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Jan Böhmermann kann wieder lachen. Das Strafverfahren gegen ihn ist eingestellt, und die Regierung schuldet ihm ein paar Erklärungen.
© dpa

Ärger mit Erdogan: Regierung muss juristische Einschätzung zu Böhmermanns Satire offen legen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Auswärtige Amt nach einer Tagesspiegel-Klage zu Auskünften verpflichtet.

Die Bundesregierung muss offen legen, weshalb sie Jan Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt. Das hat das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) auf eine Klage des Tagesspiegels in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: OVG 6 S 29.16) und damit eine Beschwerde des Auswärtigen Amts (AA) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Das AA und das Justizministerium hatten das umstrittene „Schmähgedicht“ des TV-Unterhalters auf den türkischen Präsidenten als Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eingestuft. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte den Fernsehbeitrag als „bewusst verletzend“, und das Kabinett erlaubte Ermittlungen, die mittlerweile eingestellt sind.

Trotzdem wurde die juristische Prüfung weiter geheim gehalten. Zu Unrecht, wie das OVG jetzt rechtskräftig feststellt: Die Regierung habe zwar behauptet, dass eine Offenlegung ihre Arbeit und das Verhältnis zur Türkei beeinträchtige, dies vor Gericht jedoch nicht überzeugend dargelegt. Es sei nicht ersichtlich, dass "durch das Auskunftsbegehren in den innersten Bereich der Willensbildung der Bundesregierung eingedrungen würde". Böhmermann hatte die Klage unterstützt und ein eigenes Interesse an den Informationen angemeldet. Zudem hatte er in einer Erklärung begrenzt auf den Fall auf den Schutz durch die Unschuldsvermutung verzichtet, um Auskünfte zu ermöglichen. In einer ersten Entscheidung in der Sache im August 2016 hatte das Verwaltungsgericht eine Tagesspiegel-Klage mit diesem Argument noch zurückgewiesen (Az.: VG 27 L 324.16).

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