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Senioren auf einer Parkbank im Schlosspark Pillnitz, Sachsen
© Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente: So macht man Frauen wieder vom Ehemann abhängig

Die Groko streitet über die Grundrente. Bereits im Frühjahr machte sich unsere Autorin Gedanken um die Bedürftigkeitsprüfung bei Frauen. Ein Gastbeitrag.

Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Ph.D., ist Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Dieser Beitrag erschien hier erstmals im März, aus aktuellem Anlass bringen wir ihn noch einmal.

Jahr für Jahr das gleiche Bild: Für Frauen in Westdeutschland lohnte sich der Heiratsmarkt mehr als der Arbeitsmarkt, zumindest was ihre Altersrenten betraf. Die durchschnittlichen Altersrenten, die Frauen aufgrund eigener Erwerbstätigkeit bezogen, lagen jahrzehntelang unter den Witwenrenten, also den vom Einkommen der verstorbenen Ehemänner abhängigen Altersbezügen. 

Im Jahr 2016 war das zum ersten Mal anders. Die eigene Altersrente von westdeutschen Frauen lag mit durchschnittlich 631 Euro um 21 Euro über den Witwenrenten. 2017 war der Unterschied auf 39 Euro angewachsen. Zum Frauentag 2018 konnte ich erstmals schreiben, dass Frauen nun auch im Ruhestand ihr Stückchen eigenes Leben haben. Doch noch ist nichts gewonnen. Denn wir stehen kurz davor, die alte Form der Abhängigkeit vieler Frauen durch eine neue zu ersetzen. Und das ausgerechnet bei einem so wichtigen Projekt wie der neuen Grundrente.

Aber der Reihe nach. Die (neue) Grundrente muss kommen. Sie ist gut, ja geradezu zwingend. Nicht bedingungslos (denn dann wäre sie keine Rente) – sondern für all jene, die mindestens 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung waren und deren Bruttoaltersrenten dennoch unter 897 Euro im Monat liegen. Diese Menschen, es sind weit überwiegend Frauen, haben über Jahrzehnte hinweg wichtige Leistungen erbracht. Ohne die mittlerweile vielen weiblichen Beschäftigten hätte Deutschland eine enorme Arbeitskräftelücke.

Für viele Frauen hat das Rentensystem versagt 

Das Problem: Die Löhne dieser Arbeitnehmerinnen waren so niedrig, dass ihre Renten, die Norbert Blüm einmal als „Alterslohn für Lebensleistung“ bezeichnet hatte, zu klein sind, als dass man davon leben könnte. Wir stehen also vor einem klaren Systemversagen. Aber nicht nur das. Auch die Politik hat versagt. Der Mindestlohn hätte viel früher eingeführt werden müssen, denn er ist eine der Säulen für eine präventive Rentenpolitik. Die Gemeinschaft der Steuerzahler soll dieses doppelte Versagen nun nachträglich korrigieren. Die neue Grundrente soll zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf liegen. So steht es im Koalitionsvertrag.

Die momentane Debatte um die neue Grundrente reibt sich an der Frage, ob zunächst die Bedürftigkeit ihrer Empfängerinnen und Empfänger geprüft werden soll. Die Fronten innerhalb der Koalition scheinen in der Frage verhärtet. Dabei müssen wir feststellen: Renten sind in Deutschland per se nicht bedürftigkeitsabhängig. Denn Altersbezüge sind grundsätzlich auf Individuen und nicht auf Haushalte bezogene Zahlungen. Die einzelne Arbeitnehmerin und der einzelne Arbeitnehmer erbringen während des Berufslebens Leistungen und erhalten dafür Lohn auch im Alter.

Prof. Jutta Allmendinger ist Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).
Prof. Jutta Allmendinger ist Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).
© Inga Haar/WZB

Das sehen wir im Übrigen auch bei der sogenannten neuen Mütterrente, die seit März 2019 allen Frauen zukommt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Renten beziehen sich auf Leistung und nicht auf Bedürftigkeit. Nun aber wird genau dieses Prinzip der deutschen Rentenpolitik in Frage gestellt. Das ist ungerecht und rückwärtsgewandt. Denn die Bedürftigkeitsüberprüfung macht aus einem individuellen, aus Erwerbsarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten entstandenen Anspruch eine auf das Haushaltseinkommen bezogene milde Gabe. Sie verweigert Frauen ihr Stück eigenes Leben und macht sie abhängig von ihrem Ehemann, der Heiratsmarkt lohnt sich wieder mehr als der Arbeitsmarkt.

