SPD-Vorschlag für neues Wahlrecht: Nächster Bundestag soll maximal 690 Abgeordnete haben
Die SPD will mit einer Obergrenze die Sitzzahl im Bundestag deckeln. Direktmandate könnten dafür gekappt werden. Die Union macht da allerdings nicht mit.
Carsten Schneider will Schwung in das Verfahren zur Wahlrechtsreform bringen – und eine Brücke bauen. Am Donnerstag hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag einen Vorschlag zur Wahlrechtsreform gemacht, als Angebot an die Koalitionspartner und an die Opposition. Und in gewissem Sinn auch an die eigene Fraktion, denn der Plan wird am Dienstag den SPD-Abgeordneten vorgelegt - zur Abstimmung. Schneider betont, es sei das Ziel seiner Partei, eine möglichst breite Mehrheit im Bundestag für die Wahlrechtsreform zu bekommen – und sieht seinen Plan als gute Basis dafür. Ausdrücklich ist der Vorschlag als Einmallösung für die nächste Bundestagswahl gedacht.
Wie sich schon seit einigen Wochen angedeutet hat, will die SPD zum einen eine Obergrenze bei der Abgeordnetenzahl – um zu verhindern, dass das Parlament wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten noch einmal mehr als 700 Sitze haben wird wie nach der Wahl 2017. Die „Normalgröße“ liegt bei 598 Mandaten, bei der soll es laut Schneider auch bleiben. 690 wäre künftig die Höchstzahl. Eine solche Obergrenze fordert auch die CSU.
Bis zu 30 Direktmandate nicht zugeteilt?
Zum anderen sieht der SPD-Plan vor, dass Direktmandate dann nicht zugeteilt werden sollen, wenn die Zahl der Überhänge und Ausgleichsmandate so groß wird, dass die Obergrenze durchbrochen würde. Es ist also eine Verbindung aus Deckelungs- und Kappungsmodell. Vereinfacht gesagt: Das Fass wird größer, aber es soll nicht überlaufen. Bei der Wahl 2017 hätte der Vorschlag dazu geführt, dass neun in den Wahlkreisen errungene Direktmandate nicht zugeteilt worden wären – acht bei der CDU, davon drei in Baden-Württemberg, und eines des CSU. Nach aktuellen Umfragen wäre derzeit mit einem Parlament um die 800 Mandate zu rechnen. Entsprechend müssten deutlich mehr Direktmandate gekappt werden als 2017, es dürften wohl zwischen 20 und 30 sein.
Stimmenproporz soll gewahrt werden
Nach Schneiders Vorschlag würden – ausgehend von der Mindestsitzzahl von 598 – die entstandenen Überhänge so lange ausgeglichen, bis die Obergrenze von 690 Mandaten erreicht ist. Ähnlich hatte sich das vor einigen Jahren schon der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert gedacht, nur dass seine Obergrenze bei 630 Abgeordneten lag – und Überhänge, die sich dann nicht mehr hätten ausgleichen lassen, unausgeglichen geblieben wären. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung 2012 erlaubt, bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich zu lassen, was von der Union bis heute als Forderung erhoben wird. Denn die meisten dieser Mandate fallen bei CDU und CSU an. Sie entstehen immer dann, wenn in einem Bundesland eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem für das Parteienverhältnis im Parlament entscheidenden Zweitstimmen eigentlich zustehen würden. Seit der Wahl 2013 werden Überhänge voll ausgeglichen, was dann 2017 zu der „Aufblähung“ auf 709 Mandate führte.
