Entscheidung liegt beim Bundestag: Spahn für Ende des Corona-Notstands
Im März 2020 hatte der Bundestag eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ festgestellt. Seitdem wurde diese Corona-Notlage mehrfach verlängert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich für ein Auslaufen der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ausgesprochen. Wie ein Ministeriumssprecher bestätigte, äußerte sich der CDU-Politiker entsprechend am Montag bei Corona-Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder. „Bild“ hatte darüber zuerst berichtet.
Das Robert Koch-Institut stufe „das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein“, somit könne angesichts der aktuellen Impfquote die epidemische Lage am 25. November 2021 als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen und beendet werden, wurde Spahn „Bild“ zufolge von Teilnehmern zitiert. „Damit wird ein seit dem 28. März 2020 und damit mithin seit fast 19 Monaten bestehender Ausnahmezustand beendet.“
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Die Entscheidung liegt allerdings beim Bundestag. Der hatte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erstmals im März 2020 zu Beginn der Pandemie festgestellt und danach immer wieder verlängert, zuletzt Ende August für weitere drei Monate.
Sie läuft automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht erneut verlängert wird. Die „epidemische Lage“ gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen.
Was Spahns Äußerungen konkret bedeuten bleibt offen
Festgehalten ist das im Infektionsschutzgesetz, das im Zuge der Corona-Pandemie mehrfach geändert worden war. Demnach liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“.
Im Infektionsschutzgesetz werden außerdem konkrete Maßnahmen genannt, die „zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019“ für die Dauer der Feststellung einer solchen Lage ergriffen werden können.
Darunter folgt eine lange Liste der Maßnahmen, die den Alltag der letzten beiden Jahre geprägt haben: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Verpflichtung zu Hygienekonzepten, Beschränkung von Freizeitveranstaltungen, Sport.
Was Spahns Äußerungen konkret bedeuteten, ist noch offen. Unklar ist, ob mit einem Auslaufen der epidemischen Lage automatisch eine Art „Freedom Day“ mit einem Ende aller Beschränkungen käme, wie zuletzt immer wieder diskutiert wurde.
Denn für Corona-Maßnahmen sind die Bundesländer selbst zuständig. Sie legen Abstands-, Veranstaltungs- und Maskenregeln jeweils in ihren eigenen Corona-Verordnungen fest und schreiben diese regelmäßig fort.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in der „Welt am Sonntag“ allerdings gesagt: „Klar ist: Wenn der Bundestag die epidemische Lage nicht mehr verlängert, dann bedeutet dies wohl das Ende aller Sicherheitsauflagen. Denn nur das Feststellen der epidemischen Lage ist Basis und Rechtsgrundlage für die Infektionsschutzverordnungen der Länder. Dann hätten wir Ende November indirekt den Freedom Day.“
Söders Parteikollege, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), äußerte sich zurückhaltend: „Die Feststellung der epidemischen Lage ist Sache des neuen Bundestags“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Er plädierte dafür, zunächst Einschätzungen aus der Wissenschaft einzuholen.
„Unter den Kolleginnen und Kollegen der Gesundheitsminister der Länder sind wir uns einig, dass es - unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage - wichtig wäre, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu haben, um weiterhin zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen.“ Dies sei notwendig, um den steigenden Infektionszahlen gerade im Blick auf den Winter zu begegnen. Da sei die künftige Koalition jetzt gefordert. (dpa)