Forderung der FDP zur Grundsteuer: Scholz muss Kommunen stärker in die Pflicht nehmen
Die FDP fürchtet, dass die Steuerzahler nach der Grundsteuerreform insgesamt höher belastet werden. Dem Finanzminister wirft sie Untätigkeit vor.
Die FDP befürchtet höhere Belastungen der Steuerzahler im Zuge der Grundsteuerreform. Sie fordert Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Kommunalverbände daher auf, stärker als bisher darauf zu dringen, dass Städte und Gemeinden die Reform nicht nutzen, um schon vorab ihre Hebesätze zu erhöhen. „Wir sind jetzt in der heißen Phase der Grundsteuerreform angekommen. Es ist deshalb auch allerhöchste Zeit, dass die Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand dem Tagesspiegel. Die Reform lade die Kommunen dazu ein, „dem Steuerzahler mehr abzuknöpfen und dann der Berliner Politik die Schuld in die Schuhe zu schieben“.
Städte und Gemeinden bestimmen Hebesätze
Die Grundsteuerreform wird zwar per Bundesgesetz umgesetzt, aber die Hebesätze – also die jeweilige Höhe der Steuer – bleibt eine Entscheidung der Kommunalparlamente. Die Grundsteuer fließt auch vollständig in die Kommunalkassen. Scholz hat zwar in Aussicht gestellt, dass die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen nach der Reform nicht höher sein werde als vorher. Aber gesetzlich hat er keinen Hebel, diese Aufkommensneutralität auch durchzusetzen. Scholz ist jedoch der Meinung, dass sein Vorschlag das Ziel erreicht, weil politischer Druck dazu führe, dass die Kommunen bei der Reform ihre Hebesätze wie vorgesehen zumeist nach unten anpassen würden.
Herbrand befürchtet dagegen, dass Städte und Gemeinden die Phase bis zum Inkrafttreten der Reform im Jahr 2022 nutzen, um im Vorgriff ihre Steuersätze zu erhöhen, damit sie danach besser dastehen. „Von Anfang an war die Aufkommensneutralität der Reform ein wunder Punkt in der Argumentation des Finanzministers“, sagte Herbrand. „Und Herr Scholz tut absolut nichts, um Steuererhöhungen durch die Hintertür zu verhindern.“ Der FDP-Finanzfachmann fordert daher, die FDP-Initiative einer "Grundsteuer-Bremse" zu übernehmen. „Dabei sollen sich die Kommunen im Rahmen einer Selbstverpflichtung bereiterklären, die Grundsteuerreform nicht dazu zu verwenden, sich selbst zu bereichern.“
Sonderproblem: Überschuldete Kommunen
Ein Sonderproblem könnten Kommunen werden, die wegen Überschuldung ihre Hebesätze gar nicht senken dürfen. In der Antwort auf eine FDP-Anfrage schreibt Finanz-Staatsekretär Rolf Bösinger, die Bundesregierung gehe hier davon aus, „dass auch Kommunen in einem Haushaltssicherungsverfahren landesrechtlich nicht die Möglichkeit verwehrt wird, ihre Hebesätze zur Wahrung der Aufkommensneutralität entsprechend anzupassen.“ Überschuldete Kommunen finden sich vor allem in Nordrhein-Westfalen (insbesondere im Ruhrgebiet), in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
"Verunglückte Regelung zum Finanzausgleich"
Für verunglückt hält Herbrand auch die Regelung, mit der die Grundsteuer künftig im Finanzausgleich angesetzt wird. Das wäre völlig unproblematisch, wenn die Reform bundeseinheitlich umgesetzt würde. Dann würden die Einnahmen der Länder gleichgewichtet in die Ausgleichsberechnung einfließen. Da jedoch beschlossen wurde, dass die Länder auch eigene Gesetze anstelle des Bundesgesetzes machen können, ist die Lage schwieriger. Daher soll, vereinfacht gesagt, die Finanzausgleichsberechnung erfolgen, als ob alle Länder das Bundesgesetz umsetzen. Die Öffnungsklausel zugunsten der Länder werde durch diese Anwendung des Bundesgesetzes zur Berechnung des Finanzausgleichs jedoch „unterwandert“, bemängelt Herbrand. „Das ist nichts anderes als das Schlechte-Scholz-Gesetz durch die Hintertür.“ Es bedeute für die Länder, die vom Bundesgesetz abweichen wollen, einen höheren Aufwand – neben dem eigenen Gesetz müssten sie immer auch das Scholz-Modell für den Länderfinanzausgleich heranziehen.
„Da haben sich die Bayern über den Tisch ziehen lassen“, sagte Herbrand mit Blick auf die Regierung in München, die das Recht auf Abweichung in das Gesetz drückte. „Das ist ein bürokratischer Wahnsinn, den die FDP in keinem Fall mittragen wird.“ Da die Grundsteuerreform auch eine Grundgesetzänderung verlangt, könnte die große Koalition im Bundestag auf die Stimmen der Freien Demokraten angewiesen sein.
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