Corona-Bußgeldkatalog 2021: So teuer sind Regelbrüche in der vierten Welle
In welchem Bundesland gibt es die höchsten Corona-Bußgelder? Was kostet es, wenn man keine Maske trägt? Die Länderübersicht für Deutschland.
Mit der vierten Corona-Welle werden auch die Corona-Bußgelder angehoben. Egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft: Wer die Regeln bricht, muss je nach Bundesland unterschiedlich hohe Bußgelder zahlen. Nach und nach aktualisieren die Bundesländer ihre Übersichten. Wer beispielsweise keine Maske trägt, muss zwischen 50 und 250 Euro zahlen. Aber es gibt auch weitaus höhere Strafen – etwa bis zu 25.000 Euro für den unzulässigen Betrieb einer Freizeit-, Sport- oder kulturellen Einrichtung.
Zahlen sollen all jene, die im Rahmen der Corona-Regeln betrügen, lügen oder nur lückenhaft oder gar nicht kontrollieren. So werden neben den angehobenen Bußgeldern auch die Kontrollen verstärkt. Das kündigten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder an.
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Im Klartext heißt das bei manchen Vergehen, dass fünfmal so viel Strafe gezahlt werden muss wie noch vor der aktuellen Ausbreitungswelle des Virus. In unserer Übersicht finden Sie einen Auszug der wichtigsten Regeln und Bußgelder aus allen Bundesländern. Unterhalb der Tabellen finden Sie Verweise auf die kompletten Bußgeldkataloge der Bundesländer.
Corona-Bußgelder in Berlin
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 100 bis 500 Euro
- Nicht-Einhaltung der Quarantänepflicht: 1000 bis 5000 Euro
- Nichtnachkommen der Kontrollpflicht der Corona-Regeln bei zum Beispiel Veranstaltungen: 100 bis 10.000 Euro
- Angabe falscher Kontaktdaten: 100 bis 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen | 100 bis 500 Euro |
Verstoß gegen die Pflicht, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen | 100 bis 1000 Euro |
Verzehr von alkoholischen Getränken in Grünanlagen | 50 bis 500 Euro |
kein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen | 100 bis 10.000 Euro |
kein individuelles Schutz- und Hygienekonzept vorlegen | 100 bis 10.000 Euro |
keine Sicherstellung der Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen | 100 bis 10.000 Euro |
Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen | 100 bis 1000 Euro |
Nichteinhaltung der Pflicht, sich nach positivem Testergebnis in Quarantäne zu begeben | 1000 bis 5000 Euro |
Nichteinhaltung des Besuchsverbots | 1000 bis 5000 Euro |
Nichtgewährleistung der Voraussetzungen der 2G-Bedingung | 1000 bis 10.000 Euro |
Eine ausführliche Übersicht des Corona-Bußgeldkatalogs für Berlin finden Sie hier.
Corona-Bußgelder in Brandenburg
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 bis 250 Euro
- Unvollständiger oder falsche Kontaktdaten: 50 bis 250 Euro
- Private Veranstaltungen trotz Verbot: 1000 bis 5000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Aufenthalt mit weiteren Personen im öffentlichen Raum | 50 bis 250 Euro |
Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 bis 250 Euro |
als Arbeitgeber oder Betreiber Hygienekonzept nicht umgesetzt | 100 bis 5000 Euro |
Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen bei Versammlungen etc. | 250 bis 10.000 Euro |
Angabe unvollständiger oder falschen Kontaktdaten | 50 bis 250 Euro |
verbotswidrige Durchführung einer privaten Veranstaltung | 1000 bis 5000 Euro |
Durchführung einer privaten Veranstaltung trotz Verbot | 1000 bis 5000 Euro |
Mehr zum Corona-Bußgeldkatalog von Brandenburg lesen Sie hier.
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Corona-Bußgelder in Baden-Württemberg
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 70 Euro
- Angabe von falschen Kontaktdaten: 100 Euro
- Mangelnde oder keine Corona-Kontrollen: 650 Euro
- Kein vorhandenes Hygienekonzept im Einzelhandel: 650 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Kein Tragen einer medizinischen Maske | 50 bis 250 Euro |
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Betreten einer Einrichtung ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises | 150 bis 1000 Euro |
Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises | 500 bis 10.000 |
Keine Vorlage eines Hygienekonzeptes oder keine Auskunftserteilung über dessen Umsetzung auf behördliches Verlangen | 50 bis 5000 Euro |
Unzutreffende Angaben zu den Kontaktdaten | 50 bis 250 Euro |
Durchführung einer privaten Veranstaltung entgegen | 100 bis 1000 Euro |
Durchführung einer Veranstaltung unter Überschreitung der zulässigen Teilnehmerzahl | 500 bis 10.000 Euro |
Abhalten eines Weihnachtsmarktes ohne Erstellung eines Hygienekonzepts oder Durchführung einer Datenverarbeitung | 50 bis 5000 Euro |
Mehr Informationen zum Corona-Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg gibt es hier.
