Keine Rente und zu hohe Kassenbeiträge: SPD sorgt sich um Selbständige
Kleine Selbständige sind mit ihrer sozialen Absicherung oft überfordert. Die SPD fordert für sie deshalb eine Rentenversicherungspflicht und niedrigere Krankenkassenbeiträge.
Die SPD will die soziale Absicherung von Selbständigen verbessern. Ihre Rezepte dafür: eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und geringere Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Forderungen finden sich in einem Papier, das die Bundestagsfraktion bei ihrer Klausur an diesem Freitag beschließen will.
Mehr als 2,3 Millionen Solo-Selbständige
Hintergrund des Vorstoßes ist die Zunahme der Solo-Selbständigen in Deutschland, also der Freiberufler ohne eigene Angestellte. Im Jahr 2014 gab es davon knapp 2,35 Millionen. Viele Solo-Selbständige kämen nicht über Einkünfte hinaus, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, heißt es in dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt. Sie seien finanziell überfordert, sich unter den heutigen Möglichkeiten freiwillig im gesetzlichen System zu versichern - auch weil sie die Beiträge für sich selber ganz allein zu stemmen hätten. Um Altersarmut zu vermeiden, müssten sie besser abgesichert werden.
Die Bundestagsfraktion verlangt deshalb eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen soll es nur geben, wenn jemand Mitglied in einem Versorgungswerk ist, wie es sie derzeit für Ärzte, Anwälte oder Architekten gibt. Und die Einbeziehung von Selbständigen solle einhergehen mit dem Aufbau einer „echten Demografiereserve“, mit der Leistungen und Beiträge nach 2030 stabilisiert werden könnten.
Mindestbeiträge für die Krankenkasse sollen sinken
Durch die hohen Mindestbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die stark steigenden Beiträge für privat Versicherte bleibe vielen kleinen Selbständigen kein Geld mehr zur Altersvorsorge, heißt es in dem Beschlusspapier. Zudem bedeute der bisher verlangte Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung „eine deutliche Schlechterstellung von Selbständigen im unteren Einkommensbereich gegenüber abhängig Beschäftigten mit vergleichbaren Einkommen“.
Man wolle daher auch "die Beitragsbemessung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung analog zu abhängig Beschäftigten einkommensabhängig ausgestalten und die Mindestbeiträge entsprechend absenken“. Nebenbei würde dies die gesetzlichen Absicherung für Selbständige attraktiver machen und wäre aus SPD-Sicht folglich dann auch "eine Bewegung hin auf unser Ziel einer umfassenden Bürgerversicherung".
Bisher mehr als 350 Euro für die Kranken- und die Pflegekasse
Gegenwärtig wird Selbständigen für ihre Krankenkassenbeiträge ein Monatseinkommen von 4237,50 Euro unterstellt. Bei nachweisbar geringeren Einnahmen kann diese Berechnungsgrundlage zwar sinken – allerdings nur auf bis zu 2178,75 Euro. Das bedeutet: Selbständige müssen für ihre gesetzliche Kasse derzeit, egal wie viel sie verdienen, monatlich mindestens 305,03 Euro bezahlen (bei einem Beitragssatz von 14 Prozent).
Wer ab der siebten Krankheitswoche auch noch Krankengeld haben möchte, hat mindestens 318,10 Euro aufzubringen (14,6 Prozent). Dazu kommen Zusatzbeiträge und die Pflegeversicherung mit 51,20 Euro, beziehungsweise 56,65 Euro für Kinderlose. Im Regelfall zahlen Selbständige, die sich nicht privat abgesichert haben, an ihre Kranken- und Pflegekasse monatlich zwischen 693 und knapp 729 Euro.
Aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt könne "langfristig mit einer weiter wachsenden Anzahl von Soloselbständigen gerechnet werden", heißt es in dem SPD-Papier. Allerdings nehme ihre Zahl momentan leicht ab - was wohl auf die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen sei. Der Frauenanteil an den Soloselbständigen sei seit dem Jahr 2000 allerdings von 33 Prozent auf 37 Prozent gestiegen. Er liege damit weit höher als bei Selbständigen mit Mitarbeitern (24 Prozent).
Altersgrenze für die Rentenpflicht
Bei der Rentenversicherungspflicht stellt sich die SPD eine Altersgrenze vor, oberhalb derer die Selbständigen selber entscheiden könnten, ob sich noch gesetzlich absichern wollen. Diese könne, so heißt es in dem Papier, beispielsweise bei 50 Jahren liegen. Jüngere würden demnach automatisch Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, ältere müssten eine Mitgliedschaft beantragen.
Grundlage für die monatlichen (Voraus-)Zahlungen wären die jeweils für die letzte Einkommensteuer zugrunde gelegten Einkünfte. Für die Startphase einer Selbständigkeit wäre es aus sozialdemokratischer Sicht "sinnvoll, einen zweckgebundenen Zuschuss zur Beitragszahlung zu gewähren". Allerdings wolle man, so betonen die Verfasser die Papiers, "keine dauerhafte Bezuschussung der Beitragszahlungen Selbständiger aus öffentlichen Mitteln zum Ausgleich des fehlenden Arbeitgeberbeitrags".