Schneider lehnt es – wie auch alle Oppositionsparteien – ab, den Zweitstimmenproporz durch unausgeglichene Überhänge zu verzerren. Er will aber auch keine Verrechnung von Überhängen mit Listenmandaten einer Partei – das kann dazu führen, dass etwa die CDU in Hamburg und Bremen, eventuell sogar in Flächenländern, keine Abgeordneten mehr hätte, während Länder mit Überhängen überproportional im Bundestag vertreten wären. Nicht zugeteilt würden nach dem SPD-Plan die Direktmandate mit den schwächsten Prozent-Ergebnissen in den Wahlkreisen. Ob das verfassungskonform wäre, ist umstritten – Kappungsmodelle gibt es seit Jahren, sie waren immer begleitet von verfassungsrechtlichen Zweifeln. Schneider geht jedoch davon aus, dass durch eine klare Formulierung im Wahlgesetz, dass bei Überschreiten der Obergrenze Direktmandate nicht zugeteilt werden können, genügend Rechtssicherheit hergestellt werden kann.
Gültig nur zur nächsten Wahl
Gelten soll dieses Wahlrecht ohnehin allein zur nächsten Bundestagswahl, hat Schneider klargestellt. Es soll vorerst also eine Übergangslösung sein. Aber der nächste Bundestag könnte es dann auch einfach verlängern, wenn eine Mehrheit das für richtig hält. Schneider will aber zumindest noch eine Kommission aus Wissenschaftlern, Politikern und Bürgern vorschalten, die darüber nachdenken soll, ob andere Varianten der personalisierten Verhältniswahl oder aber auch ein ganz anderes Wahlsystem nicht besser wären.
Doch wie steht es um die koalitionsinterne Verständigung – und damit Schneiders Brückenbauversuch? Die CSU hat zwar auch ein Deckelungsmodell im Blick, aber mit Listenverrechnung und ohne jede Kappung von Direktmandaten. Und die CDU? Legte am Donnerstag nach Schneiders Vorpreschen endlich auch öffentlich vor, womit sie in die in die nächste Runde dieser Wahlrechtsreform gehen wollen. Ansgar Heveling, der Wahlrechtsexperte der Christdemokraten, sieht die Deckelung der Mandatszahl wie die Kappung von Direktmandaten „sehr skeptisch“. Jedes Deckelungsmodell habe „erhebliche Risiken und Nebenwirkungen“. Entweder blieben zu viele nicht ausgeglichene Überhangmandate stehen – so kann es nach dem CSU-Vorschlag ausgehen. „Oder man hat eine Wirkung – wie bei Schneiders Vorschlag -, die nicht als Übergangslösung wirkt, sondern als erster Schritt zum Ausstieg aus dem personalisierten Verhältniswahlrecht.“
CDU dreht an vielen Stellschrauben
Gegen die Kappung von Direktmandaten wendet Heveling ein, was die CSU auch schon moniert hat: „Eine Lösung, die aus Wahlkreissiegern am Sonntagabend montagsmorgens Verlierer macht, dürfte auch für die Wähler schwer vermittelbar sein.“ Angesichts der derzeitigen Prognosen und bei einem Deckel von 690 gehe es nicht nur um einige wenige Wahlkreise, die dann nicht mehr durch ihre direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten wären.
Die CDU setzt daher darauf, mit dem Drehen von möglichst vielen Stellschrauben im bisherigen System eine für alle Fraktionen annehmbare Lösung zu bekommen. Daher will die CDU nun auf FDP, Linke und Grüne zugehen, die schon im Herbst einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Aus dem wird übernommen, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu verringern – aktuell sind es 299. Zudem soll das recht komplexe Zuteilungsverfahren gestrafft werden, allerdings nicht ganz so straff, wie SPD und Oppositionsparteien es verlangen. Beides dient dazu, das Entstehen von Überhängen zu verringern. Zudem sollen bis zu 15 Überhänge nicht ausgeglichen werden – was allerdings den Parteienproporz im Parlament verzerrt, was SPD und alle Oppositionsparteien ablehnen. In diese Richtung ging auch der Vorschlag, den Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) vor knapp einem Jahr gemacht hatte, der allerdings in allen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen war.
Albert Funk
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