Justiz und Prominente: Ein Eimer Eiswasser für Sebastian Edathy
Öffentliche Vorverurteilungen sind bedrohlich, nicht nur für den Betroffenen. Aber öffentliche Vorfreisprüche sind auch keine gute Tendenz. Warum das Bundesverfassungsgericht den früheren SPD-Abgeordneten zurecht durchfallen ließ
Jeder wehrt sich, wie er kann. Auch Sebastian Edathy, der große Hoffnungen in seine Verfassungsbeschwerde gesetzt hat, um seinem Strafverfahren wegen Kinderpornobesitzes eine Wende zu geben. Nun sind sie enttäuscht worden. Die Richter sehen keinen Grund, dem gefallenen Ex-SPD-Abgeordneten im Namen des Rechtsstaats unter die Arme zu greifen. Statt dessen gibt es einen Eimer Eiswasser für ihn und die aufgeregten Kommentatoren in den (sozialen) Medien, die ihn, wie es ein wenig zur Mode geworden ist, zum Opfer rechtsblinder Staatsanwälte stilisieren.
Edathy hatte sich darauf berufen, bei einem kanadischen Pornohändler harmlose Kinderfilme bestellt zu haben, die den Behörden niemals hätten Anlass geben dürfen, ihm nachzustellen. Weil das Bundeskriminalamt den Stoff als straflos einstuft, sah sich sogar ein prominenter Bundesrichter herausgefordert, für ihn in die Bresche zu springen („Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy“).
Tatsächlich hatte der frühere Politiker mehr als tausend Dollar für äußerst grenzwertige Produktionen überwiesen. Es mag juristisch umstritten sein, befördert durch den unseligen Begriff „Kinderpornografie“, was hier noch tolerabel ist. Doch wenn der Kameramann ins Mikro stöhnt, während nackte Jungs Kissenschlachten veranstalten, dann sollte ein verständiger Betrachter wissen, dass er zu weit gegangen ist. Und er sollte sich weder wundern noch beklagen, wenn Ermittler vor der Haustür stehen, um nachzugucken, was sich so einer sonst noch besorgt.
Vorverurteilung, Existenzvernichtung hält der Angeschuldigte seinen Verfolgern und der Öffentlichkeit vor, womit er auch recht hat, soweit er damit andere Fälle meint. Es gibt eine bedenkliche Tendenz zum schnellen Urteil. Es vernichtet vielleicht nicht Existenzen, jedoch Karrieren, was für Leute wie Edathy womöglich dasselbe ist. Aber zunehmend entwickelt sich auch sein Pendant – der vorschnelle Freispruch.
Das aktuell eindrücklichste Beispiel lieferte jetzt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig, der seine Bildungsministerin gegen Betrugsvorwürfe in Schutz genommen hat: „Ich kenne die vorhandenen Akten sehr gut und erkenne daraus keine strafbare Verfehlung“, erklärte der Landeschef, der einer Exekutive vorsteht, die wiederum der Staatsanwaltschaft vorsteht, die in dem Fall ermittelt. Es fragt sich, ob solche Bemerkungen hilfreich sind für Beamte, die unabhängig gleichermaßen Be- und Entlastendes zusammentragen sollen; Ähnliches gilt für Bundesrichter, die zu Dingen Stellung nehmen, die ihr Gremium eventuell noch zu beurteilen hat. Der Meinungsmarkt ist für alle da, heißt es. Ist er das wirklich?
Der Prominente im Visier der Behörden bleibt ein Problem für sich. Er muss sich der medialen Berufsjakobiner erwehren, die ihn richten wollen, ebenso wie er die Instrumente verfahrensbegleitender Public Relation für sich nutzen kann. Zu besichtigen ist in all diesen Fällen, wie kalkulierte Medienresonanz, die die Politik längst erfasst hat, auch die Justiz durchdringt. Dass dies ein Prozess ist, den man weder steuern kann noch es versuchen sollte, enthebt die Akteure nicht ihrer Verantwortung. Weichmachertum ist kein Mittel gegen Scharfmachertum, der Vorfreispruch beseitigt das Vorurteil nicht. Partei ergreifen kann man, wenn es nötig wird.
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