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Die Renditeentwicklung der Riester-Verträge ist weitaus geringer als ursprünglich angenommen.
© Andrea Warnecke/picture alliance / dpa

Gutachten zur Rente: Rettung für Riester-Sparer gesucht

Die Riester-Rente funktioniert nicht wie erhofft. Kann das bisher ersparte Guthaben nicht einfach in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden, fragte die Linkspartei - und gab ein Gutachten in Auftrag.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme für eine Übertragung von Riester-Anwartschaften in die gesetzliche Rentenkasse. Dies ist einem aktuellen Gutachten zu entnehmen, das im Auftrag der Linkspartei angefertigt wurde. Bedingung wäre nur, dass dieser Transfer freiwillig erfolgen müsste.

Wenn „lediglich ein Recht, nicht jedoch eine Pflicht“ zur Übertragung der Riester-Renten in die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt würde, sei „keine Verletzung grundgesetzlicher Vorgaben“ ersichtlich, heißt es in dem neunseitigen Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Weder der Gleichheitssatz noch der Schutz des Eigentums würden verletzt.

Sofern man nur mit zertifizierten Altersvorsorgeprodukten derart verfahre, werde weder der Gleichheitssatz verletzt noch der Schutz des Eigentums berührt, heißt es in dem Gutachten. Und auch in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit der Produktanbieter werde dadurch nicht eingegriffen.

Dass die Riester-Rente aufgrund überhöhter Kosten, niedriger Renditen und zu geringer Verbreitung unter Geringverdienern nicht funktioniert, ist inzwischen Konsens unter Gewerkschaften und Sozialverbänden. Auch Teile der SPD sehen das so, selbst CSU-Chef Horst Seehofer hat die Riesterrente für gescheitert erklärt.

Das Problem ist nur, dass mehr als 16 Millionen Menschen bereits entsprechende Sparverträge haben. Diese müssten Gelegenheit bekommen, ihr erspartes Wertguthaben freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen, findet die Linkspartei. Einen entsprechenden Beschlussantrag will die Fraktion am nächsten Donnerstag im Bundestag einbringen.

In der gesetzlichen Rente liegt die Rendite bei zwei bis drei Prozent

Wie sich die Riester-Rente bei einer Laufzeit von 20 oder mehr Jahren entwickeln werde, sei „völlig ungewiss“, heißt es in dem Antrag. Da sie in der Regel nicht dynamisiert werde, verliere sie „in der Auszahlungsphase kontinuierlich an Kaufkraft“. Die Annahmen der Bundesregierung zu einer Rendite von vier Prozent im Jahr seien angesichts des derzeit gültigen Garantiezinses von 0,9 Prozent „offenkundig völlig unrealistisch“. In der gesetzlichen Rente – nur zum Vergleich – liegt die Rendite derzeit bei zwei bis drei Prozent.

Die aktuelle Debatte sei „verlogen und populistisch“, sagte der Linkenpolitiker Matthias Birkwald dieser Zeitung. „Die Riesterrente ist gescheitert, aber Union und SPD sagen nicht, was das konkret für die Zukunft der Alterssicherung bedeuten soll.“ Statt diese Vorsorgeform weiter mit Steuermilliarden zu subventionieren, sollte die bisherige Förderung in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Rentenversicherung fließen. Und für Riester-Sparer müsse es auch die Möglichkeit geben, ihr Guthaben dort in persönliche Entgeltpunkte umzuwandeln.

Bedenken haben die Gutachter nur in Sachen Generationengerechtigkeit

Durch die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes sieht sich die Partei in dieser Forderung bestätigt. Allerdings äußern die Gutachter auch Bedenken – und zwar ganz grundsätzlicher Art. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente, so schreiben sie, setze „einen möglichst regelmäßigen Beitragseingang voraus“.

Wenn man das Riestervorsorgevermögen ins gesetzliche System übertrage, würden „dagegen Rentenanwartschaften quasi durch eine Einmalzahlung und nicht durch eine regelmäßige laufende Beitragszahlung erworben“. Und dies stünde dann, weil davon ja nur die heutigen Beitragszahler und Rentenberechtigten profitierten, „der Generationengerechtigkeit entgegen“.

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