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Was kann ich für Sie tun - und was berechne ich dafür? Die Rechnungen von Krankenhäusern an die Kassen geben oft Anlass zu Kritik.
© picture alliance / dpa

Krankenkassenabrechnungen: Wenn auf Fehler gar nichts folgt

Mal wieder wurde die hohe Fehlerquote der Krankenhausabrechnungen festgestellt. Das muss nicht immer Absicht sein, gehört aber dennoch sanktioniert. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Man kann diese Meldung nahezu jedes Jahr irgendwo lesen: Viele Krankenhausabrechnungen sind zu hoch. Mal ist es jede dritte, dann kommt die Zahl der Beanstandungen vom Bundesrechnungshof. Mal ist es jede zweite, dann kommt sie aus dem Umfeld der Krankenkassen. Wie auch jetzt wieder. Rund 2,6 Millionen Abrechnungen von Krankenhäusern hat der Medizinische Dienst MDK überprüft, das sind etwa zehn bis 15 Prozent der insgesamt an Deutschlands Krankenkassen gerichteten Rechnungen. Das betrübliche Ergebnis auch diesmal: Knapp 52 Prozent davon waren falsch. Genauer gesagt, waren sie im Durchschnitt um 1000 Euro zu hoch. Womit mindestens 1,3 Milliarden Euro aus Kassenbeiträgen zu viel an Krankenhäuser gezahlt worden sind; aus Mitteln der Solidargemeinschaft also. Zum einen liegt die hohe Zahl der Falschrechnungen am komplizierten Fallpauschalensystem. Und zum anderen an der Sanktionsfreiheit: Die Falschabrechner müssen Strafen nicht fürchten, sondern lediglich den Kassen das zu viel erhaltene Geld zurückgeben. So befördert man frisierte Rechnungsstellung nach dem Motto: Versuchen wir es mal, falls es schiefgeht, zahlen wir unseren „Gewinn“ zurück, wenn nicht, hurra. Ladendiebe würden sich über eine ähnliche Behandlung sicher freuen.

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