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Olaf Scholz.
© Christian Charisius/dpa

Zukunft des Solidaritätszuschlags: Scholz hält Fonds-Lösungen für verfassungswidrig

Der Hamburger Bürgermeister widerspricht der Kanzlerin: Für ihn sind weder ein Infrastrukturfonds noch ein Altschuldenfonds machbar. Er favorisiert weiter die Integration des "Soli" in die Einkommensteuer.

Vor Weihnachten sind sie festgefahren, nun herrscht Winterpause - dabei sollen die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über einen neuen Finanzausgleich bis zum Sommer abgeschlossen sein. Ein Knackpunkt ist die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Genauer: die Frage, wie das Steuervolumen, das er bisher erbringt, über 2019 hinaus verwendet werden kann. 2014 nahm der Bund 14 Milliarden Euro ein, die Länder und die Kommunen wollen ab 2020, wenn der Solidarpakt für den Osten ausläuft, beteiligt werden. Weshalb im vorigen Herbst die Idee aufkam, den "Soli" (der eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer ist) einfach in die Einkommensteuer zu integrieren. Den Vorschlag brachten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), Hauptverhandler der Länder, in die Debatte ein. Im Dezember legte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Veto ein; sie und auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder fürchten, dass dies als verkappte Steuererhöhung wahrgenommen werden könnte. Im Kanzleramt favorisiert man eher eine Fondslösung - der "Soli" soll praktisch umgewidmet werden zu einer Sondersteuer für schwächere Regionen in Ost und West.

"Es fehlt die Rechtfertigung"

Nun hat Scholz der Meinung im Kanzleramt klar widersprochen. Seiner Ansicht nach sind sämtliche Fonds-Lösungen, die im Zusammenhang mit der Weitererhebung des Solidaritätszuschlags diskutiert werden, nicht machbar. „All diese Fonds-Ideen sind verfassungswidrig“, sagte Scholz am Freitag auf einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion. Eine Ergänzungsabgabe brauche eine besondere Begründung, sagte Scholz. Nach seinen Worten ist weder bei einem Fonds zum Abbau von Altschulden noch bei dem breit diskutierten Infrastrukturfonds eine Begründung gegeben, die eine Ergänzungsabgabe rechtfertigt. Auch für einen Fonds zur Förderung der Bildung, der ebenfalls in der Diskussion war, gilt das. Mit Blick auf die Ministerpräsidenten sagte Scholz, keiner wolle mehr eine Fonds-Lösung. Einen Altschulden-Fonds hatte Scholz selbst einmal ins Gespräch gebracht; nun distanzierte er sich davon.

Der "Soli" gilt gemeinhin als befristete Ergänzungsabgabe, mit der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau Ost finanziert werden. Aus dem Volumen fließen allerdings nur noch etwa sechs Milliarden Euro in die ostdeutschen Landesetats, den Rest nimmt der Bund, der freilich erhebliche Schulden zu schultern hatte für den Aufbau Ost. Zweckgebunden ist der "Soli" nicht. Und nach dem Gesetz ist er auch nicht zeitlich begrenzt. Dennoch wird allgemein ein Zusammenhang zwischen Solidarpakt und Steuerzuschlag angenommen, denn die Hauptbegründung für die fortgesetzte Erhebung seit 1991 war die Hilfe für die ostdeutschen Länder (daneben anfangs auch die Kosten des Golfkriegs). Eine Fortsetzung des Solidarpaktes für den Osten nach 2019 steht nicht auf der Agenda, weshalb die Fortführung der Ergänzungsabgabe eben anders begründet werden müsste.

"Steuertechnisch anspruchsvoll"

Scholz warb nochmals für die Integration des "Soli" in die Einkommensteuer, auch wenn dies „steuertechnisch“ anspruchsvoll sei. Es sei jedoch möglich, es so hinzubekommen, dass niemand mehr Steuern zahlt als bisher. Das Volumen werde jedoch dadurch zwischen zwei und vier Milliarden Euro geringer ausfallen. Für 2019 wird derzeit mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro gerechnet. Nach der Einbeziehung in die allgemeine Steuer würden 15 Prozent der Einnahmen an die Kommunen gehen, den Rest würden sich Bund und Länder hälftig teilen. Als Problem gilt, dass mit dieser Lösung die Einnahmen der steuerstarken Länder deutlicher wachsen würden als die der schwächeren und die Zahlerländer dann höhere Summen in den Finanzausgleich geben müssten. Bayern will aber weniger zahlen. Allerdings bliebe in dem Modell auch mehr Geld für den bayerischen Landesetat übrig als bisher. Vor allem SPD-Ministerpräsidenten favorisieren zudem eine Lösung, die das Integrationsmodell mit dem Abbau der kalten Progression verbindet.

Laut Scholz soll die nächste Regelung des Finanzausgleichs nicht mehr befristet werden. Man müsse also eine Lösung finden, die lange Bestand haben könne. Die derzeitige Regelung läuft 2019 zeitgleich mit dem Solidarpakt für die Ost-Länder aus. Scholz zeigte sich zuversichtlich, dass bis zum Sommer eine Einigung zwischen Bund und Ländern steht. Das hatten Merkel und die Ministerpräsidenten vor Weihnachten vereinbart. Ursprünglich sollte schon Ende 2014 zumindest ein Eckpunkte-Papier vorliegen. 

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