Streit um Widerspruchslösung: Organspende ist keine Gewissensfrage
Wer seine Organe nach dem Tod behalten will, muss es klarstellen, fordert der Gesundheitsminister. So befremdlich der Vorstoß wirkt - er trifft. Ein Kommentar.
Der Zustand der Transplantationsmedizin in Deutschland ist beklagenswert. Zu viele Patienten stehen zu wenig Spendern gegenüber, zu viele Krankenhäuser sind zu schlecht darauf eingestellt und zu viele Schlagzeilen über Korruption und Missstände haben eine zu große Abwehr gegenüber dem Thema in der Öffentlichkeit entstehen lassen. Eine freiwillige Organgabe, um Leben zu retten, das finden viele gut. Sich selbst dazu bereit zu erklären oder als trauernder Angehöriger einer Entnahme zuzustimmen, fällt ungleich schwerer.
Immerhin, einiger Mängel hat sich die Politik angenommen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat ein neues Gesetz vorgelegt, mit dem der Eingriff besser vergütet und organisiert werden soll. Fraglos ein wichtiger Anreiz für alle, die hier professionell beschäftigt sind. Doch funktionieren kann es nur, wenn die Gesunden mitspielen. Hier hat Spahn eine Initiative ergriffen, die er in seinem Gesetz noch unterlassen hat: „Widerspruchslösung“ heißt das Konstrukt, das die Organgabe zum Regelfall machen soll. Das Einverständnis wird vorausgesetzt. Wer nicht will, muss es sagen.
Spahn setzt sich ab, ohne sich in die Pflicht zu nehmen
Das Modell, das in etlichen Ländern praktiziert wird, stößt in Deutschland traditionell auf Skepsis. „Die Entscheidung für die Organspende sollte immer eine eigene, freiwillige und vor allem bewusste Entscheidung sein“. Mit solchen Worten zog noch Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe gegen die Widerspruchslösung zu Felde, sie stehen noch immer auf der Webseite des Ministeriums. Spahn setzt sich davon ab, ohne sich selbst in die Pflicht zu nehmen. Er spricht von einer Gewissensfrage, die er allein dem Bundestag überlassen möchte. Seine Initiative ist daher eigentlich keine. Er möchte nur, dass geredet wird.
Das ist nie verkehrt. Wichtig ist, unter welchen Vorzeichen es geschieht. Das Gewissen der Volksvertreter gehört wohl nicht dazu. Die Art und Weise der Organspende betrifft eine Freiheits- und Kulturfrage, die eher politisch als ethisch zu beantworten wäre. Es weckt nun mal Befremden, dass der Staat, der Leben schützen soll, jeden Lebenden von vornherein als Toten betrachtet, über dessen Inneres später verfügt werden kann. Und es steht im Konflikt mit dem Selbstbestimmungsrecht, dass Einzelne aktiv werden müssen, um dieses Schicksal abzuwenden.
Es wurde lange zugesehen, wie Patienten starben
Doch nüchtern betrachtet dürfte das Befremden größer sein als der Konflikt. Es kommt auf die Ausgestaltung an. Werden die Bürger ausreichend klar und eindringlich mit dem gesetzlichen Anliegen konfrontiert, bleibt ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Wer sich bewusst für ein Tun entscheidet, der kann sich ebenso bewusst für ein Unterlassen entscheiden. Die ablehnenden Worte Gröhes erscheinen unter diesem Gesichtspunkt als eine Maxime, die auch eine Widerspruchslösung begründen könnte.
Man sieht: Politik sollte sich nicht darin erschöpfen, Prinzipien zu verhandeln. Es wurde lange zugesehen, wie Patienten sterben, die auf Organe warten. Jens Spahn ist klug genug, zu wissen, dass sein Gesetz in bisheriger Form keine echte Abhilfe schaffen wird. Meint er es ernst, könnte er sich um eine Mehrheit für einen Regierungsentwurf bemühen, statt den Abgeordneten nur seinen Rat anzubieten. Ein Minister, der Debatten will, mag sie auf allen Ebenen führen. Kann sein, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf das Thema besser ansprechbar sind, als Politiker es für möglich halten.