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Die Sozialausgaben steigen.
© dpa

Kommunen in Not: Sozialausgaben steigen immer weiter

Eine neue Studie zeigt: Die kommunalen Sozialausgaben sind so hoch wie nie. Damit verschärft sich die Debatte um eine Entlastung durch den Bund. Der will fünf Milliarden Euro locker machen. Doch die strittige Frage ist: Welcher Weg ist der beste?

Was unterscheidet Flensburg und Wolfsburg? In der nördlichsten Stadt Deutschlands müssen 58 Prozent des Kommunaletats für Soziales ausgegeben werden, in der Volkswagenstadt sind es dagegen nur 17 Prozent. Damit markieren die beiden Städte die Spitze und das Ende einer Statistik, welche die Bertelsmann-Stiftung zusammengetragen hat. Die Kommunen und die völlig unterschiedliche Entwicklung ihrer Sozialausgaben ist seit langem ein Thema, doch nun spitzt es sich zu und wird auch beim Flüchtlingsgipfel mit der Kanzlerin am Donnerstag auf der Agenda stehen. Um gut 50 Prozent sind die kommunalen Sozialausgaben in der vergangenen Dekade gestiegen, folgt man den Bertelsmann-Zahlen. 2004 wurden etwa 51 Milliarden Euro ausgegeben, im vorigen Jahr waren es rund 78 Milliarden Euro - ein Plus deutlich über der allgemeinen Preissteigerung. Die Ursachen sind vielfältig, aber die Sozialgesetzgebung des Bundes spielt dabei eine gewichtige Rolle: Wenn in Berlin gute Taten beschlossen werden, dann bedeutet das keineswegs, dass den beauftragten Kommunen (oder auch Ländern) die entsprechenden Mittel auch übertragen werden. So war es etwa beim Ausbau der Kinderbetreuung, dem größten Posten beim Ausgabenzuwachs. Er macht mittlerweile 36 Milliarden Euro aus. 27 Milliarden Euro l kostet die Sozialhilfe einschließlich der Eingliederungshilfe für Behinderte. Der drittgrößte Posten sind die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger. Auch die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen steigen derzeit.

 Wachsende regionale Unterschiede

Doch ist es vor allem die wachsende Diskrepanz zwischen wirtschaftlich gut aufgestellten Regionen und sozial und ökonomisch schwachen Kommunen, die das Bild prägt. In Baden-Württemberg etwa, wo die Zahl der kommunalen Sorgenkinder gering ist, werden im Durchschnitt 31 Prozent der Etats von Städten, Gemeinden und Kreisen für Soziales aufgewendet. In Nordrhein-Westfalen mit seinen Problemecken vor allem im Ruhrgebiet sind es im Schnitt 43 Prozent. Aber die Wirtschaftslage allein ist es nicht, sozialpolitische Präferenzen je nach regierenden Parteien kommen als Grund hinzu. So sind zum Beispiel die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte in Bremen, seit Jahrzehnten in SPD-Hand, mehr als doppelt so hoch wie im von der CDU geprägten Sachsen.

Beim Bund ist der Wunsch nach Entlastung aus den Kommunen längst angekommen, weswegen im Mai auch ein Notprogramm für finanzschwache Kommunen aufgelegt wurde. Der Koalitionsvertrag sieht bereits vor, dass den Kommunen ab 2018 fünf Milliarden Euro an Hilfen zusätzlich zukommen sollen. Doch ist noch unklar, auf welchem Weg das geschehen soll. Die ursprünglich vorgesehene Übernahme von Kosten bei der Eingliederungshilfe durch den Bund hat sich als problematisch erwiesen; zum einen, weil es eine stark individuell zugeschnittene Leistung ist, die sich schlecht mit bundeseinheitlichem Vorgehen verträgt. Zum anderen, weil sie gar keine reine Kommunalleistung ist, sondern zum Teil auch die Länder daran beteiligt sind. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat sich mittlerweile der skeptischen Haltung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angeschlossen. Die direkte Kostenübernahme durch den Bund und eine Entlastung der Kommunen auf diesem Weg „ist erst einmal vom Tisch“, sagte sie gerade erst beim Jahrestreffen des Landkreistags. Doch hält sie an ihrem Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes fest, mit dem sie die Regeln der Hilfe für Behinderte möglichst stark vereinheitlichen will. Auch Leistungsverbesserungen peilt sie an – was die Kosten treiben könnte (auch wenn Nahles sagt, die Ausgabendynamik bremsen zu wollen). Schon deswegen  dürfte der Druck der Kommunen wachsen, dass die Art und Weise der Fünf-Milliarden-Hilfe nun bald geklärt wird.