Die Erwerbsbiographien von Männern ähneln sich stark, die Leistungen sind vergleichbar

Wie sähe eine rentensystemkonforme Debatte um die neue Grundrente aus? Zunächst müsste sie anstelle der Bedürftigkeitsprüfung eine Klärung des Leistungsbegriffs in den Mittelpunkt stellen. Ist es vertretbar, Erwerbstätigen, die 35 Jahre Vollzeit erwerbstätig waren, die gleiche Grundrente zukommen zu lassen wie Erwerbstätigen, die „nur“ Teilzeit beschäftigt waren? Wie steht es um die Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, die ja ebenfalls mitberücksichtigt werden? Hier lohnt sich ein Blick in die Daten. So gut wie alle Männer, die mindestens 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung waren und eine Altersrente unterhalb der Mindestrente beziehen, haben Vollzeit gearbeitet. Teilzeiterwerbstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind bei Männern sehr selten.

Eine Gerechtigkeitslücke zwischen Männern unterschiedlicher Erwerbsbiografien stellt sich so nicht. Auch der Vergleich zwischen Männern und Frauen, gleich ob in Voll- oder Teilzeit, kratzt an unseren Gerechtigkeitsvorstellungen nicht. Die meisten Frauen arbeiten in Tätigkeitsbereichen, die geringere Löhne zahlen als Tätigkeitsbereiche, in denen mehrheitlich Männer beschäftigt sind. Zudem finden sich noch immer unterschiedliche Löhne zwischen Männern und Frauen bei vergleichbaren Tätigkeiten, der sogenannte Gender Wage Gap. Eine Anpassung bei der Altersrente auf Grundsicherungsniveau wäre angemessen und zu rechtfertigen.

Will man Frauen, die „nur“ Teilzeit erwerbstätig waren, wirklich unterstellen, dass sie weniger geleistet haben?

Eine Gerechtigkeitslücke in der Leistungsbewertung ergäbe sich also höchstens beim Vergleich zwischen Frauen, die Vollzeit erwerbstätig sind, und Frauen, die Teilzeit arbeiten, zwischen Frauen mit und jenen ohne Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Will man sich auf eine solche Diskussion aber wirklich einlassen? Will man Frauen, die „nur“ Teilzeit erwerbstätig waren, wirklich unterstellen, dass sie weniger geleistet haben, obwohl sie unter Umständen die gleichen Beiträge eingezahlt haben? Würde das dann nicht bedeuten, dass man den Leistungsbegriff noch weiter öffnen müsste und die nicht bezahlte Hausarbeit von Frauen in den Blick zu nehmen hätte? Dann aber käme man zu ganz anderen Größenordnungen und die jetzt angedachte Grundrente wäre nachgerade lächerlich.

Die Steuerverwaltung prüft die Einkommen ohnehin - das sollte nicht auf die Rentenversicherung verlagert werden

Ein Letztes für alle, die gerade auf Systematiken schauen. Renten unterliegen prinzipiell der Steuerpflicht, ein guter Teil der Grundrente der viel beschworenen Zahnarztgattin würde also wieder in den Steuertopf zurückfließen, gleiches gilt für Personen, die Einkommen aus Vermietung, Verpachtung oder Vermögen erzielen. Eine Einkommensprüfung erfolgt damit durch die Steuerverwaltung und sollte nicht auf die Rentenversicherung verlagert werden. Eine zusätzliche Prüfung durch die Rentenversicherung, inwieweit eine Bedürftigkeit vorliegt, kostet als solche richtig, das haben wir in all den Jahren bei der Sozialhilfe und den Hartz-Regelungen gesehen. Der Rentenversicherung liegen diese Angaben jedenfalls nicht vor, Partnerschaftseinkommen müssten mühsam erhoben werden. Wollen wir wirklich viel Geld für mehr Bürokratie ausgeben? Wollen wir Frauen, die nie erwerbstätig waren, eine Mütterrente ohne Bedürftigkeitsprüfung zahlen, aber zugleich Frauen, die teilzeitbeschäftigt 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, die Grundrente nur dann, wenn sie bedürftig sind? Wo bleibt da unser Leistungsverständnis?

Jutta Allmendinger

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