Angeklagt wegen zweifachen Mordes: Prozess nach Halle-Attentat startet im Juli
Er tötete vor der Synagoge und in einem Döner-Lokal - der rechtsextreme Attentäter von Halle steht wohl ab Juli vor Gericht.
Der Prozess gegen den Attentäter von Halle an der Saale kann wohl doch schon im Juli beginnen. Erster Verhandlungstag könnte der 21. Juli sein, erfuhr der Tagesspiegel aus Justizkreisen. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg war am Sonntag nicht zu erreichen.
Bislang hatte es geheißen, dass der Prozess wegen der Corona-Pandemie erst im September eröffnet werden würde. Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage gegen den 28 Jahre alten Stephan B. erhoben. B. ist unter anderem wegen zweifachen Mordes angeklagt, dazu kommen diverse Mordversuche, Volksverhetzung und Körperverletzung.
Mord an der Synagoge und im Döner-Lokal
B. soll am 9. Oktober 2019 versucht haben, mit Schusswaffen in die Synagoge von Halle einzudringen, um die dort versammelten Feiernden zu töten. An dem Tag hatte auch Halles jüdische Gemeinde den Feiertag Jom Kippur begangen. Nachdem der Attentäter nicht in der Lage war, die Tür in der Mauer zur Gemeinde zu öffnen, erschoss er der Bundesanwaltschaft zufolge auf der Straße vor der Synagoge eine vorbeilaufende Frau.
Danach zielte B. auf weitere Passanten, die dank einer Ladehemmung seiner Waffe fliehen konnten. Wenige Minuten später drang B. laut Anklage in einen Dönerimbiss im selben Viertel Halles ein und erschoss dort einen Mann. Auf seiner Flucht ins Umland schoss der Angreifer einen Mann und eine Frau nieder, wenig später wurde er nach einem Autounfall festgenommen.
"Nicht nur die Geschichte des Täters erzählen, sondern auch die der vielen Opfer"
Die Ermittler gehen davon aus, dass Stephan B. aus antisemitischen und rassistischen Motiven handelte. Einer der Gastronomen des Dönerimbisses wird in dem Prozess vom Berliner Rechtsanwalt Onur Özata als Nebenkläger vertreten. „Das Gericht scheint entschlossen zu sein, relativ schnell über Schuld und Unschuld von Stephan B. verhandeln zu wollen“, sagte Özata auf Anfrage. „Dabei darf aber die Aufklärung der Tat nicht ins Hintertreffen geraten. Als Nebenklagevertreter ist es mir ein Anliegen, dass nicht nur die Geschichte des Täters erzählt wird, sondern auch die vielen Opfer Gelegenheit bekommen, ihre Stimme zu erheben.“
Özata kritisierte dabei den Ablauf des Prozesses um die Rechtsterroristen des NSU in München. Bei jenem Verfahren, das der Berliner Anwalt ebenfalls als Nebenklagevertreter verfolgte, seien die Opfer nicht ausreichend gehört worden.