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Die NPD bekommt eine Strafzahlung an den Staat in Höhe von 1,27 Millionen Euro nicht zurück.
© Julian Stratenschulte/dpa

Karlsruhe betätigt Strafzahlung: NPD verliert mehr als 1,2 Millionen Euro

Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 haben die NPD viel Geld gekostet. Das Bundesverfassungsgericht nahm nun eine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Die NPD muss nach langem Rechtsstreit die Hoffnung begraben, eine Strafzahlung an den Staat in Höhe von 1,27 Millionen Euro zurückzuerhalten. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte jetzt den Beschluss vom Juli, in dem die 3. Kammer des Zweiten Senats die Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung annahm.

Die NPD hatte sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 zu dem fehlerhaften Rechenschaftsbericht der Partei aus dem Jahr 2007 gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, die NPD habe Einnahmen, vor allem aus der staatlichen Parteienfinanzierung, um 635.000 Euro zu niedrig angegeben.

Damit war gemäß Parteiengesetz der doppelte Betrag als Zahlung an den Staat fällig. Die 1,27 Millionen Euro seien der NPD bereits in den jährlichen Zuweisungen des Staates abgezogen worden, sagte jetzt ein Anwalt der Partei dem Tagesspiegel. Der Bundestag hatte 2009 die NPD sogar zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro verpflichtet, die Partei ging dann durch alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen.

Der NPD droht zudem der völlige Verlust der staatlichen Mittel. Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung haben im Juli dem Bundesverfassungsgericht den Antrag geschickt, der Partei wegen ihrer verfassungsfeindlichen Haltung die Staatsgelder zu entziehen.

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