Reform der Grundsteuer: Bayern setzt sich durch
Koalition einigt sich bei der Reform der Grundsteuer. Das Bundesgesetz kommt bis Jahresende. Aber die Bundesländer dürfen dann eigene Regeln umsetzen.
Bis in die frühen Morgenstunden des Montags hat der Koalitionsausschuss getagt – zwei Ergebnisse konnten Union und SPD vermelden. Bei der Grundsteuer kommt es zu einer Lösung, wie sie vor allem die CSU mit Unterstützung aus der Unionsfraktion im Bundestag gefordert hatte. Beim Solidaritätszuschlag bleibt es dagegen bei der Koalitionsvereinbarung, wonach der Zuschlag auf die Einkommensteuer erst 2021 abgeschafft wird, und zwar für 90 Prozent der Zahler. Die Union zog ihre Forderung zurück, ihn früher und auch für alle Zahler enden zu lassen.
Der Durchbruch im seit Monaten schwelenden Streit um die Reform der Grundsteuer gelang also, weil die Sozialdemokraten dem bayerischen Drängen nachgaben. CSU-Chef Markus Söder hatte gefordert, dass es Möglichkeiten für eine eigene bayerische Lösung geben müsse. Die hat er jetzt im weitestmöglichen Umfang bekommen: Die Länder dürfen von dem Bundesgesetz, das noch vor Jahresende beschlossen werden wird und ab 2025 gelten soll, nach eigenem Gutdünken abweichen. Es bleibt ihnen überlassen, ob sie nur einige Details anders regeln als im Bundesgesetz oder ob sie einen ganz anderen Ansatz wählen, also praktisch ein eigenes Gesetz machen.
Dieses Abweichungsrecht gibt es im Grundgesetz seit der Verfassungsreform von 2005 und galt bisher zum Beispiel beim Naturschutz, der Raumordnung oder der Hochschulzulassung. Künftig wird die Grundsteuer dazugehören, indem das Grundgesetz im Artikel 72 entsprechend ergänzt wird. Umgekehrt wird dem Bund aber im Artikel 105 die Gesetzgebungszuständigkeit überlassen, die bisher nicht ganz eindeutig zugeteilt war.
Bayern wählt nun das Flächenmodell
Praktisch bedeutet die gefundene Lösung, dass Bayern eine andere Grundsteuer einführen wird. Das kündigte Söder am Montag an. Während das Bundesgesetz, das Finanzminister Olaf Scholz zusammen mit den anderen Ländern vorgelegt hat, sich wie bisher vor allem an den Immobilienwerten orientiert, wird in Bayern ab 2025 die Steuer allein nach Fläche berechnet. In der Union wird dieses Modell mit dem Argument verteidigt, es sei einfacher, weniger bürokratisch und auch für Mieter – jedenfalls in Großstädten – besser, weil deren Grundsteuerbelastung sich nicht am Wert der Immobilie ihres Vermieters orientiert, die je nach Lage deutlich höher besteuert werden dürfte als bisher. Als Faustregel kann gelten, dass nach dem Wertmodell des Bundes sich in attraktiven Lagen die Steuer erhöhen kann, was auch Mieter trifft, denn die Last darf auf die Nebenkosten umgelegt werden. Im Flächenmodell dagegen spielt der Wert keine Rolle, mit dem Ergebnis, dass alle Eigentümer und Mieter in einer Kommune gleich belastet werden – wohlhabende Viertel so hoch wie ärmere Gegenden. Zwischen den Parteien ist umstritten, welches Modell das gerechtere ist.
Berlin - bisher geteilt
In Berlin kommt hinzu, dass in den östlichen Stadtteilen bisher eine niedrigere Grundsteuer gezahlt wird als im Westen. Das liegt daran, dass zu DDR-Zeiten und auch danach gar keine Anpassungen an die Wertentwicklung gemacht worden waren und damit die Einheitswerte von 1935 galten, während in der Bundesrepublik das immerhin einmal – im Jahr 1964 – gemacht worden war. Diese unterschiedliche Bewertung wird nun nivelliert, wenn Berlin das Bundesgesetz übernimmt – tendenziell steigen damit im Osten die Grundsteuerlasten in der Breite, in der Spitze dagegen werden sie in den Bezirken höher ausfallen, in denen in den vergangenen Jahren die Boden- und Gebäudewerte in die Höhe schossen.
Die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer verteidigte die Einigung. Es sei nicht das Lieblingsmodell der SPD, „trotzdem ist es ein Kompromiss, den wir für vertretbar halten“. Allerdings wird nicht eintreten, was ihr Ko-Vorsitzender Thorsten Schäfer-Gümbel sagte: Er nannte als Vorteil, dass es keinen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern geben werde. Der aber kann kommen, denn es können unterschiedliche Modelle konkurrieren. Richtig ist aber Schäfer-Gümbels Hinweis, dass die unterschiedlichen Steuerlösungen den Länderfinanzausgleich nicht verzerren werden. „Die anderen Bundesländer können nicht in Mithaftung genommen werden dafür, dass jemand anderer Auffassung ist“, sagte er. Dreyer betonte, es sei bei dem Treffen darum gegangen, „nicht weiterhin wichtige Entscheidungen zu verschleppen, sondern zügig die Dinge umzusetzen, die wir im Koalitionsvertrag miteinander verhandelt haben“.
Grundgesetzänderung nötig
Unionsfraktionsvize Andreas Jung sagte am Montag, er gehe davon aus, dass die Länder den Kompromiss mittrügen. Was beschlossen worden sei, „ist ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung“. Eine Verteuerung des Wohnens könne so besser vermieden werden. Die Grundsteuer fließt allein den Kommunen zu, die über die Hebesätze auch die endgültige Höhe der Steuer bestimmen können.
Für die Verfassungsänderung mit Blick auf das Abweichungsrecht der Länder ist die Zustimmung von FDP und Grünen im Bundestag nötig, nicht aber für die Verabschiedung des Reformgesetzes an sich. Der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar sagte, seine Fraktion wolle „eine gute und unbürokratische Lösung bei der Grundsteuer. Deshalb werden wir konstruktiv bewerten, was uns die große Koalition vorlegt. Klar ist: Gemeinsame Lösungen gibt es nur nach Verhandlungen auf Augenhöhe.“ In ihren Landeskoalitionen dürften die Freien Demokraten nun auf die Nutzung der Abweichungsmöglichkeit zugunsten eines Flächenmodells dringen, das auch sie befürworten.
Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und sein Finanzsenator Matthias Kollatz haben die Einigung der Koalition bei der Grundsteuer grundsätzlich begrüßt. „Es ist wichtig, dass wir bei dem Thema endlich vorankommen. Sonst erhöht sich die Gefahr, dass die wichtigste kommunale Steuer zum Jahresende wegbricht“, sagte Kollatz dem Tagesspiegel. „Insofern ist es gut, wenn es endlich Fortschritte gibt.“ Die von Union und SPD beschlossene Möglichkeit, dass einzelne Länder von dem nun auf den Weg gebrachten Bundesgesetz abweichen und ganz eigene Gesetze machen dürfen, stößt in Berlin jedoch auch auf Skepsis. Das könne problematisch sein, sagte Kollatz. Es müsse vermieden werden, dass die Regelung sich negativ auf die Steuerpflichtigen auswirke.