G-20-Gipfel in Hamburg: Polizei will weiter gegen Protestcamp vorgehen
Das Protestcamp zum G-20-Gipfel darf nicht generell verboten werden. Aber Hamburg darf den Umfang beschränken. Die Polizei will an ihrem Konzept festhalten.
Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen ein vollständiges Verbot will die Hamburger Polizei weiter gegen ein geplantes Protestcamp von G-20-Gegnern in der Hansestadt vorgehen. Die bei der Hamburger Polizei angesiedelte Versammlungsbehörde halte "das Camp im Stadtpark unter Sicherheitsaspekten weiterhin für unvertretbar", teilte die Polizei am späten Mittwochabend mit.
Die Hamburger Polizei hob in ihrer Reaktion hervor, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich keine Erlaubnis des Protestcamps beinhalte. "Vielmehr ist der Versammlungsbehörde ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt worden", hieß es.
Das Karlsruher Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass das Camp starten darf - aber nur in einem durch die Behörden stark beschränkbaren Rahmen. Es hob nach einer Klage der Veranstalter ein generelles Verbot des Camps im Eilverfahren auf.
Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17)
Eine Woche vor Beginn des G-20-Gipfels in Hamburg haben die Richter den Initiatoren der geplanten "antikapitalistischen" Zeltstadt für bis zu 10.000 Leute im Stadtpark teilweise Recht gegeben – aber der Stadt viel Spielraum bei der Beschränkung des Camps eingeräumt: Die Stadt muss nun gemäß Versammlungsrecht über das Camp entscheiden und kann nicht länger darauf pochen, in öffentlichen Grünanlagen sei es verboten, zu zelten. Das Gericht sprach aber der Stadt die Berechtigung zu, "den Umfang des Camps so zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung des Stadtparks durch langfristige Schäden hinreichend ausgeschlossen ist", heißt es im Beschluss der Dritten Kammer des Zweiten Senats.
Die Stadt kann das Camp auch verlegen
Damit müssen sich die Linksradikalen von ihrem Plan verabschieden, 3000 Zelte und eine entsprechende Logistik mit Küchen und Toiletten in den Park zu stellen. Das dürfte für die Initiatoren des Camps kaum akzeptabel - und dem Gericht in Karlsruhe auch bewusst sein. Sollten sich Stadt und Gipfelgegner nicht einigen können, was die Richter in ihrem Beschluss als "naheliegend" bezeichnen, kann die Stadt den Linksradikalen einen anderen Standort zuweisen. Verweigern sie den, fällt das "Antikapitalistische Camp" womöglich aus.
Das dürfte im Sinne der Sicherheitsbehörden sein. Das Camp wäre "ein Rückzugsort für militante Straftäter und ein Mobilisierungsraum", heißt es in Polizeikreisen. Zu befürchten sei ein rechtsfreier Raum, in dem sich Autonome verbarrikadieren. Die Initiatoren des Protestcamps werden dem Umfeld der "Roten Flora" zugeordnet, dem seit 1989 besetzten Zentrum der Autonomen im Schanzenviertel. Die Sicherheitsbehörden in Hamburg und im Bund erwarten, dass mindestens 8000 militante Linksextremisten aus dem In- und Ausland in die Hansestadt kommen, um das am 7. und 8. Juli stattfindende G-20- Gipfeltreffen zu attackieren.
Geplant ist sind eine Zeltstadt und ein Veranstaltungsprogramm
Nachdem die Stadt das Camp im Mai verboten hatte, entschied zunächst das Hamburger Verwaltungsgericht zugunsten der Linken. die Stadt habe die Zeltstadt zu dulden. Das Oberverwaltungsgericht übernahm jedoch in Teilen die Argumentation der Stadt und hält das Camp trotz der geplanten Veranstaltungen für keine grundgesetzlich geschützte Versammlung, da Verpflegung und Übernachtung der Bewohner überwiegen würden. Für die linksradikalen Gegner des Gipfels ist das Massencamp samt großer Bühne und Zirkuszelt für Veranstaltungen ein Schwerpunkt ihrer Proteststrategie. Sie wollen im Stadtpark vom 30. Juni bis zum 9. Juli „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“. Die Linksradikalen wollten den Aufbau bereits am vergangenen Freitag starten. Doch da gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts statt. Der Hamburger Anwalt der Gipfelgegner schickte dann am Sonnabend die Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe.
Hamburg will auch ein Camp nicht linksextremer Organisationen verbieten
Streit gibt es auch um das zweite große Protestcamp im Stadtteil Altona. Initiatoren sind Attac und weitere Organisationen jenseits des linksextremen Spektrums. Auch dieses hat die Stadt untersagt, die Initiatoren wollen ebenfalls die Gerichte bemühen. Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann sprach von zivilem Ungehorsam: „Aktivisten“ würden trotz des Verbots das Camp aufbauen, außerdem könnte es Sitzblockaden geben.
Das „Antikapitalistische Camp“ soll vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden. Der Protest richtet sich gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg. (mit AFP)
Frank Jansen