Leiharbeit und Werkverträge: Nahles: "Verbriefte Rechte, die Leiharbeiter einklagen können"
Union und SPD einigten sich bei einem Treffen im Kanzleramt am Dienstagabend auf eine Reform für den besseren Schutz von Arbeitnehmern.
Nach monatelangem Gezerre haben Union und SPD ihren Streit um eine Reform für besseren Schutz von Arbeitnehmern beigelegt. Der Weg sei frei für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstagabend in Berlin mit.
„Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen.“ Klar verabredet sei gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher. Eine Dauerentleihung von Zeitarbeitnehmern gebe es künftig nicht mehr.
"Dass Leiharbeiter jetzt verbriefte Rechte haben, die sie einklagen, können, das sehe ich als großen Fortschritt", resümierte Nahles am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Es gehe darum zu verhindern, dass "systematisch eine zweite Belegschaft eingeführt wird" - und damit "Lohndrückerei".
Die Einigung wurde am Abend in einer Spitzenrunde bei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt erzielt. Vor allem die CSU hatte Änderungswünsche angemeldet. Vor dem Treffen hatte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann angekündigt, dass die SPD „keine ideologisch motivierten Blockaden“ der CSU mehr akzeptieren werde.
Für die SPD gehören die schärferen Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu den zentralen Versprechen in der Arbeitsmarktpolitik für diese Wahlperiode. Arbeitsministerin Nahles hatte vor einem halben Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, den sie nach Protesten aus der Union und der Wirtschaft überarbeitet hatte. Bislang hat die CSU ihre Zustimmung verweigert.
Mit dem Gesetz soll der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt werden. Leiharbeitnehmer sollen maximal 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden können. Nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen („Equal Pay“). In Tarifverträgen sollen Abweichungen von der Höchstüberlassungsdauer und von der gleichen Bezahlung vereinbart werden können.
Zuletzt war in der Koalition umstritten, unter welchen Bedingungen auch nicht tarifgebundene Unternehmen von den Ausnahmen profitieren sollen. Außerdem sollen Zeitarbeitnehmer generell nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßte die Entscheidung der Koalition. "Die Einigung bewegt sich im Rahmen des Koalitionsvertrages und lässt den Tarifvertragsparteien die notwendigen Freiräume für tarifvertragliche Gestaltungen bei der Zeitarbeit", sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander am Dienstagabend. "Manche Themen müssen irgendwann endgültig vom Tisch." (mit dpa, rtr)