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Verlängerter Arm der Kassen? Der Medizinische Dienst entscheidet unter anderem über die Pflegebedürftigkeit von Versicherten.
© dpa/Patrick Pleul

Reformgesetz für Medizinischen Dienst: Spahn will unabhängige Gutachter

Gesundheitsminister Spahn will den Medizinischen Dienst stärker von den Krankenkassen trennen. Und Kliniken künftig für Falschabrechnungen bestrafen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Medizinischen Dienst, der für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Patienten und Verfahren begutachtet, stärker von den Krankenkassen trennen. Zudem soll der Prüfdienst die Krankenhäuser seltener, aber gezielter kontrollieren als bisher. Das ist einem aktuellen Gesetzentwurf zu entnehmen, der dem Tagesspiegel vorliegt.

"Patienten müssen sich auf Neutralität verlassen können"

Der Medizinische Dienst benötige organisatorische Unabhängigkeit von den Kassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, sagte Spahn zur Begründung seines Vorstoßes. „Die Patienten haben ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert.“

Damit reagierte der CDU-Politiker auf den nicht selten geäußerten Vorwurf, der Medizinische Dienst arbeite nur oder vorwiegend im Interesse der Kassen. Auch in formaler Hinsicht plant Spahn nun klare Abgrenzung: Künftig sollen die Gutachter als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Bislang firmieren sie als Arbeitsgemeinschaften der gesetzlichen Versicherer. Und in den Verwaltungsräten des Dienstes sollen künftig auch Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Ärzten und Pflegeberufen sitzen.

Eine klare inhaltliche und personelle Abgrenzung des Medizinischen Dienstes zu den Kostenträgern war seit längerem gefordert worden - unter anderem von dem früheren Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann. Der CDU-Politiker hatte dies mit den oft hohen finanziellen Auswirkungen von Gutachter-Entscheidungen begründet. Viele Versicherte empfänden den MDK „als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen“.

Weniger Kontrolle für korrekt abrechnende Kliniken

Ein weiteres Ziel von Spahns Gesetzentwurf ist es, Klinikabrechnungen gezielter prüfen zu können als bisher. Vor kurzem hatte der Medizinische Dienst bekannt gemacht, dass im vergangenen Jahr gut jede zweite dieser Abrechnungen überhöht war. Mit ihrem Drängen, dass falsche Angaben für die Krankenhäuser auch finanzielle Konsequenzen haben müssten, konnten sich die Kassen bislang nicht durchsetzen. Die Kliniken müssen ihnen nur das zu viel erhaltene Geld zurückerstatten.

Künftig will Spahn die korrekt abrechnenden Häuser durch weniger Kontrolle belohnen: Die Abrechnungsqualität soll den Umfang der zulässigen Prüfungen bestimmen. Dazu wird ab 2020 eine maximale Prüfquote pro Krankenhaus festgelegt. Und fehlerhafte Abrechnungen sollen dann auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Spahn reagierte damit auch auf Kritik des Bundesrechnungshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr moniert, dass die Kassen mit den Kliniken statt der gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsprüfungen pauschale Abschläge auf die Rechnungen vereinbart hatten. Weniger, aber gezieltere Prüfungen seien „auch im Sinne der Patienten“, argumentierte Spahn. „Sie lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“

Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses künftig live im Internet

Die deutsche Krankenhausgesellschaft lobte den Entwurf. Er habe "das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen", sagte Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen sei "eine längst überfällige Intervention des Gesetzgebers gegen den Missbrauch der Einzelfallprüfungen durch einzelne Kassen". Nicht akzeptabel seien allerdings die geplanten Finanzsanktionen "für den Fall, dass Rechnungskorrekturen das Ergebnis von Prüfungen sind".

Daneben sieht das Spahns Gesetz weitere Änderungen vor. So sollen etwa sogenannte „Solidargemeinschaften“, die bereits vor der Einführung der Krankenversicherungspflicht Mitglieder für den Krankheitsfall abgesichert hatten, als Alternative zu den üblichen Versicherern anerkannt werden. Und der Gemeinsame Bundesausschuss, der über die Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, muss seine Sitzungen künftig live im Internet übertragen und per Mediathek auch für einen späteren Abruf zur Verfügung stellen. So würden die Entscheidungen dieses einflussreichen Gremiums „noch transparenter“, hieß es.

Rainer Woratschka

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