zum Hauptinhalt
In einem Operationssaal des Zentralklinikums Augsburg wird eine Spenderorganentnahme an einem hirntoten Menschen durchgeführt.
© Annette Zoepf/epd

Organspende: Gesetz soll Zahl der Transplantationen steigern

Die Zahl der Organspenden ist seit 2012 stetig gesunken. Gesundheitsminister Spahn will das ändern. Sein Gesetzentwurf soll mehr Transplantationen ermöglichen.

Es ist nicht der große Systemumbau, den inzwischen etliche Experten fordern, wohl aber eine umfassende Strukturreform: Um die erschreckend niedrige Zahl von Organspenden in Deutschland zu steigern, setzt Gesundheitsminister Jens Spahn jetzt gezielt bei den Krankenhäusern an. Bessere Organisation, ein verlässlicheres Meldesystem, mehr Geld für die Organentnahme, Freistellung und Aufwertung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken – das sind die Hebel, mit denen der CDU-Politiker eine Trendumkehr bewirken will.

Vereinbart war der Vorstoß bereits im Koalitionsvertrag. Nun hat Spahn den Gesetzentwurf fertig und an die Fraktionen verschickt. „Wir müssen alles versuchen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt“, sagte der Minister am Freitag. „Das sind wir den mehr als zehntausend Patienten schuldig, die in Deutschland auf Spenderorgane warten.“ Zwar hätten inzwischen immer mehr Bürger einen Organspendeausweis. „Doch den Krankenhäusern fehlt häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren. Genau da setzen wir an.“

Dass die Organspendezahl seit 2012 „kontinuierlich zurückgegangen“ ist und im Vorjahr mit 767 Spendern ihren Tiefstand erreicht hat, steht auch als Begründung in Spahns Referentenentwurf. Die Gründe für die anhaltend niedrige Quote seien vor allem struktureller Natur, heißt es darin. Arbeitsverdichtung auf den Intensivstationen und fehlende Routine führten dazu, dass mögliche Organspender zu selten gemeldet würden. Außerdem gebe es Defizite bei der Freistellung der vor sechs Jahren installierten Transplantationsbeauftragten . Und auch die Organentnahme selber müsse den Krankenhäusern besser vergütet werden.

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten soll gestärkt werden

Per Gesetz sollen die Transplantationsbeauftragten nun mehr Zeit für ihre Aufgaben erhalten. Die Freistellung erfolge „mit einem Anteil von mindestens 0,1 Stellen je zehn Intensivbehandlungsbetten oder Beatmungsbetten“, heißt es in dem Entwurf. In Transplantationszentren sei der Beauftragte „vollständig freizustellen“. Auch ihre Rolle wird gestärkt. Sie seien „regelmäßig hinzuzuziehen“, wenn Patienten aus ärztlicher Sicht als Organspender in Betracht kämen. Und die Beauftragten sollen „uneingeschränktes Zugangsrecht“ auf Intensivstationen sowie „uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten zur Auswertung des Spenderpotentials“ erhalten.

Auch bei der Bezahlung soll sich etwas ändern. Unterm Strich sollen die Entnahmekliniken künftig den dreifachen Betrag dessen abrechnen können, was rein rechnerisch in den Fallpauschalen als Kosten kalkuliert ist. Und zur Identifizierung möglicher Organspender sollen kleinere Häuser auch Hilfe von außen erhalten. Flächendeckend werde ein „neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst“ eingerichtet, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch werde gewährleistet, dass den Häusern bei der Feststellung des irreversiblen Ausfalls der Hirnfunktion besonders qualifizierte Ärzte zur Verfügung stehen.

Bessere Betreuung von Angehörigen geplant

Gleichzeitig ist ein flächendeckendes Berichtssystem geplant. Die Kliniken werden verpflichtet, einer Koordinierungsstelle anonymisierte Daten zu übermitteln – was im Nachhinein eine „retrospektive Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung“ ermöglicht. Bewertet werden soll dann auch, weshalb bestimmte Kliniken bei ihren Patienten die Möglichkeit von Organspenden nicht erkannten und wahrnahmen.

Die Koordinierungsstelle soll zudem befugt werden, Angehörige zu betreuen. Sie könne etwa „Angehörigentreffen organisieren“, heißt es in Spahns Gesetzentwurf. Allerdings habe sie auch „sicherzustellen, dass Rückschlüsse auf die Identität des Organempfängers (...) ausgeschlossen sind“. Für all dies soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender verbindlich geregelt werden.

Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sind strukturelle Verbesserungen in den Krankenhäusern der richtige Ansatzpunkt. „Wenn dort nicht an die Organspende gedacht wird, dann passiert auch nichts“, sagte der Medizinische Vorstand Axel Rahmel. In den 1300 potenziellen Entnahmekliniken gebe es zwar mehr als 1600 Transplantationsbeauftragte. Sie würden aber für diese Aufgabe oft nicht freigestellt und müssten Fortbildungen selbst bezahlen. Zudem zeigten Umfragen unter Ärzten und Pflegekräften „ein erhebliches Informationsdefizit“ gepaart mit einer „relativ hohen Ablehnung der Transplantationsmedizin“.

Eine Widerspruchslösung ist bislang noch nicht vorgesehen

Auch der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, lobte Spahns Entwurf. Strukturelle Verbesserungen des Spendeverfahrens seien richtig und „unbedingt nötig“, sagte der Fraktionsvize dem Tagesspiegel. Sie genügten aber nicht. Es fehle eine große Änderung: der Wechsel von der sogenannten Entscheidungs- zur Widerspruchslösung. Allerdings sei dafür dann nicht der Gesundheitsminister , sondern das Parlament gefragt.

Bislang ist in Deutschland eine Organentnahme nur möglich, wenn dafür die Zustimmung des Patienten vorliegt. Bei der Widerspruchslösung dagegen dürften jedem, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, nach dem Tod Organe entnommen werden. Zu den Befürwortern einer Widerspruchsregelung zählt neben Lauterbach auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery und die Herzchirurgin und CDU-Abgeordnete Claudia Schmidtke. Die katholische Kirche lehnt eine Änderung ab. Gesundheitsminister Spahn hat sich dazu inhaltlich noch nicht festgelegt.

Dem Thema Organspende widmet sich die Tagesspiegel-Podiumsdiskussion „Auf Herz und Nieren – was ist die Lösung für mehr Organspenden?“ am 24. September ab 19 Uhr. Die Veranstaltung im Tagesspiegel-Haus am Askanischen Platz in Berlin-Kreuzberg wurde gemeinsam mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg des Marburger Bundes organisiert. Mit dabei sind unter anderem der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery, der Direktor des Deutschen Herzzentrums Berlin, Volkmar Falk, der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei und der Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Detlef Bösebeck. Die Veranstaltung ist kostenlos. Informationen und Anmeldung unter www.marburger-bund.de/landesverbaende/berlin-brandenburg/aktuelles

Zur Startseite