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Angehörige von Flüchtlingen verlangen in Athen den Nachzug zu ihren Familienangehörigen in Deutschland
© Louisa Gouliamaki/AFP

Flüchtlinge: SPD nennt Laschets Vorschlag zum Familiennachzug "PR-Geklingel"

Dauerstreitthema Familiennachzug: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Laschet will mehr zulassen. SPD-Vize Stegner genügt das nicht.

Die SPD hat Kompromissangebote der Union in der Frage des Familiennachzugs für Flüchtlinge zurückgewiesen. Ihr stellvertretender Vorsitzender Ralf Stegner nannte einen Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) „Sprachgirlanden“ und „PR-Geklingel“. Laschet hatte in den alten Streit um den Familiennachzug für Flüchtlinge am zweiten Weihnachtsfeiertag Bewegung gebracht, als er die Union zu Kompromissbereitschaft ermahnte und vorschlug, den Nachzug von Angehörigen sowohl in Härtefällen als auch dann zu erlauben, wenn die Familien Arbeit und Wohnung hätten. Das werde den meisten nicht helfen, sagte Stegner der „Süddeutschen Zeitung“. Es gehe vielmehr um eine „unmissverständliche Achtung von Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention“.

Gerichtsurteil half 16-jährigem Syrer

Seit 2016 dürfen Geflüchtete, die hier nur den eingeschränkten subsidiären Schutzstatus erhalten, Eltern, Ehepartner oder Kinder zwei Jahre lang nicht nachholen. Die Regelung läuft im März 2018 aus. Sie war ein wesentliches Streitthema in den später gescheiterten Verhandlungen für eine schwarz-gelb-grüne Jamaika-Koalition – seinerzeit standen Grüne gegen Union und FDP, die beide die vorläufige Bestimmung zu einer dauerhaften machen wollten. Jetzt dürfte das Thema ein Stolperstein für die Sondierungen der Union mit der SPD werden, die am 7. Januar beginnen sollen. Laschet, der auch Landesvorsitzender der nordrhein-westfälischen CDU und stellvertretender Vorsitzender der Bundespartei ist, gehört zu den Verhandlern.
Laschet verwies im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio am Dienstagabend konkret auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das kurz vor Weihnachten rechtskräftig wurde: Der darin aufgezeigte Weg eines „behutsamen Ausgleichs“ zwischen Humanität und dem staatlichen Interesse an Grenzen für Einwanderung sei „eine gute Formel“. Daneben erwähnte er Familien, die hier Arbeit und eigene Unterkunft hätten.
In dem von Laschet zitierten Urteil ging es um einen mittlerweile 16-jährigen schwer traumatisierten Syrer, auch er mit lediglich subsidiärem Schutz. Das Gericht verpflichtete damit das Auswärtige Amt, den Nachzug seiner Eltern und Geschwister möglich zu machen. Das hatte das Amt ihm seit 2015 verweigert - für das Gericht ein schwerer Verstoß gegen das Kindeswohl und gegen Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und UN-Flüchtlingskonvention. Das Auswärtige Amt will gegen das Urteil nicht vorgehen.

"Dieser Kompromiss ist keiner"

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wandte sich gegen Laschets Vorschlag, den Nachzug teils an Job und Wohnung zu knüpfen: „Dieser Kompromiss ist keiner, er ist ein Ausdruck des Rechtsrucks in der Union.“, erklärte ihr Geschäftsführer Günter Burkhardt. Den Nachweis von Wohnung und Arbeit könnten Zehntausende nicht liefern, auch weil sie ohne Sprachkenntnisse geflohen seien, danach in Großlagern isoliert gelebt hätten und auch durch die Zuweisung von Wohnorten nicht dahin ziehen dürften, wo sie bessere Lebensbedingungen fänden.

Um den Familiennachzug wird seit langem diskutiert; es geht um die zu erwartenden Zahlen, die Wirkung auf die Integration von Geflüchteten und die Klageflut, die das Nachzugverbot produziert. Die Kirchen haben in ihren Weihnachtsbotschaften erneut für Nachzug plädiert. Berlins Bischof Dröge wies am Mittwoch darauf hin, dass die Zahlen gering seien. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte im November errechnet, dass es um 50- bis 60 000 Menschen gehe. Insgesamt entfalle auf drei Flüchtling knapp eine weitere Person, die nachzieht.
Auch Frank-Jürgen Weise, der Beauftragte für Flüchtlingsmanagement der Bundesregierung und frühere Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, plädiert für Familiennachzug, um den Geflüchteten das Ankommen zu erleichtern und die Gerichte zu entlasten. Dort klagen viele subsidiär Geschützte auf einen Status, der ihnen die Familienzusammenführung möglich macht. Die Zahl der Asylverfahren vervierfachte sich zwischen Sommer 2016 und 2017. 2016 lag sie bereits doppelt so hoch wie im Jahr zuvor.

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