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Fluggäste von Ryanair steigen in Schönefeld aus dem Flugzeug.
© Bernd Settnik/dpa
Update

Air-Berlin-Insolvenz: Ryanair reicht Kartellbeschwerde ein

Die Bundesregierung hilft der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin mit einem millionenschweren Kredit. Ryanair sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln.

Der irische Billigflieger Ryanair geht gegen die Staatshilfen für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin vor und legt Beschwerde bei den Kartellbehörden ein. Der Insolvenzantrag sei mit dem Ziel arrangiert worden, dass die Deutsche Lufthansa eine schuldenfreie Air Berlin übernehmen könne, erklärte Ryanair am Dienstagabend. Dies verstoße gegen deutsche und EU-Wettbewerbsregeln. Reisende müssten künftig höhere Preise für Tickets zahlen, warnte Ryanair. Deshalb würden Bundeskartellamt und EU-Kommission aufgefordert, umgehend Schritte zu unternehmen.

Air Berlin hatte zuvor Insolvenz angemeldet. Nun springt die Bundesregierung mit einem 150 Millionen Euro schweren Kredit der KfW ein. Sie sorgt dafür, dass die chronische defizitäre Fluggesellschaft die nächsten drei Monate überbrücken kann und die Maschinen nicht am Boden bleiben müssen. Das Geld soll bis Ende November reichen.

Auch EU-Kommission prüft Staatshilfen

Letztlich ruhen die Hoffnungen vor allem auf der Deutschen Lufthansa, die seit längerem über die Übernahme von Teilen von Air Berlin verhandelt. Auch mit der Billigfluglinie Easyjet gebe es Gespräche, sagte ein Insider zu Reuters. Damit sollten vor allem die Start- und Landerechte von Air Berlin auf dem Heimatflughafen in Berlin sowie in Düsseldorf gesichert werden. "Ziel war es, Ryanair draußen zu halten", sagte der Insider.

Auch die EU-Kommission schaut sich die Staatshilfen für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin an. "Wir stehen in dieser Angelegenheit im konstruktiven Kontakt mit Deutschland", sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Die Kommission sei immer bereit, mit den Mitgliedsländern Pläne in Einklang mit den EU-Regeln zu diskutieren. Staatsbeihilfen, die den Wettbewerb in Europa verzerren, sind laut EU-Recht verboten. (Reuters)

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