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Osteuropäische Zwangsarbeiterinnen im Wolfsburger VW-Werk 1943. Verklavte Italiener erhalten bis heute keine Entschädigung.
© picture-alliance / dpa

NS-Entschädigung: Neue Niederlage Deutschlands vor italienischem Gericht

Italienische NS-Opfer will Deutschland nicht individuell entschädigen, das steht seit 15 Jahren fest. Doch der Widerstand wird stärker.

Deutschland hat mit seinen Versuchen, Entschädigungsansprüche italienischer NS-Opfer abzuschmettern, eine neue Niederlage erlitten. Im August hat das Oberlandesgericht in Florenz entschieden, dass die Zwangsvollstreckung aus deutschem Besitz in Italien möglich ist. Die Bundesregierung kündigt nun an, sie werde dagegen keine Rechtsmittel einlegen. Sie hofft offenbar weiter darauf, dass Italiens Regierung gegen das Urteil einschreiten werde. Dem steht allerdings eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts entgegen.

Deutschland beziehungsweise die jeweiligen Bundesregierungen wehren sich seit Jahren dagegen, die italienischen Überlebenden zu entschädigen, weswegen die Betroffenen, Überlebende von NS-Massakern wie ehemalige Zwangsarbeiter, dazu übergingen, ihre Entschädigung aus deutschem Vermögen im eigenen Land und über italienische Gerichte zu betreiben - mehrfach mit Erfolg. Laut Aussage des Auswärtigen Amts vom Frühjahr laufen acht Verfahren vor italienischen Gerichten, vier Urteile sind bereits ergangen, davon drei rechtskräftig.

Verfassungsgericht erklärte Klagen für berechtigt

Vor allem die früheren sogenannten "italienischen Militärinternierten" (Imi) versuchen seit einigen Jahren, auf diese Weise zu ihrem Recht zu kommen. Sie waren aus dem Kreis der Opfer herausdefiniert, die die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" entschädigen sollte. Sie war 2001 aus Steuermitteln und mit Geld deutscher Unternehmen gegründet worden, denen in den USA teure Klagen von früheren NS-Opfern drohten. Die Imi waren italienische Soldaten, die nach dem Austritt Italiens aus dem Krieg zu Zwangsarbeit in Deutschland gepresst und ähnlich brutal behandelt wurden wie die verklavten Arbeitskräfte aus den osteuropäischen Ländern. Dennoch schloss ein Gutachten, das das Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben hatte, sie von Entschädigungen aus - es habe sich in Wirklichkeit ja um Kriegsgefangene gehandelt.

Gegen die Klagen der Opfer in Italien wandte sich Deutschland an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, der Berlin 2012 Recht gab: Einzelne dürften kein Land verklagen, das widerspreche dem Prinzip der "Staatenimmunität". Italiens Verfassungsgericht - die Regierung in Rom hatte Deutschland in Den Haag unterstützt - widersprach zwei Jahre später der Sicht der Haager Richter: Staatenimmunität gelte nicht im Fall von Verbrechen gegen die Menschheit, wozu auch Versklavung gehöre. Damit konnten die eingefrorenen Verfahren wieder eröffnet werden, darunter auch das von Überlebenden eines Wehrmachtsmassakers im griechischen Distomo, die sich an italienische Richter gewandt hatten, nachdem ihre Schadenersatzforderungen von den Gerichten ihres Heimatlands nicht angenommen worden waren. Italiens Justiz sah die Kläger im Recht und hatte vor der Haager Entscheidung, die zunächst bremste, die Beschlagnahme deutschen Besitzes in Italien verfügt. Darunter war Eigentum der Deutschen Bahn und die hoch über dem Comer See gelegene Villa Vigoni, ein deutsch-italienisches Tagungszentrum.

Folgen des Urteils von Florenz unklar

In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat jetzt die Linksfraktion nach den Konsequenzen des Urteils der florentinischen Gerichts von August gefragt. In der Antwort, die dem Tagesspiegel vorliegt, bekräftigt das Auswärtige Amt zwar seinen Standpunkt ("Es handelt sich erneut um ein Urteil, das die Staatenimmunität Deutschlands verletzt."), erklärt aber nun, man wolle dagegen nicht rechtlich vorgehen. Außerdem gibt die Bundesregierung zu: "Die italienischen Urteile, die das griechische Urteil zugunsten der Vollstreckungskläger in Italien für vollstreckbar erklärt haben, haben formal weiterhin Bestand." Auf Nachfrage des Tagesspiegels, was dies praktisch bedeute und ob die Bundesregierung nun Entschädigungen zahle oder hinnehmen werde, dass stattdessen deutscher Besitz beschlagnahmt werde, äußerte sich das Auswärtige Amt ausweichend.

Linke: Einfach nur beschämend

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke, die seit Jahren in Anfragen zum Thema an die Bundesregierung nachhakt, äußerte sich über deren unveränderte Haltung empört: "Das Verhalten der Bundesregierung ist einfach nur beschämend", sagte Jelpke dem Tagesspiegel. Mit Blick auf den intensiven diplomatischen Austausch dazu zwischen Rom und Berlin empfahl sie, "statt die italienische Regierung mit Verbalnoten zu bombardieren" solle sich "die Bundesregierung endlich einmal besinnen, worum es hier eigentlich geht: Nämlich um die Würde von Überlebenden des Nazi-Terrors, denen von Deutschland jede Entschädigung verweigert wird." Nach Angaben des Auswärtigen Amts gingen in der Entschädigungsfrage seit Frühjahr neun dieser Verbalnoten von der deutschen Seite an die italienische und sieben in umgekehrter Richtung. „Ich hoffe sehr, dass die italienische Justiz standhaft bleibt. Die Bundesregierung soll sich nicht billig aus der Verantwortung gegenüber den NS-Opfern stehlen können."

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