Kinderporno-Verdacht - Anklage: Sebastian Edathy muss sich vor Gericht verantworten
Die Anklage ist zulässig: Der ehemalige Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag, Sebastian Edathy, muss sich wegen Kinderpornografie vor einem Richter verantworten.
Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage zu, der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Insgesamt legte das Gericht neun Verhandlungstage bis Ende April fest. Edathy hatte am 7. Februar dem Bundestagspräsidenten seinen Rücktritt als Bundestagsabgeordneter erklärt. Das Gericht erklärte in einer Mitteilung, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Edathy hat den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber deren strafbaren Inhalt bestritten.
Weiter führt das Gericht in seiner Mitteilung aus, dass "wegen der besonderen Bedeutung des Falles die sachliche Zuständigkeit der großen Strafkammer begründet sei. Zwar wiesen die dem Angeklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen kein besonderes Ausmaß auf, weil es sich insoweit um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen auf kinder- und jugendpornographischer Darstellungen handele. Auch ebenso wenig seien schwerwiegende Tatfolgen ersichtlich und die Straferwartung angesichts des Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eher im unteren Bereich anzusiedeln. Vorliegend sei aber zu berücksichtigten, dass der Angeklagte als ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages, also als gewählter Amtsträger, der in der vergangenen Legislaturperiode einem wichtigen Untersuchungsausschuss (NSU) vorstand und das Verfahren außerordentliches Interesse in Presse, Rundfunk und Fernsehen gefunden hat."
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy hatte sich vor allem als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).
Das Bundeskriminalamt hatte Edathy 2012 auf der Käuferliste eines einschlägigen Versandhandels in Kanada entdeckt und Ermittlungen aufgenommen. Diese führten im Februar 2014 zum Mandatsverzicht Edathys; die Polizei durchsuchte dessen Wohnung und Büros in Rehburg-Loccum (Landkreis Nienburg). Auf den dort zunächst sichergestellten Nacktaufnahmen waren keine expliziten sexuellen Handlungen zu sehen. Experten stuften sie daher als Kategorie II ein und damit im Grenzbereich zur Strafbarkeit. Edathy, der abgetaucht ist, hatte von einem künstlerisch-ästhetischen Interesse an solchen Aktfotos gesprochen.
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag als Konsequenz aus der Edathy-Affäre ein Gesetzespaket zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Insbesondere die Vorschriften zu Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen werden strenger geregelt als bisher. (mit dpa)