet zu haben, ohne allerdings in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen zu sein.
Auch H. lässt sich vertreten von einer aus dem NSU-Prozess bekannten Anwältin: Nicole Schneiders hatte den rechtsextremen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben vertreten und gemeinsam mit anderen Verteidigern im Münchner Gericht zahlreiche Befangenheitsanträge gestellt. Als weiterer Anwalt für H. ist Björn Clemens tätig, Ex-Funktionär der „Republikaner“.
Richter Sagebiel hat Erfahrung mit Terrorprozessen.
Der Frankfurter Staatsschutzsenat unter Vorsitz von Thomas Sagebiel hat für den Lübcke-Prozess vorerst rund 30 Termine bis Ende Oktober angesetzt. Sagebiel hat Erfahrung mit Terrorprozessen.
Er und sein Senat verurteilten 2012 den Kosovaren Arid Uka, der in Frankfurt zwei US-Soldaten erschossen hatte, zu lebenslanger Haft. Uka wurde eine besondere Schwere der Schuld bescheinigt.
Wenn am Dienstag der Prozess gegen Ernst und H. eröffnet wird, wollen auch die Witwe von Walter Lübcke und die zwei Söhne dabei sein.
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Sie treten als Nebenkläger auf. In einem seltenen Statement hat die Familie an ihren Mann und Vater erinnert: „Hass und Ausgrenzung waren ihm fremd - und in diesem Geist wollen auch wir dafür eintreten, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben sollen.“
An der Leiche fand die Polizei eine DNA-Spur von Stephan Ernst
Für Ernst und seine Verteidiger wird es schwer, gegen die Anklage zu argumentieren. Die Ermittler entdeckten bei Lübcke eine DNA-Spur von Ernst.
Und er gestand im Juli 2019 bei der Polizei vor laufender Kamera die Tat. Er habe alleine gehandelt, sagte Ernst. Die Bundesanwaltschaft folgt in ihrer Anklage weitgehend dem Geständnis, auch wenn Ernst es später widerrief und behauptete, Markus H. sei mit bei Lübcke gewesen und habe versehentlich geschossen.
Vorgeworfen wird Ernst zudem ein versuchter Mord an dem irakischen Asylbewerber Ahmad E. im Januar 2016.
Anlass für das Attentat war offenbar Lübckes Rechtfertigung der Flüchtlingspolitik
In der Anklage entwirft die Bundesanwaltschaft das Bild eines zutiefst rassistischen Mannes. Anlass für das Attentat soll Lübckes Ansage bei einer Bürgerversammlung 2015 im Kasseler Vorort Lohfelden zur Flüchtlingspolitik gewesen sein.
Der CDU-Politiker sagte, „es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Und da muss man für Werte eintreten und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist.“ Seitdem war Lübcke für Stephan Ernst und Markus H. eine Hassfigur.
Ernst ist mehrfach vorbestraft, auch wegen schwerer Gewalttaten. Die Bundesanwaltschaft sieht die Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung gegeben.
Sollten Richter Sagebiel und seine Kollegen der Anklage folgen, könnte "lebenslang" für Ernst tatsächlich einen Aufenthalt im Gefängnis bis zum Tod bedeuten.
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