Corona-Bußgelder in Bayern
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 250 Euro
- Mangelnde oder keine Corona-Kontrolle in Restaurants oder aus Veranstaltungen: 5000 Euro
- Nichterhebung von Kontaktdaten: 1000 Euro
- Angabe falscher Kontaktdaten: 250 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 250 Euro |
Veranstalter, der nicht sicherstellt, dass der Maskenpflicht nachgekommen wird | 5000 Euro |
Personen, die (ausgewählte) Einrichtungen ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten oder eine dort genannte Dienstleistung in Anspruch nehmen | 250 Euro |
Veranstalter oder Inhaber von Betrieben oder Einrichtungen, die nicht sicherstellen, dass der Gast,Besucher oder Nutzer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt | 5000 Euro |
Durchführung einer größeren Veranstaltung entgegen der Vorgaben | 5000 Euro |
Nichterhebung von Kontaktdaten | 1000 Euro |
Angabe falscher Kontaktdaten | 250 Euro |
Nichterstellen eines Infektionsschutzkonzepts | 5000 Euro |
Durchführung einer Versammlung in geschlossenen Räumen | 5000 Euro |
Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen | 500 Euro |
Mehr zu den Corona-Bußgeldern in Bayern erfahren Sie hier.
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Corona-Bußgelder in Bremen
- Trotz Quarantäne Wohnung oder Haus verlassen: 400 bis 4000 Euro
- Missachtung des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen: 100 bis 750 Euro
- Fehlendes Hygienekonzept für Kitas: 500 bis 2500 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen die Quarantänepflicht | 400 bis 4000 Euro |
verbotswidrige Veranstaltung unter freiem Himmel organisiert | 250 bis 2500 Euro |
Teilnahem an einer verbotenen Veranstaltung unter freiem Himmel | 50 bis 250 Euro |
verbotswidrige Veranstaltung in geschlossenen Räumen organisiert | 250 bis 2500 Euro |
Teilnahem an einer verbotenen Veranstaltung in geschlossenen Räumen | 50 bis 250 Euro |
verbotswidrig Einrichtung für Publikumsverkehr geöffnet | 500 bis 2500 Euro |
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in für Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen nicht sichergestellt | 100 bis 2500 Euro |
Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. missachtet | 100 bis 750 Euro |
in Kita kein Schutz- und Hygienekonzept erstellt oder Abstandsregeln missachtet | 500 bis 2500 Euro |
in Bildungseinrichtung kein Schutz- und Hygienekonzept erstellt oder Abstandsregeln missachtet | 100 bis 5000 Euro |
Mehr zum Corona-Bußgeldkatalog in Bremen gibt es hier.
Corona-Bußgelder in Hamburg
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 150 Euro
- Nichteinhalten des Mindestabstands: 150 Euro
- Nichterhebung der Kontaktdaten: 150 bis 500 Euro
- Überschreiten von Personen-Obergrenzen bei Veranstaltungen: 1000 bis 5000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Nichteinhalten des Abstandsgebots | 150 Euro |
Teilnahme an einer privaten Zusammenkunft in geschlossenen Räumen als nicht geimpfte oder nicht genesene Person, ohne negativen Coronavirus-Testnachweis | 150 bis 500 Euro |
Nichterhebung der Kontaktdaten der Teilnehmer als Veranstalter einer privaten Zusammenkunft | 150 bis 500 Euro |
Nichtbefolgung der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske | 150 Euro |
Missachtung der Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen | 1000 bis 5000 Euro |
Das Ausstellen einer unrichtigen betrieblichen Testbescheinigung ist verboten | 500 bis 2000 Euro |
Den ausführlichen Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg finden Sie hier.
Corona-Bußgelder in Hessen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 bis 200 Euro
- Besuch während der Quarantäne: 200 Euro
- Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen: 200 bis 500 Euro
- Veranstaltungen ohne Genehmigung, unter Verstoß der Abstands- und Hygieneregeln: 500 bis 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen | 200 Euro |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht | 500 Euro |
Verstoß gegen die Pflicht zur Information des Gesundheitsamtes beim Auftreten von Symptomen | 200 Euro |
Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen | 200 bis 500 Euro |
Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage des Nachweises | 200 Euro |
Verstoß gegen die Kontrollpflicht | 200 Euro |
Verstoß gegen das Beförderungsverbot | 500 Euro |
Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske | 200 Euro |
Öffnung Bars, Schankwirtschaften, Kneipen | 500 bis 5000 Euro |
Noch mehr zum Corona-Bußgeldkatalog in Hessen finden Sie hier.
