Kritik am Prostitutionsgesetz: "Sonderdatenbank für Huren"
Prostituierte müssen sich ab 2017 anmelden - so will es die Koalition. Fachleute sehen das kritisch.
Mehr als zwei Jahre wurde gestritten, seit letzter Woche nun sind die Koalitionspartnerinnen einig: Das neue Prostitutionsgesetz soll kommen, angepeilt wird der 1. Juli nächsten Jahres. Während die Unionsfraktion in einer ersten Reaktion sich voll und ganz erfreut zeigte, ist das Magengrimmen in der SPD unüberhörbar – obwohl Ministerin Schwesig aus dem Mutterschutz ausrichten ließ, sie begrüße die Einigung, und ihr Staatssekretär Ralf Kleindiek versicherte, der Kompromiss werde Sexarbeiterinnen "nicht unnötig kujonieren". Noch im November hatte er gedroht, wenn die CDU auf ihren weitgehenden Forderungen nach Überwachung beharre, werde es notfalls kein Gesetz geben. Doch das ist jetzt weitgehend der Fall – und befeuert erneut Kritik, auf die bereits der erste Entwurf des Gesetzes traf.
Mehr Auflagen für Bordelle
Weitgehend unumstritten, in der Koalition wie auch unter Fachleuten und Prostituierten, sind die neuen Regelungen im Gewerberecht. Danach wird der Betrieb eines Bordells genehmigungspflichtig. Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, braucht ein Führungszeugnis, muss ein Betriebskonzept vorlegen, das ausbeuterische und menschenunwürdige Angebote – die Koalition nennt Flatrates oder Gruppensex (Gang Bang) - ausschließt, und sie oder er muss für die Sicherheit und Gesundheit der Sexarbeiterinnen sorgen. Andernfalls wird die Konzession verweigert oder nachträglich entzogen.
Alle sechs Monate zur Gesundheitsberatung
Umstritten waren dagegen die Punkte Anmeldepflicht des oder der Prostituierten und die vorgeschriebene Gesundheitsberatung. Beide Vorschriften, die die Prostituiertenbewegung seit Jahrzehnten bekämpfte, werden – wieder – eingeführt, zudem in den engen Intervallen, die die SPD verhindern wollte. Prostituierte ab 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre bei den Behörden melden, die Jüngeren jährlich. Sie müssen zudem alle sechs Monate zur Gesundheitsberatung, die Älteren alle zwei Jahre. Unter anderem wegen des Protests von Ländern und Kommunen, die sich zum Aufbau eigener Bürokratien für die neue Reglementierung gezwungen sehen, gelten dabei teils Übergangsfristen bis Anfang 2018. Die Anmeldung erfolgt dabei grundsätzlich in der Gemeinde, wo Sexarbeiterinnen auch ihre Steuern zahlen. Länder dürfen aber zusätzliche Besuche auf dem Amt fordern, wenn eine Prostituierte auch innerhalb ihrer Landesgrenzen arbeitet.
"Outing wird erzwungen"
Vor allem die Anmeldepflicht halten Fachwissenschaftlerinnen und Sozialarbeiter für hochgefährlich, der Deutsche Frauenrat und der Juristinnenbund protestierten bereits vor Monaten dagegen. Claudia Zimmermann-Schwartz, Abteilungsleiterin im Düsseldorfer Frauenministerium, die zwei Jahre lang den „Runden Tisch Prostitution“ des Landes leitete, kommentierte die Einigung mit den Worten, die Koalition erweise sich als „beratungsresistent“. Es bleibe bei einer fragwürdigen Definition von Prostitution – Sex für jede geldwerte Leistung, auch wenn nur gelegentlich – und die Pflicht zur Anmeldung erzwinge praktisch das Outing als Hure: „Das alles treibt Menschen eher in die Illegalität statt sie zu schützen“, sagte Zimmermann-Schwartz dem Tagesspiegel. Auch der bundesweite „Koordinierungskreis gegen Menschenhandel“ hatte so gegen die Anmeldepflicht argumentiert. Sie könne bei Opfern von Menschenhandel ohne Aufenthaltstitel „das Gegenteil zum angestrebten Schutz bewirken“ und sie „weiter in die Illegalität treiben“. Ulle Schauws, Grünen-Sprecherin für Frauenpolitik kritisierte eine "harten Schlag gegen die Rechte von Prostituierten". Es hätten sich "anscheinend die Hardliner in der Union durchgesetzt". Aus den Ländern, die sich in einer Umfrage des Tagesspiegels im letzten Jahr mehrheitlich skeptisch zeigten, gab es allerdings auch von rot-grüner Seite Beifall: Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD), aktuell Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, sieht durch die Einigung der Koalition den Schutz erhöht für "Frauen, die Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt und gesundheitlichen Schädigungen ausgeliefert sind“.
Kampf gegen Meldepflicht schon im 19. Jahrhundert
Die Berliner Historikerin Sonja Dolinsek, die über Sexarbeit promoviert, sieht dagegen sogar weitergehende Risiken: Die Registrierung halte Frauen in der Prostitution fest, statt ihnen den Ausstieg zu erleichtern: „Sie werden gebrandmarkt, können, falls sie nur nebenberuflich Sexarbeit leisten, ihren Job verlieren - für den öffentlichen Dienst ist das sogar vorgeschrieben - und müssen sie dann hauptberuflich machen“. Es werde „eine Sonderdatenbank speziell für Huren“ geschaffen, und niemand könne ausschließen, dass Informationen daraus an nach außen gingen und zum Outing missbraucht würden. Erst kürzlich sei eine Kommune vor Gericht gegangen, als eine ehemalige Prostituierte eine Kita eröffnen wollte. Dass Prostituierte Entdeckung fürchten müssen, solange Sexarbeit stigmatisiert ist, so Dolinsek, habe Aktivistinnen schon im 19. Jahrhundert gegen die Meldepflicht kämpfen lassen.
Demokratisierung und Hurenbefreiung
Die Abschaffung staatlicher Aufsicht im Jahrhundert darauf sieht Dolinseks Frankfurter Historikerkollege Malte König denn auch als demokratische Errungenschaft. Die behördliche Reglementierung seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe zu „demütigenden Einschränkungen“ für die Prostituierten geführt, schrieb König letztes Jahr in einem Aufsatz über die Reformen in Italien und Deutschland im folgenden 20. Jahrhundert.
Abgeschafft wurde sie, jedenfalls dem Buchstaben des Gesetzes nach, in Deutschland 1927 und in Italien 1958 bezeichnenderweise einige Jahre, nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt war (1919 und 1945/46) und im Prozess einer Demokratisierung, die wissenschaftliche Kenntnisse breiter zugänglich machte. Dazu gehörte auch die Erkenntnis, dass die demütigenden ärztliche Kontrollen, denen die Frauen in Italien „mehrmals die Woche wie am Fließband“ unterzogen wurden, der Volksgesundheit eher schadeten als nutzten, unter anderem, weil die Freier sich ganz auf die staatliche Aufsicht verließen. „In beiden Staaten“, schreibt König, „war der Prozess der Demokratisierung wesentlich für die Abschaffung der Reglementierung.“
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