Nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Hotspots: Sachsen beschließt „Wellenbrecher“ – die Details
Hotels, Bars, Clubs und vieles mehr muss in Sachsen schließen. Im Fußball wird es Geisterspiele geben. An Schulen wird die Präsenzpflicht ausgesetzt.
Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen vom kommenden Montag an weite Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Das teilte die Regierung am Freitagabend noch vor einer abschließenden Kabinettssitzung mit. Schließen müssen alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Bars, Clubs und Diskotheken. Das gleiche gilt für Weihnachtsmärkte.
Die Beherbergung von Touristen ist untersagt. Die Gastronomie soll mit der 2G-Regel (geimpft/genesen) bis 20 Uhr öffnen dürfen. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.
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Auch Großveranstaltungen, Feste und Messen werden untersagt, ebenso touristische Bahn- und Busfahrten. Tanz-, Musik- und Kunstschulen dürfen genau wie Volkshochschulen nicht unterrichten. Eine Ausnahme sind Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Für Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Für Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab 22 Uhr eine Ausgangssperre für Ungeimpfte. Zudem soll ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verfügt werden.
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Die Maßnahmen seien „schwer, aber notwendig“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Mit diesem „Wellenbrecher“ wolle man erreichen, dass die täglich steigenden Infektionszahlen sinken, die Gesundheitsämter wieder Kontakte nachverfolgen können und die Krankenhäuser nicht überlaufen.
Ob man das mit den Maßnahmen erreichen könne, sei aber unklar: „Die niedrige Impfquote ist der eigentliche Grund für diese Situation.“ Man wende 2G und 3G dort an, wo es möglich ist. „Deshalb ist das auch kein Lockdown.“ Sachsen registrierte am Freitag binnen 24 Stunden 7791 Neuinfektionen.
Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Das bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um eventuelle Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Zudem wird bis Weihnachten die Schulbesuchspflicht ausgesetzt
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Im Einzelhandel gibt es für Geschäfte der Grundversorgung keine Einschränkungen, also für Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Bei allen anderen gilt die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Getestete haben Zutritt. Das trifft auch für den Friseurbesuch zu. Alle anderen Läden mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.
Profisport ist ohne Zuschauer möglich, auf den Fußball kommen also wieder Geisterspiele zu. Fitnessstudios bleiben zu. Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter der Maßgabe von 3G zusammenkommen. Das trifft auch für Versammlungen zu, sie dürfen aber nur bis zu 10 Teilnehmer haben und müssen an festen Orten stattfinden. (dpa)