SPD-Kanzlerkandidat: Steinbrück will Details zu Nebeneinkünften veröffentlichen
Peer Steinbrück gibt dem öffentlichen Druck nach: Der SPD-Kanzlerkandidat will binnen weniger Wochen veröffentlichen, wie viel er in den Jahren von 2009 bis 2012 mit seinen Vorträgen verdient hat. Jedes einzelne Honorar genau anzugeben sei aber „so gut wie unmöglich“.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück will den Forderungen nach genauerer Offenlegung seiner bezahlten Vorträge nachkommen. Er wolle binnen weniger Wochen „Auftraggeber, Ort und Thema jedes einzelnen Vortrages“ veröffentlichen, kündigte Steinbrück in der „Bild"-Zeitung vom Samstag an. Zu den Honoraren will er aber nur eine Durchschnittssumme angeben.
Er habe bereits Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, die entsprechenden Unterlagen durchzugehen, sagte Steinbrück dem Blatt. Er kündigte weiter an, das durchschnittliche Honorar der bezahlten Vorträge vor und nach Steuern in den Jahren 2009 bis 2012 zu nennen. Jedes einzelne Honorar genau anzugeben sei dagegen „so gut wie unmöglich“. Nötig sei dafür die Erlaubnis jedes einzelnen Vertragspartners.
Steinbrück war wegen zahlreicher gut bezahlter Vorträge in seiner Zeit als Abgeordneter in die Kritik geraten. Er gab auf seiner Bundestags-Homepage an, seit 2009 rund 80 bezahlte Vorträge und Reden gehalten zu haben, größtenteils mit einem Honorar von mehr als 7000 Euro.
Genannt sind dort aber teilweise nicht die eigentlichen Auftraggeber, sondern die vermittelnden Redneragenturen. Unter anderem die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International (TI) hatte Steinbrück deswegen aufgefordert, die tatsächlichen Auftraggeber seiner Redeauftritte zu nennen.
TI-Geschäftsführer Christian Humborg forderte auf „Spiegel Online“ zudem, die Regeln zur Veröffentlichungspflicht von Nebenverdiensten grundsätzlich zu reformieren. Nötig sei die „Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig - und zwar für alle Abgeordnete“, sagte Humborg. Derzeit müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte nur einer von drei Stufen zuordnen: 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro. Ab 7000 Euro gibt es keine weitere Differenzierung.
Angesichts der Debatte um den Fall Steinbrück wollen die Parteien im Bundestag die Veröffentlichungspflichten für Abgeordnete nach jahrelanger Debatte nun neu regeln. Die zuständige Kommission des Bundestages tagt am 18. Oktober. Geplant ist, zusätzliche Stufen für die Angabe der Honorare einzuführen. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte der „Süddeutschen Zeitung“ vom Freitag, der Vorschlag seiner
Fraktion sehe mindestens sechs statt der bisher drei Stufen vor.
Linke und Grüne favorisieren grundsätzlich die Veröffentlichung der konkreten Summe. Steinbrück schloss sich der Forderung an: „Ich schlage hiermit vor, die Transparenzregeln des Deutschen Bundestages so zu verschärfen, dass alle Angeordnete auf Heller und Pfennig angeben müssen, von wem und wofür sie in welcher Höhe für eine Nebentätigkeit bezahlt worden sind“, sagte er der „Bild“.
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle machte Vorbehalte gegen zu scharfe Offenlegungs-Vorschriften geltend. Es werde „Veränderungen“ der Vorschriften geben, aber „es hat keinen Sinn, das aus der Hüfte heraus zu machen“, sagte Brüderle am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin“. Es gebe gewichtige Aspekte, die „vernünftig abgewogen“ werden müssten.
Brüderle argumentierte, es sei wichtig, dass im Parlament auch „Leute aus der Praxis“ säßen. Es dürfe nicht nur Abgeordnete geben, die ausschließlich von „Staatsalimentation“ lebten. Wenn Politiker allein auf ihr Einkommen aus der Politik angewiesen seien, mache sie dies „auch nicht unabhängiger“. (AFP)