Oberlandesgericht München: NSU-Prozess stockt weiter - neue Befangenheitsanträge
Wieder Befangenheitsanträge, trotzdem muss der NSU-Prozess fortgeführt werden. Die Plädoyers verzögern sich weiter.
Kraftprobe im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München: mit einer weiteren Serie von Befangenheitsanträgen haben die Verteidiger der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. am Mittwoch die Fortsetzung der Plädoyers erneut blockiert. Der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sah sich gezwungen, bis zum Ende der nächsten Woche alle Verhandlungstage abzusagen. Danach folgt zudem eine bereits eingeplante, einwöchige Pause.
Die Anwälte stellten jetzt fünf Ablehnungsgesuche gegen die Richter und kündigten zwei weitere an. Außerdem sind noch drei Befangenheitsanträge aus dem September offen. Die Plädoyers werden nun für mehr als einen Monat gestoppt sein. Am 12. September hatte die Bundesanwaltschaft ihren Vortrag beendet. Da der Prozess derzeit nur maximal drei Wochen unterbrochen werden darf, musste der Strafsenat die Verhandlung diesen Mittwoch trotz der noch offenen Befangenheitsanträge fortsetzen – was prompt weitere Ablehnungsgesuche nach sich zog.
Richter Götzl wies am Mittwoch vergeblich auf den Grundsatz der Beschleunigung bei Verfahren mit inhaftierten Angeklagten hin. Allerdings ist gerade die Untersuchungshaft, in der Wohlleben und E. stecken, für ihre Verteidiger der eigentliche Anlass, den Strafsenat mit zeitaufwändigen Befangenheitsanträgen einzudecken. Die Richter hatten am 13. September auf Antrag der Bundesanwaltschaft André E. in die JVA Stadelheim geschickt.
Die Verschiebungen seien für die Nebenkläger „schwer zu ertragen“
Der Strafsenat sieht Fluchtgefahr, da die Bundesanwaltschaft für den schwer tätowierten Neonazi zwölf Jahre Haft gefordert hat. André E. soll die Terrorzelle NSU massiv unterstützt haben, hatte aber nur zu Beginn des Ermittlungsverfahren knapp sieben Monate in U-Haft verbracht.
Wohlleben, der dem NSU die Pistole Ceska 83 für die Morde an neun Migranten beschafft haben soll, sitzt hingegen schon fast sechs Jahre hinter Gittern. Seine Anwälte haben mehrmals ohne Erfolg beim Strafsenat die Entlassung beantragt. Angesichts der U-Haft für André E. fühlen sich nun auch Wohllebens Verteidiger animiert, ihre eigene Serie von Befangenheitsanträgen gegen die Richter fortzusetzen. Die Bundesanwaltschaft fordert für Wohlleben ebenfalls eine Strafe von zwölf Jahren.
Wann die Angehörigen der Mordopfer des NSU, die Überlebenden des Terrors sowie ihre Anwälte die Plädoyers beginnen können, bleibt offen. Die Verschiebungen seien für die Nebenkläger „schwer zu ertragen“, sagte der Berliner Opferanwalt Sebastian Scharmer dem Tagesspiegel. Scharmer und Kollegen vertreten die Familie des 2006 in Dortmund von den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossenen Mehmet Kubasik.
Auch wenn Befangenheitsanträge ein „prozessual legitimes Mittel von Angeklagten“ seien, hätten die Verteidiger offensichtlich das Ziel, „den Prozess mit inhaltlich nicht nachvollziehbaren Anträgen lahmzulegen“.