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Die Renten steigen im Sommer kräftig an. Ist die Rente ein Renditebringer?
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Altersvorsorge: 10 Dinge, die Sie über die Rente wissen wollten

Die Rentenversicherung steht derzeit hoch im Kurs. Aber wie ist das eigentlich: Kann man auch mehr einzahlen? Und wie hoch ist die Rendite?

Die Riester-Rente steht in der Kritik, die private Altersversorge leidet unter den Niedrigzinsen, die Betriebsrente soll reformiert werden. Als Mittel gegen Altersarmut entdeckt die Politik nun eine alte Bekannte wieder – die gesetzliche Rente. Das Umlagesystem soll gestärkt werden, eine Reform ist für diesen Herbst geplant. Viele Leser haben uns in den vergangenen Tagen Fragen geschickt. Sie wollen wissen, was die gesetzliche Rente bringt und ob man nicht gut beraten wäre, freiwillig mehr einzuzahlen, als Pflicht ist. Aber geht das überhaupt? Wir haben die Fragen gesammelt und die Rentenversicherung um Antworten gebeten.

1. Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Job. Kann ich über das, was der Arbeitgeber abführt, mehr einzahlen – freiwillig, um meine spätere Rente zu erhöhen?

Nein, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Neben Beiträgen, die der Arbeitgeber für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abführt, ist die zeitgleiche Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht zulässig.“

2. Können Beamte und Selbstständige freiwillig Rentenbeiträge zahlen?

Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf noch keine volle Altersrente beziehen und – siehe oben – man darf nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Im Umkehrschluss heißt das: Beamte können durchaus freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Das gilt auch für Selbstständige, es sei denn, sie sind pflichtversichert. Versicherungspflichtig sind unter anderem selbstständig tätige Lehrkräfte und Pflegepersonen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sagt die Rentenversicherung.

3. Was passiert, wenn ich über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeite? Wie viel bringt mir das mehr an Rente? Gibt es eine zeitliche Obergrenze?

Wer länger arbeitet und nicht mit 65 aufhört, bekommt dafür im Gegenzug eine höhere Rente – aus zwei Gründen: Man steigt später ein und zahlt länger Beiträge. Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, gibt es einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente aber auch noch durch die längere Beitragszahlung. Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener, der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, würde aktuell eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1314,45 Euro in den alten Bundesländern erhalten. Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf, beliefe sich sein Rentenanspruch nach heutigen Werten auf 1537,61 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 17 Prozent. Die reguläre Altersgrenze liegt für den Jahrgang 1951 bei 65 Jahren und 5 Monaten. Eine zeitliche Obergrenze, wann man in Rente gehen muss, gibt es für die Rente nicht.

4. Kann ich als Rentner nebenher arbeiten? Lohnt sich das für mich?

Nach Erreichen der regulären Altersgrenze darf man unbegrenzt zur eigenen Rente hinzuverdienen, ohne dass das die Rente gefährdet. Einen Rentenzuschlag bekommt man dann allerdings nicht.

5. Muss ich Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeite? Und was ist, wenn ich in Rente gehe und nebenher weiterarbeite?

Wer über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeitet und bereits eine Altersrente bezieht, muss keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss aber weiterhin seinen Teil der Beiträge abführen. Wer die Rente nicht in Anspruch nimmt und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss dagegen weiter Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Diese Beiträge erhöhen dann ja auch die spätere Rente. Außerdem bekommt man einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat, wenn man nach dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht.

6. Wie hoch ist eigentlich die Rendite der gesetzlichen Rente?

Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung liegt nach den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung für Versicherte, die jetzt in Rente gehen, bei etwa drei Prozent. Auch für jüngere Menschen bleibt die Rendite nach den Berechnungen der Rentenversicherung mit Werten zwischen zwei und drei Prozent deutlich positiv, sagt die Rentenversicherung und beruft sich dabei auch auf externe Zeugen – die Stiftung Warentest und den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

7. Wie sind meine Rentenbeiträge geschützt? Und gibt es eine Untergrenze, unter die meine spätere Rente nicht rutschen darf?

Rentenversicherungsbeiträge können nicht gepfändet werden. Eine Untergrenze für die spätere Rente gibt es aber nicht.

8. Hat man bei freiwilligen Einzahlungen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise auf eine Witwenrente?

Für die Witwen- oder Witwerrente trifft das zu. Hier muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt sein, dabei werden auch freiwillige Beiträge berücksichtigt. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht das anders aus. Hier sind grundsätzlich Pflichtbeiträge nötig. Freiwillige Beiträge reichen nicht, es gibt jedoch eine Ausnahme für Altfälle, bei denen schon vor 1984 die Mindestversicherungszeit erfüllt worden ist.

9. Bekommen Witwen und Waisen eine höhere Hinterbliebenenrente, wenn man schon kurz nach Renteneintritt stirbt?

Witwen und Waisen bekommen keine höhere Hinterbliebenenrente, wenn der Versicherte schon kurz nach Renteneintritt stirbt. Und: Die eigene Rente einer Witwe wird – grundsätzlich – nicht gekürzt, wenn sie eine Witwenrente erhält. Allerdings wird die eigene Rente teilweise auf die Witwenrente angerechnet, wenn sie – vielleicht mit weiteren Einnahmen der Witwe – einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser beträgt derzeit 771 Euro bei einem Wohnsitz der Witwe in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es 714 Euro. Das den Freibetrag übersteigende Einkommen der Witwe wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Witwenrente angerechnet.

10. Dürfen Waisen arbeiten und trotzdem Rente erhalten?

Waisen können eine Waisenrente auch dann erhalten, wenn sie arbeiten. Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Waisenrenten seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr. Witwen- und Waisenrenten können auch gleichzeitig gezahlt werden.

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