Initiative aus NRW: Rennfahrern soll Gefängnis drohen - Unterstützung aus Berlin
Der Bundesrat soll über eine Initiative beraten, die illegale Straßenrennen künftig als Straftat einstufen will. Berlins Innensenator erklärt seine "volle Sympathie".
Teilnehmer illegaler Autorennen sollen nach dem Willen Nordrhein-Westfalens mit Haftstrafen und dem Verlust ihres Fahrzeugs rechnen müssen. Einen solchen Gesetzentwurf hat Nordrhein-Westfalen dem Bundesrat vorgelegt – und erhält nicht nur Unterstützung vom Land Hessen, sondern auch aus Berlin: Innensenator Frank Henkel und Justizsenator Thomas Heilmann (beide CDU) begrüßten die Initiative. Sie kündigten an, sich im Senat dafür einzusetzen, dass Berlin dem Gesetzesantrag zustimmt.
Henkel sagte, die Initiative habe seine „volle Sympathie“. Er hatte bereits im Februar, nachdem ein unbeteiligter 69-Jähriger bei einem Straßenrennen in der Tauntzienstraße starb, härtere Strafen gefordert . Die Polizei kontrollierte verstärkt, allein bis Mitte Juni erwischte sie 29 Rennfahrer. Heilmann sagte, die Rennen seien „kein Kavaliersdelikt, sondern hochgradig verantwortungslos“, weil Unbeteiligte „absichtlich einem Verletzungs- und sogar Todesrisiko“ ausgesetzt würden.
Aus Sicht von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty könnten die härteren Strafen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Wenn alle Beteiligten, insbesondere der Bundestag, mitspielten, könne die Initiative noch in diesem Jahr Gesetzeskraft bekommen, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Im Bundesrat, wo der Vorstoß an diesem Freitag Thema sein soll, erwartet Kutschaty eine breite Zustimmung: „Es haben schon viele andere Bundesländer parteiübergreifend dieser Initiative zugestimmt.“
Bislang liegt die Strafe bei 400 bis 500 Euro
Bislang ist die Beteiligung an illegalen Rennen eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Veranstalter müssen mit 500 Euro rechnen. „Wir wollen, das solche Aktionen zukünftig richtig bestraft werden können“, sagte Kutschaty.
Laut dem NRW-Vorschlag würden illegale Autorennen künftig als eine Straftat im Strafgesetzbuch aufgeführt. Als Strafe sollen drei Jahre Haft drohen - sogar zehn Jahre, wenn jemand schwer verletzt oder gar getötet wird. Der hohe Strafrahmen wird damit begründet, dass ein illegales Rennen mehrerer Teilnehmer noch gefährlicher sein kann als zum Beispiel die Trunkenheitsfahrt eines Einzelnen.
Außerdem könnten damit gegen beharrliche Mitglieder der Szene lange Freiheitsstrafen verhängt werden, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen. Und: Solche Raser seien besonders nachhaltig mit dem Einziehen ihrer Fahrzeuge zu beeindrucken - deshalb soll auch die Wegnahme möglich sein. Selbst Autobesitzer, die den Wagen nicht selbst gefahren haben, sollen das befürchten müssen. Ein Führerscheinentzug für sechs Monate bis fünf Jahre soll die Regel werden.
Polizeigewerkschaften unterstützen Initiative
Für ein härteres Vorgehen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen plädiert auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Es sei dringend notwendig deutlich zu machen, dass es sich um ein „sehr schweres Vergehen“ handelt, das Leben unschuldiger Menschen gefährde, sagte Wendt.
Sein Amtskollege von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, stimmte zu: Härtere Strafen seien ein zwar deutlicher, aber dennoch notwendiger Schritt. Er sei wichtig, weil illegale Autorennen in der Vergangenheit immer wieder zu tödlichen Unfällen geführt hätten.
Illegale Autorennen haben schon mehrfach tödliche Folgen gehabt, wie etwa bei dem erwähnten Fall im Februar in Berlin. In Köln verurteilte das Landgericht Ende Mai einen Rennraser, der einen Radfahrer totgefahren hatte, zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. In einem anderen Fall mit tödlichem Ausgang schickte es die Raser aber mit Bewährungsstrafen nach Hause. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch andere Todesfahrer kamen schon glimpflich davon. Da ein illegales Rennen bislang nur eine Ordnungswidrigkeit ist, müssen für die Strafbarkeit andere Paragrafen wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung herangezogen werden. (stb/dpa)