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Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU).
© Britta Pedersen/dpa

Bundesverfassungsgericht: Ministerin Wanka durfte AfD nicht die "Rote Karte" zeigen

Mit einem Boykottaufruf hat Johanna Wanka gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Regierungsmitglieder müssen sich im Meinungskampf zurückhalten.

Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Presseerklärung gegen die AfD nach höchstrichterlichem Urteil gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und gab damit einer Klage der AfD statt. (Az: 2 BvE 1/16)

Wanka hatte im November 2015 auf der Homepage des Bildungsministeriums eine Presseerklärung veröffentlicht, mit der sie auf den Demonstrationsaufruf der AfD in Berlin unter dem Motto "Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen" reagierte. In der Erklärung Wankas hieß es: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Jörn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, ein Recht auf Gegenschlag, nämlich auf unsachliche Angriffe in gleicher Weise zu reagieren, bestehe für Mitglieder der Bundesregierung nicht. "Nimmt ein Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsverkündung. (Reuters/AFP)

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