Zwei Jahre Breitscheidplatz-Anschlag: Opfer von Terror und Gewalt bekommen schneller Hilfe
Die Bundesregierung reformiert das Gesetz zur Entschädigung von Opfern. Das Ziel: Betroffenen und ihren Angehörigen schnell zu helfen – auch nach Anschlägen.
Kurz vor dem zweiten Jahrestag des Terroranschlags auf den Berliner Breitscheidplatz hat die Bundesregierung die lange geforderte Reform des sogenannten Opferentschädigungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist die bessere Unterstützung von Gewaltopfern.
Der dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Entwurf zur Reform des sozialen Entschädigungsrechts werde gerade im Bund sowie mit den Ländern und Verbänden abgestimmt, sagte eine Ministeriumssprecherin am Samstag dem Tagesspiegel.
Demnach sollen Opfer und Hinterbliebene höhere Entschädigungen erhalten. Auch bundesweite Soforthilfen in speziellen Trauma-Ambulanzen sind geplant. „Ziel der Neuregelung ist es, dass mehr Menschen schnell, zielgerichtet und unbürokratisch geholfen wird“, sagte die Sprecherin. Dies sei eine wesentliche Folgerung aus den Auswirkungen des Terroranschlags auf den Breitscheidplatz.
Verbesserungen auch für Opfer psychischer Gewalt
Mit der Modernisierung des Hilfssystems gemäß den heutigen Gegebenheiten soll erstmals auch Opfern psychischer Gewalt besser geholfen werden. Außerdem ist geplant, alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gleich zu behandeln.
„Das ist eine sehr wichtige Verbesserung“, sagte der Opferbeauftragte des Berliner Senats, Roland Weber: „Ich kann mich noch an das peinliche Gespräch mit den israelischen Opfern des Terroranschlags vom Breitscheidplatz erinnern. Denen mussten der Opferbeauftragte des Bundes, Kurt Beck, und ich erklären, dass sie als Nicht- EU- Bürger weniger Leistungen bekommen als etwa die Italiener.“
Nicht als Bittsteller auftreten
Auch ein weiteres Problem, das die Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz hatten, könnte nun gelöst werden, sagte Weber. „Weil die Tat mit einem Kraftfahrzeug verübt wurde, musste die sogenannte Verkehrsopferhilfe eintreten. Dadurch standen nur 7,5 Millionen Euro an Hilfen zur Verfügung, die bei Ereignissen mit mehreren Toten und Verletzten nicht ausreichen.“
Laut Gesetzentwurf könnte das Opferentschädigungsgesetz jetzt auch bei tätlichen Angriffen mit Kraftfahrzeugen greifen, sagte Weber: „Die Betroffenen könnten entscheiden, wo sie ihre Ansprüche geltend machen, und sie müssten nicht als Bittsteller auftreten.“
Opferverbände können nun ihre Stellungnahme zum Reformentwurf abgeben, sagte die Sprecherin des Sozialministeriums. Im Frühjahr 2019 soll sich das Kabinett damit befassen, ab 2022 könnte es in Kraft treten. Einige Leistungsverbesserungen sollen jedoch schon rückwirkend ab Juli 2018 gelten – etwa die monatlichen Zahlungen an Waisen und die Erhöhung der Bestattungskosten.
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität