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Geld ist, doch wo soll es hin?
© dpa

Kanzlerin trifft Ministerpräsidenten: Verfahrenes Verfahren beim Finanzausgleich

Ob Solidaritätszuschlag, Geldtransfers oder Schulden: Bund und Länder verhandeln die Neuregelung der Staatsfinanzen ohne die nötige Transparenz. Das ist ein Fehler. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albert Funk

An diesem Donnerstag treffen sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten. Die Erwartung war, dass zumindest Eckpunkte für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen beschlossen werden, um Ende 2015 ein Gesetz zu haben, rechtzeitig vor größeren Wahlen und für das Planen der Etats ab 2019, wenn die bisherige Regelung ausläuft. Doch davon ist die Runde weit entfernt. Bund und Länder haben wenig bis nichts zustande gebracht. Obwohl die Gespräche, zunächst unter den Finanzministern, vor zwei Jahren begannen. Verlorene Zeit.

Doch das ist noch nicht das Schlimmste an der Aufführung. Es ist das Verfahren, das offenkundig nicht funktioniert. Die Aufgabe war, die Finanzverfassung wieder einmal an die Entwicklungen anzupassen – für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpakts, angesichts deutlicher Ungleichgewichte in der Steuerkraft der Länder, wegen der Schuldenbremse. Es galt und gilt, das Finanzgeflecht zwischen Bund und Ländern zu durchforsten, es zu entwirren, transparenter zu machen. Beim Finanzausgleich im engeren Sinne, aber auch bei den vielen Geld- und Gesetzgebungstransaktionen zwischen Bund und Ländern (und auch Kommunen), die es ständig gibt und die das föderale Finanzsystem nicht eben durchsichtiger machen.

Doch daran scheitern die 17 Regierungschefs gerade. Es geht nur noch um die profane Frage, wie viel Geld man künftig im Haushalt hat, was letztlich heißt: Wer bekommt wie viel von den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag? Statt einer Reformdebatte nur Geschachere. Die Regierungen wollten die Neuregelung allein angehen, als eine Sache der Exekutive. Man wollte unter sich bleiben.

Dieses Verfahren ist freilich so intransparent wie das Problem, um das es geht. Der Fehler war von Anfang an, die Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit so weit vorzubereiten, dass die Bund-Länder-Kommission, welche Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, nur noch den Haken druntersetzen sollte. Von dieser Kommission ist freilich nichts zu sehen und zu hören. Obwohl sie laut Koalitionsvertrag bis Mitte der Wahlperiode, also im kommenden Jahr, „Ergebnisse“ vorlegen soll.

Eine solche Kommission hätte, analog zur ersten großen Föderalismusreform vor 2005, von Beginn an das Forum für die Gespräche sein müssen. Ein Forum unter Beteiligung nicht nur der Exekutiven, sondern des Bundestags (inklusive Opposition), der Landtage, der Kommunen. Begleitet von Wissenschaftlern als Impulsgebern und Kommentatoren. Ein Forum, das ein Leitbild für die Verhandlungen hätte formulieren können. Mit öffentlichen Sitzungen, in einer offenen Debatte. Denn es geht um Verfassungspolitik, und die macht man nicht im Hinterzimmer.

Aber das wollten weder Kanzleramt noch Ministerpräsidenten. Es sollte eine Reform geben ohne Öffentlichkeit, an den Parlamenten vorbei. Und jetzt zeigt sich, freundlich gesagt: Sie tun sich schwer damit. Aber vielleicht finden Merkel und die 16 Länderchefs ja noch den Ausstieg aus ihrem verfahrenen Verfahren und den Weg zu einem Prozedere, das einer parlamentarischen Demokratie in einem Bundesstaat angemessen ist.

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