Corona-Bußgelder in Mecklenburg-Vorpommern
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 bis 150 Euro
- Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen: 400 Euro
- Bruch der Hygieneregeln im Restaurant, Handel etc.: 500 bis 1000 Euro
- Unzulässiger Betrieb einer Gaststätte, Bar, Diskothek, Kneipe: 1000 bis 25.000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen Maskenpflicht | 50 bis 150 Euro |
Verstoß gegen Regelung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum | 50 bis 150 Euro |
Verbotene Zusammenkunft von Gruppen feiernder Menschen | 50 bis 500 Euro |
Nichterstellung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes | 500 bis 1000 Euro |
unzulässiger Betrieb einer Freizeit-, Sport- oder kulturellen Einrichtung | 1000 bis 25.000 Euro |
Hygieneanforderungen nicht eingehalten | 500 bis 1000 Euro |
verbotenes Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern | 150 bis 2000 Euro |
verbotswidriger Besuch von Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim etc. | 150 bis 1000 Euro |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebiet | 500 bis 2000 Euro |
Mehr zum Corona-Bußgeldkatalog in Mecklenburg-Vorpommern erfahren Sie hier.
Corona-Bußgelder in Niedersachsen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 100 bis 150 Euro
- Missachtung der Abstandsregelungen: 100 bis 400 Euro
- Nichteinhaltung der Quarantänepflicht: 500 bis 3000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist | 100 bis 150 Euro |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes | 100 bis 400 Euro |
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich | 150 bis 400 Euro |
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen | 300 bis 3000 Euro |
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen | 150 bis 400 Euro |
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht | 500 bis 3000 Euro |
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise | 150 bis 2000 Euro |
Mehr Informationen zum Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen finden Sie hier.
Corona-Bußgelder in Rheinland-Pfalz
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 Euro
- Verstoß gegen das Abstandsgebot: 50 Euro
- Verstoß gegen Quarantänepflicht: 1000 Euro
- Nichteinhaltung der Personenbegrenzung: 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Verstoß gegen das Abstandsgebot | 50 Euro |
Nichteinhaltung der Personenbegrenzung | 1000 Euro |
Unterlassen der von allgemeinen und gebotenen Sicherheitsmaßnahmen | 1000 Euro |
Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht | 1000 Euro |
Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 Euro |
Ansammlungen | 100 bis 500 Euro |
Unterlassen der Zugangskontrolle | 500 Euro |
Unzulässiges Betreten von Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser | 250 Euro |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht | 1000 Euro |
Keine oder keine rechtzeitige Kontaktaufnahme und Information des zuständigenGesundheitsamtes nach der Einreise | 1000 Euro |
Eine ausführliche Übersicht des Corona-Bußgeldkatalogs für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
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Corona-Bußgelder im Saarland
- Verstoß gegen Maskenpflicht: 50 bis 100 Euro
- Angabe von falschen Daten: bis 250 Euro
- Betreten von Einrichtungen der Pflege ohne bestehendes Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept: bis 500 Euro
- Keine Sicherstellung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen: 500 bis 2000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 bis 100 Euro |
Keine Sicherstellung des Tragens medizinischer Gesichtsmasken im jeweiligen Verantwortungsbereich | bis 500 Euro |
Fehlen eines Hygienekonzepts oder Nichteinhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts | bis 2000 Euro |
Verstoß gegen die Verpflichtung, die Einhaltung der Nachweispflichten sicherzustellen | bis 2000 Euro |
Betrieb von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen ohne ein fortlaufen aktualisiertes Hygienekonzept oder ohne Beachtung der nationalen oder saarländischenTeststrategie | nicht unter 800 Euro |
Verstoß gegen die Verpflichtung, die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen | bis 500 Euro |
Verstoß gegen die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen | bis 250 Euro |
Mehr zu den Saarländer Corona-Bußgeldern lesen Sie hier.
Corona-Bußgelder in Sachsen
- Verstoß gegen Maskenpflicht: 100 Euro
- Falscher Test-, Genesenen- oder Impfnachweis: 200 Euro
- Durchführen einer unzulässigen Versammlung: 1000 Euro
- Nichterfassung von Kontaktdaten: 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
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Vorlage einer unrichtigen Test-, Genesenen- oder Impfbescheinigung | 200 Euro |
Nichtzurverfügungstellen der Tests oder keine kostenlose Zurverfügungstellung der Tests | 1000 Euro |
Unzulässige Gruppenbildung | 250 Euro |
Durchführen einer unzulässigen Versammlung | 1000 Euro |
Nichtvorlage oder Nichtführen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises | 150 Euro |
Nichttragen medizinischer Mund-Nasen-Schutz | 100 Euro |
Gewährung des unberechtigten Zutritts zu einer Veranstaltung nach dem 2G-Optionsmodell | 3000 Euro |
Unterlassene oder verspätete Anzeige | 1500 Euro |
Nichterfassung von Kontakten | 1000 Euro |
Nichterstellen eines Besuchskonzepts | 500 Euro |
Den ausführlichen Corona-Bußgeldkatalog von Sachsen finden Sie hier.
