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Corona-Schnelltests sind jetzt meist selbst zu bezahlen.
© Roland Weihrauch/dpa

Gratis-Angebote durch den Bund offiziell beendet: Für diese Personen gibt es weiterhin kostenlose Corona-Tests

Die Zeit der Gratis-Tests ist vorbei, der Bund zieht sich aus dem Geschäft zurück. Doch es gibt Ausnahmen – und weiterhin kostenfreie Möglichkeiten.

Adieu, kostenlose Bürger-Tests: Der 11. Oktober markiert eine Zäsur im deutschen Kampf gegen die Corona-Pandemie. Seit ebenjenem Montag sind die Schnelltests durch geschultes Personal nicht mehr gratis.

Nach sieben Monaten - am 8. März 2021 wurden die Tests auf Bundeskosten eingeführt - zieht sich der Bund aus diesem Geschäft zurück. „Kostenlose Bürgertests abzuschaffen, gebietet die Fairness vor dem Steuerzahler“, sagt Gesundheitsminister Jens Spahn seit mehreren Wochen unter Verweis auf das weiterhin geltende Gratis-Impfangebot.

Komplett aus der Verantwortung bei der Teststrategie zieht sich der Staat jedoch nicht. Für all jene, die sich nicht impfen lassen können, sowie für junge Menschen gibt es Ausnahmen.

Konkret zielen diese vorerst bis zum Jahresende geltenden Übergangsregeln auf Schwangere, Minderjährige und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, ab.

Laut der aktuellen Corona-Testverordnung haben Kinder unter 12 Jahren Anspruch auf Gratis-Tests, da für diese keine allgemeine Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) vorliegt.

Dies ist zwar bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren sowie bei Schwangeren der Fall, doch auch für sie gelten Ausnahmen – bis zum 31. Dezember. „Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung“, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Corona-Schnelltests sind jetzt meist selbst zu bezahlen.
Corona-Schnelltests sind jetzt meist selbst zu bezahlen.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Außerdem gibt es weiterhin kostenlose Tests die schwer quantifizierbare Minderheit der aus medizinischer Notwendigkeit Ungeimpften. Hierzu zählen laut Robert-Koch-Institut (RKI) zwei Gruppierungen: Personen mit bestimmten Allergien und Personen mit einem Immundefekt.

Wer Kontaktperson einer oder eines Infizierten ist und sich aus der Quarantäne freitesten möchte, hat ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen Test.

Als letzte Ausnahmegruppen benennt das BMG „Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden“ und Probanden, „die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen“.

Für all jene Zielgruppen gilt eine Nachweispflicht, die grundsätzlich einen amtlichen Ausweis beinhaltet. Zudem muss bei aus medizinisch unfreiwillig Ungeimpften ein ärztliches Zeugnis vorliegen. Bei Schwangeren gilt der Mutterpass als Nachweis.

Weiterhin kostenlose Tests möglich

Doch es gibt auch noch kostenlose Testmöglichkeiten für jene, auf die die Ausnahmeregeln nicht abzielen. Arbeitgeber müssen laut der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin ihren Beschäftigten am regulären Arbeitsplatz in der Firma mindestens zweimal wöchentlich Testungen anbieten - vorerst bis 24. November.

Auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Schulen können Personal und Bewohner weiterhin kostenfrei Tests in Anspruch nehmen.

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Selbstredend müssen Personen, die aufgrund ihrer Symptome mutmaßlich infiziert sind, weiterhin ebenfalls nicht für die Tests löhnen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche oder behördliche Anordnung für einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test.

Dies gilt insbesondere bei Meldungen durch die Corona-Warn-App. Zeigt diese einen roten Alarm, also einen Risikokontakt an, müssen sich die Adressaten unverzüglich mit einer hausärztlichen Praxis oder dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Gemeinhin wird dann ein kostenfreier PCR-Test veranlasst.

Markt regelt neue Preisspanne

Wer nicht zu den Ausnahmegruppen gehört und keine der wenigen immer noch kostenfreien Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann, muss nun gemäß der neuen Bundesverordnung, die auf den Bund-Länder-Beschluss vom August zurückgeht, für Tests bezahlen.

Einen Einheitspreis gibt es nicht, doch unter 12 Euro wird es wohl keine Angebote geben – bislang hatte der Bund 11,50 Euro pro durchgeführtem Schnelltest und 43,56 EUR für PCR-Tests erstattet.

Es ist gut möglich, dass der Markt nun auch in diesem Bereich eine entfesselte Dynamik entwickelt. Der RBB berichtet unter Berufung auf Angaben von Unternehmen aus Berlin und Brandenburg, dass größere Testanbieter künftig mit Preisen von rund 12 bis 25 Euro je Schnelltest und von etwa 60 bis 120 Euro je PCR-Test kalkulieren.

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