Umstrittene Arbeitsrechtsreform: Misstrauensantrag gegen französische Regierung gescheitert
Weil ein Misstrauensantrag gegen die Regierung von Staatschef François Hollande am Donnerstagabend keinen Erfolg hatte, geht die Vorlage zur Reform des Arbeitsrechts an den Senat.
In der Auseinandersetzung um eine Arbeitsrechtsreform in Frankreich ist ein Misstrauensantrag gegen die Regierung von Staatschef François Hollande gescheitert. Der Antrag der konservativen Opposition erreichte am Donnerstagabend in der Nationalversammlung in Paris lediglich 246 Stimmen und verfehlte damit klar die notwendige absolute Mehrheit von 288 Stimmen. Damit gilt die umstrittene Gesetzesvorlage zur Lockerung des Arbeitsrechts automatisch als in erster Lesung angenommen. Der Senat wird sich ab dem 13. Juni mit der Reform befassen.
Hollande und sein Premier Manuel Valls hatten angesichts des massiven Widerstands gegen die Arbeitsrechtsreform in den eigenen Reihen beschlossen, die Gesetzesvorlage ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung zu bringen. Möglich wird dies durch einen Verfassungsartikel, der aber zugleich den Weg für einen Misstrauensantrag gegen die Regierung ebnet.
Mit seiner Reform will Hollande im Kampf gegen die Rekordarbeitslosigkeit unter anderem Unternehmen mehr Flexibilität einräumen. In den letzten Wochen hatte es wiederholt landesweite Proteste gegen die Lockerungen gegeben, teils mit schweren Ausschreitungen. Gegner des Vorhabens im linken Lager kritisieren die Reform als zu unternehmerfreundlich und sehen eine Beschneidung von Arbeitnehmerrechten. Der konservativen Opposition geht die Reform dagegen nicht weit genug. (Tsp, AFP)