 Studie: Entlastung über Wohnkosten

Die Bertelsmann-Stiftung hat sich alle Möglichkeiten einer Finanzhilfe angeschaut und kommt zu einem klaren Schluss: der beste Weg wäre die Übernahme der Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern. Der Bund sollte jene Sozialkosten übernehmen, „die bundesweit einheitlich geregelt und für Kommunen nicht beeinflussbar sind sowie vor allem in struktur- und steuerschwachen Städten und Kreisen anfallen“, sagt Bertelsmann-Kommunalexpertin Kirsten Witte. In Sachsen-Anhalt etwa seien die Kommunen mit elf Prozent ihrer Etats mit diesen Kosten der Unterkunft belastet, in Baden-Württemberg nur zu drei Prozent. „Bei anderen Verteilungswegen könnten daher große Teile in den Länderhaushalten hängen bleiben oder bei eigentlich stabilen Kommunen verloren gehen“, befürchtet René Geißler, Mitautor der Studie.

Der Bund beteiligt sich jetzt schon mit einem Teil an diesen Wohnkosten, der demnächst um 500 Millionen Euro erhöht werden soll. Diese lassen sich auch von Berlin aus relativ leicht kontrollieren, etwa über Mietenspiegel oder andere Erhebungen. Geißler verweist darauf, dass der Bund bei einer höheren Kostenübernahme (insgesamt fließen jedes Jahr 14 Milliarden Euro in die Kosten der Unterkunft) auch mehr lenken muss. „Der Bund kann keinen Blanko-Scheck ausstellen. Die Wirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar sein“, sagt Geißler.

 Was sagen die Kommunalverbände?

Freilich nehmen die Kommunen zwar gern Bundesgeld, aber ihr Recht der Selbstverwaltung lassen sie sich nicht gerne von Berlin aus einschränken. Insofern kann sich Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, auch eine andere Variante vorstellen. Er plädiert dafür, die Fünf-Milliarden-Hilfe über eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer auf den Weg zu bringen. Das wird auch im Bundesfinanzministerium erwogen, zumal der Kommunalanteil ab 2017 bereits um eine Milliarde Euro erhöht werden wird. Bisher bekommen die Kommunen von den jährlich etwa 200 Milliarden Euro aus dieser Steuer etwa zwei Prozent. Den Rest teilen sich Bund und Länder. Henneke gibt zu bedenken, dass durch diese Lösung die Bundeshilfe breiter gestreut werde, während durch die Wohnkostenübernahme  Kommunen etwa in Baden-Württemberg oder Bayern nur sehr wenig bekämen.  

Der Deutsche Städtetag sieht die Sache möglicherweise etwas anders. Denn von einer Übernahme der Unterkunftskosten würden größere Städte stärker profitieren als kleinstädtisch oder ländlich geprägte Regionen. “Bei der weiteren Debatte über die Frage, auf welchem Weg die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro ab 2018 erfolgen soll, wird die Studie sicherlich eine Rolle spielen”, meint Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetags. “Elementar” sei jedoch, dass noch in dieser Wahlperiode der Weg zur Entlastung festgelegt werde.

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