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Alt-Bundespräsidenten: Rechnungshof findet die Ex-Präsidenten zu teuer

Dem Bundesrechnungshof missfällt die zu teure Amtsausstattung für ehemalige Bundespräsidenten. Er fordert den Bundestag auf, mehr Regeln zu schaffen.

Zu üppig ausgestattet nach der Zeit im Bellevue?
Zu üppig ausgestattet nach der Zeit im Bellevue?
© Paul Zinken/dpa

Sind Horst Köhler, Christian Wulff und Joachim Gauck zu teuer? Kosten die drei früheren Bundespräsidenten den Steuerzahler zu viel Geld? Sind sie etwa eine Last? Der Bundesrechnungshof jedenfalls ist der Meinung, dass die drei Amtsinhaber a.D. (sie werden protokollarisch bis ans Lebensende mit dem Titel angeredet) auch mit ein bisschen weniger Amtsausstattung in der postaktiven Phase auskommen könnten. So steht es ein einem Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Die Ausgabenkontrolleure bemängeln demnach, dass die laufenden Kosten, welche die drei älteren Herren abrechnen, in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Oder wie es im Rechnungsprüferdeutsch heißt: Sie orientierten sich nicht „an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit“.

Offenkundig gibt es aber einen teureren und einen etwas billigeren Ex-Präsidenten, denn nach den Angaben in dem Bericht verursacht einer der drei Kosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro im Jahr, ein anderer aber kommt mit 900.000 Euro aus. Der dritte steht demnach irgendwo in der Mitte. Namen werden nicht genannt.  Ein Büro ist 268 Quadratmeter groß und kostet 89.000 Euro Miete im Jahr – ein Quadratmeterpreis von 27,67 Euro mithin. Meist steht es wohl leer, jedenfalls das Unterbüro des Präsidenten selbst, denn der Rechnungshof hat messerscharf herausgefunden, dass die drei Männer durchschnittlich nur an 2,6 Tagen im Monat in den angemieteten Räumen auftauchen. Dort würden sie häufig auch nur private Tätigkeiten verrichten.

Auch die Reiseaktivitäten sind den Haushaltsprüfern negativ aufgefallen. Das Präsidialamt, die Kostenstelle der drei aktiven Pensionäre, habe sämtliche Reisekosten übernommen, auch wenn es sich um Privatreisen zu „Geburtstagen von Bekannten und Ehefrauen“ gehandelt habe.

Lockere Regeln

Liest man den Rechnungshofbericht, dann wird deutlich, dass die Regelungen für die Präsidenten a.D. sich über die Jahrzehnten sozusagen von selbst ergaben. Da wurde der Ehrensold (das Ruhegehalt) eben mal vorauseilend verdoppelt, als Konrad Adenauer mit dem Amt liebäugelte, ohne es dann tatsächlich anzustreben. Das war 1959. Dann wurde, offenbar in mehreren Zügen, die Amtsausstattung verbessert, weil der eine oder andere Präsident die eine oder andere Vorliebe hatte. Zum Beispiel gibt es keine Regel, wo sich die Büros der Präsidenten a.D. befinden, wie das bei den Bundeskanzlern a.D. der Fall ist – alle in Berlin. Ein Büro aber darf jeder Altpräsident führen, zugespitzt gesagt: wo und wie er will.

Und jeder Bundespräsident bekommt nach Ablauf seiner Amtszeit, auch nach Rücktritt, ein eigenes Sekretariat sowie einen Dienstwagen samt Chefkraftfahrer. Und zwar bis ans Lebensende, wenn er mag. Dabei sind die Aufgaben von ehemaligen Präsidenten nirgends aufgeschrieben, dass das Präsidialamt ihnen eine „statusbezogene Amtsausstattung“ zubilligt, ist dessen eigene Entscheidung. So entwickelte sich eine „zusätzliche regelmäßige Ausstattung in zunehmendem Umfang und mit immer weiter steigenden Kosten“, wie der Rechnungshof schreibt.

Eine Frage des Ehrensolds

Die Prüfbehörde fordert nun den Bundestag auf, die Verhältnisse gesetzlich zu regeln. So sollte beim Ehrensold geklärt werden, inwieweit ein Rücktritt einen Anspruch bewirkt oder ausschließt – zurückgetreten sind bekanntlich Horst Köhler und Christian Wulff. Überlegenswert erscheint dem Rechnungshof zudem. Die Höhe des Ruheeinkommens an die Dauer der Amtszeit zu knüpfen. Sonstige Einkünfte sollten angerechnet werden. In dem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass Köhler, der als Spitzenbeamter und ehemaliger IWF-Chef schon zuvor gut versorgt war, auf den Ehrensold verzichtet hat.

Büros sollten laut Rechnungshof nicht für private Zwecke genutzt werden dürfen, worunter auch „Aufgaben von Ehefrauen“ und Leistungen „zur Erzielung von zusätzlichen Einkünften“ fallen sollten. Dem Präsidialamt wird nahegelegt, bei den Reisekosten genauer hinzuschauen und aufzupassen, dass die Aktenführung den Vorschriften entspricht. Zudem heißt es: „Wenn Bundespräsidenten a.D. aus gesundheitlichen Gründen kein Büro mehr führen können, sollte dieses geschlossen werden.“

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