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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
© Arne Immanuel Bänsch/dpa

Umstrittene Justizreform der Pis-Regierung: Polens Disziplinarsystem für Richter ist kein Fall für EuGH

Rückschlag für polnische Richter: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass die neue polnische Disziplinarordnung kein Fall für das EU-Gericht ist.

Im Streit um die Justizreform in Polen haben polnische Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Rückschlag erlitten. Die Frage, ob die neue polnische Disziplinarordnung für Richter mit dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar ist, sei derzeit kein Fall für das höchste EU-Gericht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen C-558/18 und C-563/18).

Hintergrund des Verfahren sind die 2017 von der nationalkonservativen Pis-Regierung eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter. In zwei Verfahren in Polen äußerten Gerichte die Sorge, dass ihr Urteil zu einem solchen Verfahren gegen den jeweiligen Richter führen könnte.

Kein Zusammenhang zwischen EU-Recht und Ausgangsverfahren

Sie verwiesen darauf, dass der Justizminister sich über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung der Verfahren verschafft habe. So könne die Disziplinargerichtsbarkeit zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Der Luxemburger Gerichtshof stellte nun fest, dass die Ersuchen beider Gerichte ungültig sind. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem EU-Recht, auf das sie sich bezögen, und den Ausgangsverfahren. Deshalb sei die Auslegung des europäischen Rechts für die jeweiligen Urteile in den konkreten Fällen nicht erforderlich. Zugleich betonte der Gerichtshof allerdings, nationalen Richtern dürften keine Disziplinarverfahren drohen, weil sie den EuGH um Vorabentscheidung angerufen haben. (dpa)

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