Kampf gegen den Terror: Ramstein-Anwohner scheitert mit Klage gegen US-Drohneneinsatz
Selbst wenn die gezielten Tötungen völkerrechtswidrig sind - Deutsche können gegen den Drohnenkampf nicht vorgehen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Anwohner des US-Miltärflughafens Ramstein in Rheinland-Pfalz haben kein Recht, von der Bundesrepublik Deutschland die Kontrolle oder den Stopp von Drohneneinsätzen zu fordern, die von dort aus gesteuert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag die Klage eines Mannes abgewiesen, der rund zwölf Kilometer von der Anlage entfernt in Kaiserslautern wohnt. Die Air Base der US-Luftwaffe spielt bei gezielten Tötungen mutmaßlicher Terroristen in Afrika und dem Nahen Osten eine zentrale Rolle. Der Kläger hält die Einsätze für völkerrechtswidrig und verlangt, sie zu überwachen oder aber zu untersagen.
Nach Ansicht der Bundesrichter steht dem Mann jedoch keine Klagebefugnis zu, er sei nicht in seinen eigenen Rechten verletzt. „Eine Popularklage zur Überwachung von Handlungen, die der Kläger für völkerrechtswidrig hält, sieht die deutsche Rechtsordnung nicht vor“, heißt es. Er könne sich auch nicht auf den grundrechtlichen Schutz des Lebens und seines Eigentums berufen, weil er selbst keine Rechtsverletzungen durch die Drohnen befürchte, sondern lediglich durch möglichen Gegenschläge aus dem Ausland. Die bloße Möglichkeit einer individualisierbaren, aus der Nähe zur Air Base folgenden mittelbaren Gefährdung, die von Entscheidungen Dritter abhängig sei, reiche zur Begründung der Klagebefugnis jedoch nicht aus. Zudem habe die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gebiet der Außen- und Verteidigungspolitik einen weiten Entscheidungsspielraum, wie sie ihrer Pflicht zum Schutz des Lebens nachkommen wolle. Ein bestimmtes Verhalten könne der Kläger nicht verlangen.
Nach einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1959 hat die US-Luftwaffe eine Dauergenehmigung für ihre Militärluftfahrzeuge, in das Bundesgebiet einzureisen und sich darauf zu bewegen. Der Kläger argumentiert, dabei würden auch in Einzelteilen zerlegte Drohnen über Ramstein transportiert. In rund 95 Prozent der gezielten Tötungen seien Zivilpersonen Opfer der Drohnenschläge. Die Bundesrepublik Deutschland sei mittelbar an diesen Tötungen beteiligt. Zudem seien in Ramstein Raketen stationiert, die US-Armee inspiziere, lagere und liefere von dort auch jeden Monat mehr als 900 Tonnen sogenannter abgereicherter Uranmunition. Bei einem terroristischen Angriff explodierende Munition könne die Umgebung kontaminieren.
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