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Corona-Bußgelder in Nordrhein-Westfalen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: künftig 150 Euro (Vorher: 50 Euro)
- Fälschen von Corona-Testnachweisen: bis zu 5000 Euro Strafe
- Mangelnde oder keine Kontrolle von Corona-Tests oder Impfnachweise beispielsweise in Restaurants: 2000 Euro Bußgeld (Vorher: 500 Euro)
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Nichtanzeige oder verspätete Anzeige von Zusammenkünften mit mehr als 10 Teilnehmenden | 500 Euro |
Veranstalten einer Party oder vergleichbaren Feier | 500 Euro |
Teilnahme an einer Party oder vergleichbaren Feier | 250 Euro |
Nichttragen einer medizinischen Maske trotz bestehender Verpflichtung | 50 Euro |
Angabe unrichtiger Kontaktdaten | 250 Euro |
Betrieb ohne Ergreifen der erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen | 2000 Euro |
Durchführung von Musikfesten, Festivals oder ähnlichen Kulturveranstaltungen | 5000 Euro |
Zulassen des Betretens der Wettbewerbsanlage durch Zuschauer | 10.000 Euro |
Nichtgestatteter Betrieb von Einrichtungen | 5000 Euro |
Öffentliche Veranstaltung eines Feuerwerks | 2500 Euro |
Mehr zum Corona-Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalens finden sie hier.
Corona-Bußgelder in Sachsen-Anhalt
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 bis 75 Euro
- Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der Hygieneregeln oder Zugangsbeschränkungen: 1000 Euro
- Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung: 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung | 1000 Euro |
Betreiben eines untersagten Gewerbebetriebs, Einrichtung oder Angebots | 1000 Euro |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln oder Zugangsbeschränkungen | 1000 Euro |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln | 1000 Euro |
Öffnen einer Gaststätte für den Publikumsverkehr | 1000 Euro |
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, der Hygieneanforderungen oder derBegrenzung der Zahl von Sporttreibenden oder Zulassen von Zuschauern | 250 Euro |
Mehr zu den Corona-Bußgelder in Sachsen-Anhalt erfahren Sie hier.
Corona-Bußgelder in Schleswig-Holstein
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 150 Euro
- Falsche Angaben in einer Selbstauskunft: 150 bis 300 Euro
- Fehlen der erforderlichen Aushänge: 500 bis 1000 Euro
- Mangelhaftes oder kein vollständiges Hygienekonzept: 500 bis 3000 Euro
- Keine oder unvollständige Erhebung von Kontaktdaten: 1000 bis 3000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Teilnahme an einer Ansammlung im öffentlichen Raum oder einer Zusammenkunft zu privaten Zwecken | 150 Euro |
Nichteinhaltung der Hygienestandards in Einrichtungen | 500 bis 2000 Euro |
Nichtanbringen der erforderlichen Aushänge | 500 bis 1000 Euro |
Kein oder kein vollständiges Hygienekonzept erstellt | 500 bis 3000 Euro |
Keine oder nicht vollständige Erhebung der Kontaktdaten | 1000 bis 3000 Euro |
Falsche Angaben in einer Selbstauskunft | 150 bis 300 Euro |
Nichtanbieten von Testungen in einer vollstationären Einrichtung | 2000 bis 4000 Euro |
Vorsätzliche Falsch- oder unvollständige Angabe von Kontaktdaten | 1000 Euro |
Entgegennahme einer Leistung ohne den erforderlichen Nachweis | 150 Euro |
Vorsätzliches Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung | 150 Euro |
Mehr über den Corona-Bußgeldkatalog in Schleswig-Holstein erfahren Sie hier.
Corona-Bußgelder in Thüringen
- Nichteinhalten des Mindestabstands: 100 bis 150 Euro
- Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen (in Einrichtungen): 1000 Euro
- Nichtabweisung von Personen mit (offensichtlichen) Atemwegserkrankungen: 1000 Euro
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter | 100 Euro |
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen und ohne Abstand | 200 Euro |
Teilnahme an untersagten Veranstaltungen | 400 Euro |
Ausrichtung von untersagten Veranstaltungen | 1000 Euro |
Überschreitung der zugelassenen Personenzahl | 60 Euro |
Nichteinhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben | 1000 Euro |
Öffnung und Betrieb von verschiedenen Einrichtungen | 2500 bis 5000 Euro |
Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften | 150 Euro |
Den ausführlichen Corona-Bußgeldkatalog von Thüringen finden Sie hier.
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